Weiterbildendes Studium „Grundlagen des Japanischen Rechts“ - Neustart Januar 2024

Das neue Weiterbildungsstudium

Im Januar 2024 startet der europaweit einzigartige Weiterbildungsstudiengang zum japanischen Recht neu. Schon seit 35 Jahren bietet die FernUniversität in Hagen am Institut für Japanisches Recht, heute der Abteilung für Japanisches Recht unter der Leitung von Jun.-Prof. Dr. Julius Weitzdörfer, ein Weiterbildungsstudium zu Japans Rechtssystem an. Für den Neustart 2024 wurde das Studium inhaltlich voll aktualisiert, multimedial und interaktiv ergänzt sowie didaktisch modernisiert, u.a. mit Podcasts, Videos, Quizzen und Live-Veranstaltungen, online wie in Person.

Das Zertifikatsstudium umfasst das öffentliche Recht einschließlich des Strafrechts sowie das Privatrecht Japans und erlaubt durch Wahlmodule individuelle Interessensschwerpunkte, u.a. im Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht. Eine Einschreibung ist jederzeit möglich; bis zum 31.12.2024 gelten als Einführungsangebot reduzierte Studiengebühren.

Das neue Weiterbildungsangebot zeichnet sich durch folgende Vorteile aus:

mehr Infos

  • Aktualisierte und erweiterte Studienmaterialien mit neuester Rechtsprechung und Gesetzgebung, erstmals auch japanisches Strafrecht
  • Studienabschluss „Diploma of Advanced Studies“ gemäß Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 7) durch das Bundesbildungsministerium anerkannt
  • Voller Zugriff auf zahlreiche juristische Datenbanken
  • Fernleihe von ca. 6.000 Bänden sowie 17 laufend abonnierten japanischen Fachzeitschriften aus unserer umfangreichen Japanrechtsbibliothek
  • Zugang zu unserem Netzwerk von Experten und rund 400 Alumni weltweit und Teilnahmeberechtigung an künftigen exklusiven Studienreisen nach Japan
  • Volle örtliche und zeitliche Flexibilität, Studienbeginn auch ohne Japanischkenntnisse und jederzeit möglich
  • Individuelle Schwerpunktsetzung durch Wahlmodule und selbst wählbares Seminararbeitsthema
  • Das Studium des japanischen Rechts gehört nicht zu den Standardangeboten an deutschen Universitäten, obwohl gerade die Rechtsordnung Japans für deutsche Juristinnen und Juristen ein interessantes Betätigungsfeld darstellen kann. Dies ist letztlich in seiner Entstehungsgeschichte begründet. Viel zu wenig bekannt ist nach wie vor, dass sich das geltende japanische Recht als Ergebnis eines differenzierten, nach der Meiji-Restauration (1868) begonnenen Rezeptionsprozesses präsentiert, bei dem mit Mitteln der Rechtsvergleichung Tradition und Erkenntnisse des modernen westlichen Rechts zu einem eigenständigen, durch die japanische Sichtweise geprägten System verschmolzen wurden. Das deutsche Recht hatte dabei einen nicht unerheblichen Anteil, trotzdem kann von einer Kopie fremden Rechts in Japan keine Rede sein.

    Die Beschäftigung mit dem japanischen Recht ist auch aus pragmatischen Gründen sinnvoll. Japan ist drittstärkste Wirtschaftsmacht der Welt und verfügt entsprechend über politisches Gewicht auf dem internationalen Parkett. Als Eingangstor zu den asiatischen Märkten, insbesondere auch nach China, bietet Japan einen ganz wesentlichen Vorteil gegenüber allen anderen Ländern in der Region. Denn als zuverlässiger Wirtschaftspartner weist Japan ein stabiles rechtliches, gesellschaftliches und politisches System auf, das genutzt werden kann, um sich auf dem japanischen und asiatischen Markt zu etablieren. Ganz wesentlicher Pfeiler eines nachhaltig erfolgreichen wirtschaftlichen Erfolgs ist die solide Kenntnis über das Rechtssystem.

    Unser Zertifikatsstudium wurde in Zusammenarbeit mit namhaften Japanologen und Rechtswissenschaftlern renommierter japanischer Universitäten erarbeitet und vermittelt fundierte, systematische sowie praxisnahe Kenntnisse in wesentlichen Bereichen des japanischen Rechts. Erleichtert wird das Verständnis durch Rechtsvergleichung zum deutschen Recht unter Hervorhebung maßgeblicher Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Eigenarten beider Rechtsordnungen. Durch die Einbeziehung historischer, gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Hintergründe werden dabei auch das japanische Rechtsverständnis sowie Einblicke in die Funktionen von Institutionen und Einzelvorschriften im japanischen Rechtsleben vermittelt.

  • Nach erfolgreichem Abschluss wird Ihnen ein universitäres Zeugnis über 40 Leistungspunkte des European Credit Transfer System (ECTS) ausgestellt. Dieses ist als sog. Diploma of Advanced Studies (DAS) gemäß des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR 7) durch das Bundesbildungsministerium anerkannt. Der Abschluss zusätzlicher Wahlmodule kann zu je 10 ECTS in Ihr Zeugnis aufgenommen werden.

    Die Regelstudienzeit des berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiums beträgt zwei Semester in Teilzeit. Das Studium besteht aus drei Grundmodulen sowie einem online oder hybrid abgehaltenen modulübergreifenden Abschlussseminar. Darüber hinaus können Wahlmodule belegt werden.

    Folgende Grundmodule sind zu absolvieren:

    • Modul 0: Methodischer Zugang: Rechtsvergleichung (10 ECTS)
    • Modul 1: Öffentliches Recht einschließlich Strafrecht (10 ECTS)
    • Modul 2: Privatrecht (10 ECTS)

    Fakultativ können darüber hinaus folgende Wahlmodule absolviert werden:

    • Wahlmodul 3: Vertiefung Privatrecht (10 ECTS)
    • Wahlmodul 4: Vertiefung Arbeitsrecht (10 ECTS)
    • Wahlmodul 5: Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht (10 ECTS)

    Nach Abschluss der Grundmodule kann jedes Semester das modulübergreifende Abschlussseminar belegt werden (10 ECTS). Hierzu wird eine Seminarabschlussarbeit zu einem (selbstgewählten) Thema verfasst und im Rahmen eines hybriden Abschlussseminars präsentiert.

  • Die oben genannten Module sind thematisch und zeitlich in sich abgeschlossen. Dieses Organisationsprinzip ermöglicht es Ihnen, das Studium übersichtlich und flexibel zu gestalten und so die Studiendauer, die Studienzeiten und somit vor allem die Verteilung der Arbeitslast individuell anzupassen. Alle Module des Studienganges werden durchgängig angeboten und sind jeweils so zugeschnitten, dass sie innerhalb eines Semesters erfolgreich abgeschlossen werden können. Sie sind jedoch nicht an Semesterzeiten gebunden und können ein Modul jederzeit beginnen und abschließen.

    Kern des Studiums sind ausführliche und fundierte Materialien in deutscher Sprache, die von namhaften japanischen Juristen mit-konzipiert worden sind. Die Kursmaterialien (PDF-Dokumente) werden ergänzt durch Podcasts, Videos, Literaturhinweise, Gesetzesübersetzungen usw. Die Dateien werden ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Barrierefreie Dateien sowie gedruckte Kursmaterialien befinden sich in Vorbereitung.

    Das Angebot interaktiver Lerninhalte, wie Multiple-Choice-Tests, sorgt zudem für Auflockerung des Stoffs und gibt Ihnen die Möglichkeit der Selbstüberprüfung. Daneben bietet die Abteilung individuelle fachliche Betreuung durch Videosprechstunden, Online-Vorlesungen und fachbezogene Karriereberatung an. Regelmäßige Hinweise auf öffentliche (Online-) Veranstaltungen zum Japanischen Recht runden das Angebot ab.

  • Als Studierende stehen Ihnen auch aus der Ferne exklusiv umfangreiche Ressourcen zum japanischen Recht zur Verfügung:

    • kostenloser Zugriff auf zahlreiche juristische Datenbanken der FernUniversität (u.a. BeckOnline, Juris, CrossAsia und die japanische TKC Law Library sowie die Online-Angebote zahlreicher Fachverlage, wie Springer und Mohr-Siebeck und viele mehr)
    • Fernleihe von 6.000 Bänden unserer Japanrechtsbibliothek (umfangreichste frei verfügbare Sammlung zum japanischen Recht Europas)
    • Zugriff auf 17 laufend abonnierte japanischsprachige Fachzeitschriften (Liste abonnierter Fachzeitschriften)
  • Wir ermöglichen Ihnen Zugang zu unserem internationalen Netzwerk von über einem Dutzend japanischer Rechtsprofessoren also Autoren unserer Studienbriefe, über 400 Alumni sowie jährlich mehrerer Gastreferenten. Unser derzeit achtköpfiges Team unter der Leitung von Jun.-Prof. Dr. Julius Weitzdörfer LL.B. Dipl. Jur. M.A. (Cantab), der 2020 aus Harvard an die FernUni gewechselt und die Leitung der Abteilung für Japanisches Recht übernommen hat, steht Ihnen jederzeit beratend und betreuend zur Verfügung.

    Gelegenheit zum Austausch bieten unsere fast monatlich stattfindenden Gastvorträge, Seminare, Symposien, Stammtische und Diskussionsveranstaltungen. Hierzu können Sie als eingeschriebene Studierende entweder in Person an unseren Campuszentren (Campuszentren der FernUni) oder online im Livestream teilnehmen beziehungsweise bekommen die Aufzeichnungen im Nachhinein zur Verfügung gestellt.

    Seit die Reisebeschränkungen nach Japan entfallen sind, bereiten wir, wie bereits in der Vergangenheit, wieder rechtswissenschaftliche Studienreisen nach Japan vor: Dazu gehören planmäßig der Besuch des Parlaments, des Obersten Gerichtshofs, des Landgerichts Tōkyō, der JVA Fuchū sowie des Polizeireviers Kyōto. Hierzu steht eine Fakultätspartnerschaft mit der Dōshisha Law School Kyōto vor dem Abschluss.

  • Das Angebot richtet sich an alle, die beruflich oder privat ein besonderes Interesse am Recht Japans haben. Kenntnisse der japanischen Sprache sind nicht erforderlich. Zu unseren Studierenden gehören u.a. Rechtsanwälte und Rechtsreferendare, Justiziare, Führungspersonal in Unternehmen, Japanologen, Dolmetscher und Übersetzer sowie Hochschulabsolventen anderer Fachrichtungen.

  • Am weiterbildenden Studium „Grundlagen des Japanischen Rechts“ kann teilnehmen, wer

    • ein Hochschulstudium (an einer Universität oder einer Fachhochschule) erfolgreich abgeschlossen oder
    • die erforderliche Eignung im Beruf (abgeschlossene Berufsausbildung und Tätigkeit in einem relevanten Beruf, z.B. als Justizfachangestellter, Fremdsprachensekretär, Außenhandelskaufmann, Dolmetscher, Fachangestellter für Arbeitsmarktdienstleistungen, Notarfachangestellter, Patentanwaltsfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter, Sozialversicherungsfachangestellter, Steuerfachangestellter, Verwaltungsfachangestellter – m/w/d) erworben hat.

    Die erforderliche Eignung im Beruf wird bei der Anmeldung im Studiensekretariat festgestellt und in Zweifelsfällen von der wissenschaftlichen Leitung entschieden. Auskünfte hierzu erhalten Sie per E-Mail. Es gilt die Prüfungsordnung s.u.

  • Die Gebühren für das weiterbildende Studium betragen standardmäßig EUR 2.000,00 (Ratenzahlung möglich). Hierin enthalten ist der Zugriff auf die drei Grundmodule einschließlich der Ablegung von Modulabschlussprüfungen sowie der Betreuung und Teilnahme am Abschlussseminar innerhalb von bis zu fünf Semestern. Brauchen Sie für Ihr Studium nach Ablauf der fünf Semester weitere Zeit, werden für jedes weitere Semester ergänzende Gebühren von EUR 150,00 erhoben.

    Anlässlich des Neustartes bieten wir bis zum 31.12.2024 einen ermäßigten Preis von EUR 1.500,00 (Ratenzahlung möglich) an. Für Studierende, die erfolgreich das Seminar 55311 des Studiengangs Master of Laws (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen abgeschlossen haben, reduzieren sich die Gebühren für die drei Grundmodule des weiterbildenden Studiums um ein Viertel.

    Möchten Sie zusätzlich eines der Wahlmodule belegen, fallen jeweils Gebühren von EUR 500,00 an. Pro belegtem Wahlmodul können Sie sich ein zusätzliches Semester kostenlos zurückmelden. Haben Sie den Studiengang bereits in der Vergangenheit belegt, so können Sie durch Belegung eines oder mehrerer Wahlmodule zu diesem Preis Ihr Studium, ohne weitere Kosten, wiederaufnehmen und ein neues Zeugnis ausgestellt bekommen.

    Ermäßigungen und Anrechnungsmöglichkeiten für Alumni wird es auch für unsere kommenden Angebote im koreanischen und taiwanesischen Recht geben.

15.04.2024