Formular Sonderfallklausur

Bei der Ablegung von Klausuren wird den spezifischen Belangen von Studierenden, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind, nach Prüfung des konkreten Einzelfalles, individuell Rechnung getragen (Nachteilsausgleich).

Hierzu zählen u.a.

  • schwangere Frauen (ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin),
  • stillende Mütter (bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes),
  • Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (z.B. Ortsgebundenheit durch Bewegungseinschränkung, Sehbeeinträchtigung etc.).

In der Regel finden Sonderfallklausuren in den Regional- und Studienzentren statt, in denen angemessene Rahmenbedingungen geschaffen werden können (z.B. Still- bzw. Schreibpausen, Klausur am Computer).

Die Beantragung einer Sonderfallklausur setzt in jedem Semester (erneut) und für jede Prüfung separat besondere Anmelderegularien, Antragsfristen und ggf. zusätzliche Gebühren voraus. Auch wenn es sich um ein Dauerleiden handelt, ist ein vollständiger Antrag auf Nachteilsausgleich in jedem Semester neu zu stellen und auch ein aktuelles fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) erneut beizubringen. Bei unbefristeter Behinderung (GdB: 100) können Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt erkundigen, ob die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreicht. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung über das Formular alleine keine Prüfungsanmeldung darstellt. Es ist zusätzlich online im Prüfungsportal eine Prüfungsanmeldung vorzunehmen.

Schritte zur Beantragung einer Sonderfallklausur innerhalb der Prüfungsanmeldefrist:

  1. Bitte melden Sie sich zuerst innerhalb der Anmeldefrist zu der/den Klausur/en online im Prüfungsportal an. Wählen Sie bei der Prüfungsanmeldung als Klausurort den Punkt “Behinderung” aus.
  2. Anschließend schicken Sie bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefrist zusätzlich das vollständig ausgefüllte Formular ab. Dies setzt voraus, dass Sie bereits im Vorfeld ein aktuelles und aussagekräftiges fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes und ggf. zusätzliche Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorliegen haben (Bei unbefristeter körperlicher Behinderung [GdB: 100] können Sie sich bei der für Ihren Studiengang zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt erkundigen, ob in Ihrem Fall die Vorlage des Schwerbehindertenausweises ausreicht.).
  3. Es ist erforderlich, dass Sie nach Genehmigung des Nachteilsausgleiches mit dem Regional- oder Studienzentrum klären, ob sich die Klausur (mit ggf. erforderlichen Hilfsmitteln) dort realisieren lässt und Sie sich dies vom Regionalzentrum bestätigen lassen. 

Sofern fachärztlich eindeutig nachgewiesen werden kann (z.B. Hilflosigkeit aufgrund einer Querschnittslähmung, Verlust mehrerer Gliedmaßen, schweren Hirnschäden mit einem GdB von 100), dass die Klausur zwingend im häuslichen Umfeld absolviert werden muss, vermerken Sie bitte „Hausklausur“ im Formular und geben Sie die von Ihnen selbst organisierte amtliche Aufsichtsperson (z.B. Notar, Richter, Schöffe, Lehrer) an.

Ihr Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie innerhalb der Prüfungsanmeldefrist online im Prüfungsportal die Prüfungsanmeldung/en vorgenommen haben und Sie zusätzlich einen Antrag auf Nachteilsausgleich (Formular) mit allen erforderlichen Angaben und Nachweisen gestellt haben. Es ist Aufgabe der Studierenden, dem Prüfungsamt fristgerecht alle erforderlichen Informationen und Nachweise vorzulegen.

Bitte beachten Sie unbedingt den Leitfaden „Nachteilsausgleich in Prüfungen“ unter Studieren mit Behinderung.

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Sie können das Formular und die notwendigen Atteste/Ausweise etc. per Post, per E-Mail oder Fax senden:

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft
58084 Hagen

    Diana Riks
    Universitätsstr. 33, Raum B 1.009
    Sprechzeit: Mo bis Mi: 9 – 12 Uhr
    Tel: +49 (0) 2331 / 987-2888
    Fax: +49 (0) 2331 / 987-19291
    email: Diana.Riks

       

       

      Fakultät KSW | 08.10.2019