Wintersemester 2015/16

Modul RE: Rechtliche Grundlagen

Inhalte

Alle Kurse müssen belegt werden, wenn Sie dieses Modul studieren möchten.

56011 Basiskurs Öffentliches Recht 1,5 SWS
56121 Allgemeines Verwaltungsrecht 3,5 SWS
56051 Deutsches Verfassungsrecht 1,5 SWS
56052 Grundzüge des Europarechts 1,5 SWS

Zugang zu den Lernmaterialien und weiteren studienrelevanten Informationen sowie Kontakt zu den Betreuenden und den Mitstudierenden erhalten Sie in der
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Die Lernumgebung wird zu Beginn des Semesters für die BelegerInnen des Moduls automatisch geöffnet.

Modulbeauftragte

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Beispielsklausur

Beispielklausur mit Musterlösung vom SS 2008

Lernergebnisse/Kompetenzen

Zunächst wird den Studierenden eine allgemeine Einführung in das deutsche Verfassungsrecht vermittelt. Dabei soll vertieft auf die Grundrechte eingegangen sowie die allgemeine Methodik der Fallbearbeitung in einer Grundrechtsklausur vermittelt werden. Daran schließt sich eine Kurseinheit an, die sich mit der Organisation des Staates befasst. Weiterhin werden die Grundlagen der Europäischen Union und deren Aufbau thematisiert. Vertieft wird dabei auf die Rechtsordnung der Europäischen Union eingegangen. Neben den staats- und verfassungsrechtlichen Kenntnissen erwerben die Studierenden propädeutisch durch den Basiskurs zum Öffentlichen Recht und anschließend vertiefend durch den Kurs Allgemeines Verwaltungsrecht Wissen im Allgemeinen Verwaltungsrecht.

Schlüsselqualifikationen

Die Lehrangebote dieses Modul sollen die Studierenden mit den erforderlichen Grundlagen der Rechtswissenschaft vertraut machen. Sie sollen die Theorien und Methoden der Rechtswissenschaft verstehen lernen und in Gebiete des Rechts eingeführt werden, die für die Arbeit in Staat, Verwaltung und privaten Organisationen relevant sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Recht, da die Praxisfelder, auf die der Studiengang zielt, in jedem Fall Beziehungen zu Organisationen des öffentlichen Sektors implizieren. Dabei sollen folgende Kompetenzen erworben werden: rechtliches Systemdenken, juristische Normenanalyse, juristische Subsumtion sowie rechtliche Urteilsfähigkeit.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Modul B1 sowie mindestens zwei weitere Module der Basisphase müssen erfolgreich abgeschlossen sein.

Prüfungsformen

Als Klausurtypen sind Fallgutachten sowie Multiple Choice- und freie Fragen denkbar (nicht alle möglichen Typen müssen tatsächlich zum Einsatz kommen). Die von Ihnen mitzubringenden Gesetzestexte dürfen lediglich Markierungen und Unterstreichungen einschließlich farbiger Tesa-Lesezeichen, jedoch keine zusätzlichen Kommentierungen, Randbemerkungen, Eintragungen, Verweise o.Ä. enthalten. Das Mitführen von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet.

Wir möchten Ihnen folgende Gesetzestexte empfehlen:

  • Sartorius I
  • Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv)
  • Europa-Recht (Beck-Texte im dtv)
  • Eine Sammlung zu Ihrem Landesrecht, beispielsweise aus dem NOMOS-Verlag, z.B. Götz/Starck, Landesrecht Niedersachsen (oder entsprechende Äquivalente aus den anderen Bundesländern)

In den Klausuren können auch Normen vorkommen, die nicht in den Gesetzessammlungen vorhanden sind. Wenn diese für die Bearbeitung jedoch zwingend erforderlich sind, würden wir einen Abdruck der Normen in der Klausur vornehmen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Gesetzessammlungen jeweils dem neusten Stand entsprechen.

Form Prüfungsnummer Termin Anmeldeschluss
Klausur 1233 Donnerstag, 07.03.2019 14-18 Uhr 15.12.2018

Zur Prüfungsanmeldung

 

Weitere Informationen zum Modul

Lehrformen

Selbststudium mit Print- und Onlinematerial

Dauer

1 Semester

Häufigkeit

Das Modul wird im Sommer- und Wintersemester angeboten.

Umfang

Workload: 450 h, ECTS-Punkte: 15

Teilnahmevoraussetzungen

Keine

Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten

Belegung aller Kurse und erfolgreicher Abschluss der Prüfung

Stellenwert der Note für die Endnote

15/180