Mündliche Prüfung

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer mündlichen Prüfung anmelden oder sich von einer mündlichen Prüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bis zu einem Tag vor der Prüfung kann die Abmeldung ohne Begründung erfolgen. Bei einer Abmeldung informieren Sie bitte unbedingt zusätzlich auch die Prüferin bzw. den Prüfer.

Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen, wird die Prüfung mit “nicht bestanden” (5,0) bewertet.

Eine noch offene Anmeldung zu einer mündlichen Prüfung (d. h. es erfolgte noch keine Terminabsprache) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Thema/Termin

Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um die Themen abzusprechen. Senden Sie dem Lehrgebiet einen Nachweis der Prüfungsanmeldung (Weiterleitung der Bestätigungs-E-Mail oder des Anmeldebestätigungs-PDF als E-Mail-Anhang).

Prüfungsort/Dauer

Die mündliche Prüfung findet an der FernUniversität in Hagen statt.

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann nach Prüfung und Genehmigung durch das Prüfungsamt eine mündliche Prüfungen auf elektronischem Weg abgelegt werden (Sonderregelungen).

Eine mündliche Prüfung dauert 30 bis maximal 45 Minuten.

Rücktritt/Versäumnis

Sollten Sie sich nicht abgemeldet haben und nicht zur Prüfung erscheinen, wird die Prüfung mit “nicht bestanden” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden (Bitte informieren Sie zusätzlich unbedingt Ihre Prüferin/Ihren Prüfer! ). Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. Soziologie
58084 Hagen

Fax: +49 (0) 2331 / 987-19340
E-Mail: christiane.geise-fronzek

Ob der Rücktritt akzeptiert wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie nach dem Prüfungstermin einen Notenbescheid per Post. Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene mündlichen Prüfung kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geise-Fronzek im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 20.12.2017