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Modul 55213: Polizei- und Ordnungsrecht sowie Staatshaftungsrecht

Basiswissen Polizei- und Ordnungsrecht

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Prof. Dr. Ennuschat erläutert in sieben Videolektionen das Basiswissen zum Polizei- und Ordnungsrecht. Im Mittelpunkt steht die sog. polizeiliche Generalklausel. In Orientierung an den Prüfungsschritten einer Klausur werden Fragen zur Ermächtigungsgrundlage, zu Zuständigkeit, Form und Verfahren, zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zum Gefahrenbegriff, zur Störereigenschaft und zum polizeilichen Ermessen erörtert.

Polizei- und Ordnungsrecht ist eine durchaus komplexe Materie. Die folgenden Unterlagen sollen nur Orientierungswissen vermitteln, das dann Ausgangspunkt für die weitere Beschäftigung mit dieser spannenden Rechtsmaterie sein kann.

Im Zentrum des Polizei- und Ordnungsrechts steht die polizei- und ordnungsrechtliche Generalklausel.

  • Z.B. §§ 8 PolG NRW, § 14 OBG NRW oder §§ 1, 3 PolG BW.

Im Folgenden sollen die Rechtsfragen erörtert werden, die sich stellen, wenn die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme geprüft wird, die auf die Generalklausel gestützt wird.

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit (= Begründetheit einer verwaltungs-prozessualen Klage) untergliedert sich in

  • Ermächtigungsgrundlage,
  • formelle Rechtmäßigkeit,
  • materielle Rechtmäßigkeit.

Hinweis: Auf meiner Homepage finden Sie den Einführungsfall zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Polizeirecht „Nacktauftritte in der Öffentlichkeit“, in dem Schritt für Schritt alle Prüfungspunkte der Zulässigkeit und Begründetheit einer Anfechtungsklage erörtert werden.

Viel Spaß dabei!
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an meine Lehrstuhlmitarbeiter und mich!

videostreaming | 12.08.2021
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