Klausurorte
Klausurorte in Deutschland und bei ausländischen Kooperationspartnern
Sie können sich einen für Sie gut zu erreichenden Klausurort aussuchen:
Deutschland | Berlin, Bochum, Frankfurt/M., Göttingen, Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, München, Nürnberg, Oldenburg |
Österreich * | Bregenz, Linz, Saalfelden, Wien |
Schweiz | Zürich |
Ungarn | Budapest |
Lettland * | Riga |
Die Klausurorte in Deutschland sind in der Regel NICHT unsere Regional- und Studienzentren.
In besonderen Ausnahmefällen können die endgültigen Klausurorte von den hier angegebenen Klausurorten abweichen. Die Bekanntgabe der endgültigen Klausurorte inkl. Adressen und Raumangaben erfolgt unter: Aktuelle Informationen aus dem Prüfungsamt
Interaktive Karte mit den Klausurorten der Fakultät KSW
Sonderregelungen
Für Studierende mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und seiner Anrainerstaaten (Österreich, Schweiz, Dänemark, Polen, Tschechien, Frankreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande), für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, für Schwangere ab 6 Wochen vor dem Geburtstermin und stillende Mütter bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes oder inhaftierte Studierende kann auf Antrag das Schreiben einer Klausur an einem anderen als den oben genannten Klausurorten geprüft werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Nachteilsausgleich und weitere Sonderregelungen.
Klausurverlauf
- Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis und als Bestätigung der Anmeldung der Ausdruck der erhaltenen E-Mail bzw. der im Online-Anmeldesystem generierten PDF-Bestätigung erforderlich.
- Es sind – soweit nicht anders angegeben – keine Hilfsmittel zugelassen.
- Die Klausurunterlagen werden Ihnen in einem Umschlag ausgehändigt. Wichtig: Dieser Umschlag darf erst nach dem durch die Aufsicht bekanntgegebenen offiziellen Klausurbeginn geöffnet werden, ansonsten wird dies als Täuschungsversuch gewertet!
- Beschriften Sie den Umschlag und die Klausurunterlagen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
- Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit „nicht bestanden“ bewertet.
- Raucherpausen sind nicht zulässig.
- Mobiltelefone müssen ausgeschaltet werden und dürfen weder im Prüfungsraum, noch auf den Gängen, Toiletten etc. benutzt werden.
- Es darf immer nur eine Person den Raum verlassen.
Abmeldung von der Klausur
Möchten Sie sich von einer Klausur abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die Abmeldefunktion im Online-Prüfungsanmeldesystem. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich.
Gemäß § 14 Abs. 1 der Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge kann sich die Kandidatin oder der Kandidat bis spätestens einen Tag vor der Klausur abmelden.
Melden sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin ab, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben. Sie deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer. Die meisten Abmeldungen erfolgen so kurzfristig, dass das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr darauf reagieren kann.
Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstag bei der Berechnung der 4-wöchigen gebührenpflichtigen Abmeldefrist nicht berücksichtigt wird, da am Prüfungstag keine Abmeldung mehr möglich ist.
Allgemein gilt also:
letzter möglicher Tag der Abmeldung (ein Tag vor dem Klausurtermin)
– 28 Tage
= erster Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung
Findet beispielsweise am 07.09. eine Prüfung statt, so ist der 10.08. der erste Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung (die 28 Tage werden demnach ab dem 06.09. zurückgerechnet)
Rücktritt von der Klausur und Versäumnis
Ein Rücktritt wegen einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich unter Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (z.B. Attest) erklärt werden. Die Rücktrittserklärung und die Bescheinigung sind am gleichen Tag per Fax, eingescannt per E-Mail oder am nächsten Werktag per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften zu übersenden.
Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben und auch nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, wird die Klausur wegen Nichterscheinens mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 5 Nr. 1) der Gebührensatzung der FernUniversität in Hagen erhoben.
Klausureinsicht
Die FernUniversität bietet ab sofort die Möglichkeit der elektronischen Klausureinsicht an.
Der form- und fristgebundene Antrag zur Klausureinsicht muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Note gestellt werden! Diese erfolgt per Post und online unter https://pos.fernuni-hagen.de.
Weitere Informationen und das Antragsformular hierzu finden Sie unter http://www.fernuni-hagen.de/studium/fernstudium/wegweiser/Klausureinsicht.shtml.
Klausurkommentare
Die Klausurkommentare werden nicht mit der Post versandt, sondern ausschließlich online unter folgendem Link für Sie als PDF abrufbar sein:
Zur Authentifizierung verwenden Sie bitte Ihren FernUni-Account.
Die Klausurkommentare werden dort drei Semester lang gespeichert. Für eine längerfristige Archivierung laden Sie bitte die PDF-Datei herunter oder drucken Sie das Dokument aus.
Beachten Sie bitte, dass die Korrekturzeiten der Lehrgebiete zu den einzelnen Modulen unterschiedlich sein können. Somit werden auch die Kommentare nicht alle zeitgleich ins Netz gestellt.