Studienabschluss

 
 

Zur Abschlussphase

Im Fokus des Studienabschlusses steht die Erstellung der Bachelor-Abschlussarbeit. Es handelt sich dabei um eine 40 bis 50-seitige Arbeit, deren Bearbeitungszeit 6 Monate nach Themenvergabe beträgt. Mit der Erarbeitung soll am Ende des Studiums nachgewiesen, dass Sie imstande sind, ein Problem des Faches selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Insbesondere bei Ihrer Abschlussarbeit zeigen Sie, dass Sie mit den Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis umgehen können.

Im B.A. Bildungswissenschaft wird als zweites Prüfungselement noch die sog. "Präsentation" als Anlage zur Bachelor-Arbeit verlangt: Es handelt sich dabei um eine schriftliche Folienpräsentation, die als Anhang der B.A.-Abschlussarbeit beigefügt wird.

Unten finden Sie die wichtigsten Formalia zur Abschlussphase der Studien- und Prüfungsordnung zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie darüber hinaus prüfer- und fachspezifische Vorgaben.

Zu beachten ist, dass Sie bis zum Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung (Abgabe Abschlussarbeit oder ggf. Modulprüfung) in den Studiengang eingeschrieben bleiben. Für den Fall, dass Sie sich exmatrikuliert, d.h. nicht rückgemeldet haben, aber dann ein noch ausstehendes Prüfunsgergebnis "nicht bestanden" lautet, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen, um ggf. eine Prüfungswiederholung zu ermöglichen.

 

Um die Bachelor-Abschlussarbeit (B.A.-Arbeit) anzumelden, ist ein formloser Antrag auf Zulassung an das Prüfungsamt der Fakultät KSW zu stellen. Die Antragstellung sollte erst erfolgen, wenn die Themenabsprache mit einem Lehrgebiet abgeschlossen ist.

Der Antrag wird nicht über das Prüfungsportal gestellt und ist an keine Anmeldefristen gebunden.

Folgende Unterlagen sind für die Zulassung einreichen (per Fax, Post oder E-Mail):

  • Einen unterschriebenen, formlosen Antrag auf Zulassung mit Angabe zu welchem Modul bzw. bei welchem Lehrgebiet die B.A.-Abschlussarbeit geschrieben werden soll.
  • Ihre Notenübersicht über mindestens zehn (von insgesamt elf) erfolgreich absolvierte Modulprüfungen; für das 11. Modul muss mindestens ein Nachweis der Belegung beigelegt werden.
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen der drei Seminare (ab WiSe 2025/26 erforderlich; für Studierende, die vor dem WiSe 2025/2026 durchgängig in dem Studiengang eingeschrieben waren und ihre Abschlussarbeit vor dem 01.04.2027 anmelden, gilt die Übergangsregelung, dass mindestens ein Präsenzseminar nachgewiesen werden muss).
  • Falls erfolgt, eine Kopie eines Anerkennungsbescheides oder Schreibens über Nachteilsausgleich.

Ist der Antrag vollständig und korrekt, erhalten Sie vom Prüfungsamt alsbald einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
Sachbearbeitung B. A. Bildungswissenschaft
58084 Hagen

Fax: +49 (0) 2331 / 987-19336
E-Mail: biwi-pa

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Bitte beachten Sie bei der Erstellung der B.A.-Arbeit die Formalia, die in der Prüfungsordnung und der Studienordnung festgelegt wurden. Wir haben das Wesentliche für Sie in dem sog. Beipackzettel [link] zusammengefasst. Darüberhinaus werden Sie womöglich auch durch den/die Prüfer*in weitere Vorgaben bekommen.

Die Abgabe der B.A.-Arbeit erfolgt postalisch an das Prüfungsamt der Fakultät KSW. Bei Einreichung der B.A.-Arbeit ist die schriftliche Versicherung beizulegen. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier [link...].

Noch dieser Hinweis: Die Einhaltung der sechsmonatigen Bearbeitungszeit wird durch den Poststempel nachgewiesen. Die Verwendung von Internetmarken und einem sog. Porto-Code ist deshalb nicht geeignet.

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Abmeldung

Die Abmeldung ist solange möglich, bis das Thema der B.A.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Bitte reichen Sie Ihre formlose schriftliche Abmeldung bei der Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Prüfungsamt ein.

Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich nicht vor der Themenvergabe abgemeldet und Ihre Arbeit nicht innerhalb der Bearbeitungszeit eingereicht haben, wird die B.A.-Arbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Rückgabe des Themas

Das Thema der B.A.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Rücktritt aus Krankheitsgründen

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – muss am Tag der Feststellung der Erkrankung schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.

Maximal drei Tage später muss eine ärztliche Bescheinigung (z.B. Attest) in deutscher Sprache, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Aus ihr muss Ihre Prüfungsunfähigkeit eindeutig hervorgehen.

Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird die ärztliche Bescheinigung nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.

Verlängerung der Bearbeitungszeit

Bei einer akuten vorübergehenden Erkrankung – kürzer als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlängerung, sondern aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung verlängert werden. Auch hierfür bedarf es der unmittelbaren Beantragung sowie der Einreichung einer ärztlichen Bescheinigung innerhalb von drei Tagen, die die o.g. Kriterien erfüllt.

Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden, sondern nur der Rücktritt aus Krankheitsgründen erfolgen.

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (jünger als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sog. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.

! Im Prüfungsportal können Sie online einsehen, ob der Rücktritt akzeptiert bzw. die Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde.

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Begutachtungsergebnis

Über die bestandene oder nicht bestandene B.A.-Arbeit bekommen Sie einen Notenbescheid des Prüfungsamtes per Post; dem Bescheid liegen auch die Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer B.A.-Arbeit bei. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der B.A.-Arbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene B.A.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.

Abschlussdokumente

Sie erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiums drei Abschlussdokumente:

  • Die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ mit Angabe der Gesamtnote und des Fachschwerpunkts, in dem Sie die Abschlussarbeit geschrieben haben;
  • das Abschlusszeugnis, in dem neben akademischem Grad, Gesamtnote und Fachschwerpunkt noch die einzelnen Noten der Modulprüfungen genannt sind;
  • das Diploma Supplement, das im Detail die Zugangsvoraussetzungen, die Kompetenzziele, den Umfang, Inhalte und die erworbenen (beruflichen) Kenntnisse des Studiums beinhaltet.

Folgende Bitte an Sie: Sollte eine Modulprüfung und nicht die B.A.-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung sein, dann informieren Sie bitte die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt über das Bestehen dieser letzten Prüfungsleistung, damit die Abschlussdokumente erstellt werden.

Exmatrikulation

Seitens der FernUniversität werden Sie nach Übersendung des Abschusszeugnisses nicht automatisch exmatrikuliert. Dies geschieht erst, wenn Sie sich nicht innerhalb der geltenden Fristen für das nächste Semester zurückmelden. Erst dann verliert Ihr Account seine Berechtigungen zum Prüfungsportal, zur Universiätsbibliothek etc.

Sollten Sie einen anderen Studiengang der FernUniversität beginnen wollen, so melden Sie sich wie gewohnt zurück und nehmen eine Ummeldung bei der Rückmeldung vor. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen, die für den angestrebten Studiengang gelten. Besonderheiten beim Wechsel zum Master Bildungswissenschaft sind unten im Abschnitt "Vom Bachelor zum Master" erläutert.

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  • Die Anmeldung zur B.A.-Abschlussarbeit erfolgt in drei Schritten:


    1. Schritt: Entwicklung eines Themas und Ansprache eines Lehrgebiets
    Zunächst reflektieren Sie selbst Ihr thematisches Interesse und entwickeln mögliche Fragestellungen für die B.A.-Abschlussarbeit. Entscheiden Sie aufgrund ihres Modulstudiums und der ausgewiesenen fachlichen Expertise der Lehrgebiete, zu welchem Lehrgebiet Sie Kontakt aufnehmen, um von dort betreut und begutachtet hre Abschlussarbeit zu verfassen. Bitte melden Sie Ihr Interesse nur dann dort an, wenn Sie dies auch tatsächlich zeitnah im aktuellen Semester anstreben. Es können keine Plätze in einem Lehrgebiet vorreserviert werden.

    2. Schritt: Einreichung eines ersten Exposés innerhalb von 6 Wochen
    Wenn Ihnen von dem Lehrgebiet mitgeteilt wird, dass in dem Semester noch Plätze zur Verfügung stehen und grundsätzlich Ihre Themenwünsche als passend für den Lehrgebietsrahmen angesehen werden, legen Sie innerhalb von 6 Wochen ein Exposé dem Lehrgebiet vor. Erfolgt dies nicht, kann ihr Platz anderweitig vergeben werden.

    3. Schritt: Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt innerhalb von 8 bzw. 12 Wochen
    Nach Begutachtung Ihres Exposés durch das Lehrgebiet haben Sie 8 Wochen (bzw. 12 Wochen bei empirischen Arbeiten) Zeit, ggf. ihr Exposé zu überarbeiten, die Literaturrecherche zu intensivieren bzw. erforderliche organisatorische Vorbereitungen für eine Erhebung im Falle einer empirischen Arbeit zu treffen. Spätestens nach 8 bzw.12 Wochen nach der Rückmeldung auf Ihr erstes Exposè muss die verbindliche Anmeldung der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt erfolgt sein. Erfolgt dies nicht bzw. ohne Nachweis plausibler Gründe (wie z.B.ärztliche Bescheinigung/Attest) kann ihr Platz wiederum anderweitig vergeben werden.

    4. Schritt: Die Bearbeitungszeit Ihrer Abschlussarbeit beträgt dann 6 Monate.
    Nach Ihrer Anmeldung der B.A.-Abschlussarbeit beim Prüfungsamt erhalten Sie von diesem einen Bescheid mit der Nennung des spätesten Abgabetermins.


    Wir möchten, dass Sie die Möglichkeit haben, Ihre Abschlussarbeit möglichst interessengeleitet schreiben zu können. Jedoch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es immer vorkommen kann, dass Ihr gewünschtes Lehrgebiet in dem betreffenden Semester keine freien Plätze mehr zur Verfügung hat und Sie sich ein anderes Lehrgebiet suchen und damit auch einen anderen Themenschwerpunkt wählen müssen. Nicht selten lassen sich Ihre Themenwünsche dennoch realisieren, jedoch dann aber mit anderen theoretischen Bezügen und Fragestellungen. Sie haben keinen Anspruch darauf, Ihre Arbeit in einem bestimmten Lehrgebiet zu verfassen.


    Das Reglement zur Anmeldung und Verteilung der Abschlussarbeiten wurde eingeführt, um mehr Verbindlichkeit herzustellen und so eher eine angemessenere Betrreuung im Erarbeitungsprozess sicherstellen zu können.

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  • Im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des B.A. Bildungswissenschaft können Sie Ihren wissenschaftlichen Weg mit dem Masterstudiengang Bildungswissenschaft an der FernUniversität in Hagen fortsetzen. Um die Übergangszeit möglichst kurz zu halten, sollten Sie folgenden Verfahrensweg für den Fall wählen, dass zur Einschreibfrist für den Master zwar alle Prüfungen Ihrerseits absolviert wurden, aber Ihr B.A.-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt.

    Verfahrensschritte:

    • Sie melden sich zur Rückmeldefrist erneut im B.A. Bildungswissenschaft zurück,
    • Sie belegen nun jedoch Module der Eingangsphase des Masterstudiengangs. Die Studienstruktur und die Module finden Sie im Studienportal des Masterstudiengangs
    • Wenn Sie dann alle Prüfungen des Bachelors bestanden haben, bekommen Sie dies schriftlich vom Prüfungsamt mitgeteilt und Ihr Zeugnis für den B.A. Bildungswissenschaft ausgehändigt.
    • Mit einem formlosen Schreiben und der Kopie Ihres Zeugnisses beantragen Sie baldmöglichst beim Studierendensekretariat, dass Sie in den Master wechseln möchten. Die geltenden Fristen für dieses Verfahren können Sie hier einsehen.
    • Falls die Prüfungsanmeldefrist für das laufende Semester noch nicht abgelaufen ist, können Sie dann auch an Modulprüfungen im Masterstudiengang teilnehmen.
Fakultät KSW | 15.07.2025