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Prof. Dr. Peter Schiffauer, stellvertretender Direktor des Dimitris-Tsatsos-Insituts der FernUniversität in Hagen

Das Bundesverfassungsgericht und das Recht der Europäischen Union – der gespannte Bogen ihrer 70-jährigen Erfolgsgeschichten

Termin: 23.09.2021

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Das Friedensprojekt der Europäischen Integration und das Bundesverfassungsgericht blicken beide auf eine Erfolgsgeschichte von jetzt 70 Jahren zurück. Beide haben die heutige Gestalt Deutschlands maßgeblich geprägt. Das Bundesverfassungsgericht ist Garant der grundlegenden Rechte der deutschen Verfassungsordnung, die für die europäische Integration ausdrücklich offen ist. In deren Verlauf entstand unter der Autorität des Europäischen Gerichtshofs eine selbständige, gegenüber den Rechts- und Verfassungsordnungen ihrer Mitgliedstaaten Vorrang beanspruchende überstaatliche Rechtsgemeinschaft. Die rechtliche Geltung der ‚materiellen Verfassung‘ dieser Gemeinschaft gründet aber auf der Ratifikation völkerrechtlicher Verträge zwischen ihren Mitgliedstaaten, in denen der Europäischen Union einzelne Ziele gesetzt, Kompetenzen zugewiesen und Befugnisse übertragen werden. Als Handlungen der einzelstaatlichen Verfassungsorgane unterliegen Ratifikationsverfahren verfassungsgerichtlicher Kontrolle. In Bezug auf das Recht der Europäischen Union ist damit ein Bogen zwischen der Rechtsprechungszuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs und der des Bundesverfassungsgerichts gespannt.

Anlässlich des 70. Jahrestages der offiziellen Eröffnung des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe am 28. September 1951 veranschaulicht der Vortrag in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache die Verarbeitung dieses Spannungsverhältnisses im Verlauf der europäischen Integrationsgeschichte. Auch bietet er Anstöße zur rechts- und staatsphilosophischen Reflexion über diesen Gegenstand.

Peter Schiffauer, geb. 1948, wirkte 1978 – 2014 auf dem Gebiet der Europäischen Integration in der deutschen und europäischen öffentlichen Verwaltung, namentlich im Europäischen Parlament, wo er 2004-2014 das Sekretariat des Ausschusses für konstitutionelle Fragen leitete. Seit 1995 trägt er zu Forschung und Lehre an der FernUniversität in Hagen bei. Er ist dort Honorarprofessor für Europäisches und Deutsches Verfassungsrecht und derzeit Stellvertretender Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften. Schwerpunkte seiner Forschungen und Publikationen auf dem Gebiet des Rechts, der Theorie und der Geschichte der Europäischen Integration sind transnationale und nationale Verfassungsfragen.

videostreaming | 22.12.2021
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