Präsenz- und Onlineseminare

Zu den einzelnen Modulen werden Präsenz- und Onlineseminare angeboten.

Während Ihres Studiums müssen Sie an zwei* Seminaren teilgenommen haben, um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden.

Ab dem Wintersemester 2026/27 gilt, dass eines der beiden Seminare als verpflichtendes Präsenzseminar absolviert sein muss und bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit nachgewiesen werden muss. Studierende, die seit dem Wintersemester 2018/19 in diesem Studiengang eingeschrieben waren und durchgängig eingeschrieben sind, können mit zwei Präsenz- oder Online-Seminaren die Zulassung zur M.A.-Abschlussarbeit erhalten, wenn die Anmeldung der M.A.-Abschlussarbeit bis spätestens 31.03.2028 erfolgt.

Ankündigungen von Präsenz- und Online-Seminaren finden Sie auf der folgenden Internet-Seite, siehe
Präsenz- und Onlineveranstaltungen des Instituts für Soziologie

Beachten Sie bitte den Adressatenkreis der angebotenen Seminare und wählen Sie nur ein Seminar aus, welches (auch) für Studierende des M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft angeboten wird.

 

Ersatzleistungen für Seminare

Für folgende Personengruppen kann eine Ersatzleistung für das verpflichtende Präsenzseminar in Betracht kommen, sofern sie nachweislich während ihres gesamten Studiums an keinem Präsenzseminar teilnehmen können:

  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung
  • Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und außerhalb seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande)
  • Inhaftierte Studierende

Sollten Sie zu dem oben aufgeführten Personenkreis zählen und eine Ersatzleistung in Anspruch nehmen wollen, ist hierfür ein formloser Antrag beim Prüfungsamt der Fakultät zu stellen. Dem Antrag sind geeignete Nachweise, beispielsweise ein fachärztliches Attest, ein Nachweis über den dauerhaften Wohnsitz oder ein Nachweis über die Inhaftierung, beizufügen. Der Nachweis über die Teilnahme an einem Präsenzseminar ist erst im Rahmen des Antrags auf Zulassung zur Abschlussarbeit erforderlich. Sofern es sich mit Ihrer individuellen Studienplanung vereinbaren lässt, bitten wir Sie daher, einen Antrag auf Zulassung einer Ersatzleistung nicht bereits zu Beginn des Studiums, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt zu stellen.  Ihre Ansprechperson hierfür ist:

Diana Riks

Zentralbereich Fakultät KSW – Prüfungsamt

E-Mail: diana.riks@fernuni-hagen.de

Telefon: +49 2331 987-2888

* Vertrauensschutz für Studierende, die vor dem WS 2018/19 mit dem Studium begonnen haben:  Nachweis der Teilnahme an mindestens einem Präsenz- bzw. Onlineseminar.

Fakultät KSW | 13.10.2026