Sonderregelung zur internen Umschreibung

Für Studierende, die in einen Bachelorstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen eingeschrieben sind und diesen erfolgreich abgeschlossen haben, bestehen die im Folgende aufgeführten Möglichkeiten, in einen Masterstudiengang der Fakultät KSW zu wechseln. Gleiches gilt für Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät KSW anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachweisen müssen.

Studierende, die innerhalb der Einschreib- und Rückmeldefrist (Wintersemester: 01.06. – 31.07., Sommersemester: 01.12.- 31.01.) einen der Bachelorstudiengänge

erfolgreich abschließen, können – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – mit dem schriftlichen Rückmeldeformular den Wechsel in einen der Masterstudiengänge

beantragen.

Gleiches gilt für Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erwerben und nachweisen müssen.

Nähere Informationen zur Einschreibung- und Rückmeldung erhalten Sie beim Studierendensekretariat.

Für an der FernUniversität eingeschriebene Studierende der Bachelorstudiengänge

die nach Ablauf der Einschreibe- und Rückmeldefrist den Bachelorstudiengang erfolgreich abschließen und in einen der Masterstudiengänge

wechseln möchten, besteht – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen – die Möglichkeit des Wechsels im Wintersemester bis spätestens zum 15.11. und im Sommersemester bis spätestens zum 15.05..

Der Wechsel in den Masterstudiengang kann formlos schriftlich unter Angabe der Matrikelnummer beantragt werden (master@fernuni-hagen.de). Bis zum Wechsel melden Sie sich zunächst online für den Bachelorstudiengang zurück. Sie können bereits Kurse/Module aus dem Masterstudiengang belegen.

Gleiches gilt für Studierende, die innerhalb der regulären Einschreibfrist beim Studierendensekretariat eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen beantragt haben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungsnachweise (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachreichen dürfen.

An der FernUniversität eingeschriebene Studierende, die im Wintersemester zwischen dem 16.11. und dem Prüfungsanmeldeschluss (15.12.) bzw. im Sommersemester zwischen dem 16.05. und dem Prüfungsanmeldeschluss (15.06.) einen der Bachelorstudiengänge

erfolgreich abschließen, können zwar nicht mehr in den Masterstudiengang

wechseln, sich jedoch zu folgenden Modulprüfungen des Masterstudiengangs (gemäß der Studienordnung) anmelden:

M.A. Bildung und Medien – eEducation  Module 1 bis 6
M.A. Geschichte Europas – Epochen, Umbrüche, Verflechtungen  Module I bis IV
M.A. Governance  Module 1.1 , 1.4, 1.5, 1.6 (letztmalig im SS 2019)
M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext Modul MANDL 1, Modul MANDL 2
M.A. Politikwissenschaft (ehemals  Governance)  Module MB1 und MB2 (ab WS 2019/20)
M.A. Philosophie – Philosophie im europäischen Kontext  Module I bis Modul IV
M.A. Soziologie – Zugänge zur Gegenwartsgesellschaft  Modul 1, Modul 2

Voraussetzung ist eine Rückmeldung für den Bachelorstudiengang, eine ordnungsgemäße Belegung und die fristgerechte Prüfungsanmeldung (ausschließlich vom 16.11. bis 15.12. bzw. 16.05. bis 15.06.) online im Prüfungsportal (Tutorial zur Anmeldung). Eine Umschreibung in den Masterstudiengang kann – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen –   innerhalb der Rückmeldefrist zum Folgesemester beim Studierendensekretariat beantragt werden. Bestandene und nicht bestandene Prüfung/en des Masterstudiengangs werden übernommen.

Studierende, die einen der o.g. Bachelorstudiengänge erst nach den Prüfungsanmeldefristen abschließen, können – bei Erfüllung der jeweiligen Zugangsvoraussetzungen –  innerhalb der Rückmeldefrist (Wintersemester: 01.06. – 31.07., Sommersemester: 01.12.- 31.01.) zum Folgesemester in den Masterstudiengang wechseln und erst im Folgesemester Prüfungen des Masterstudiengangs absolvieren.

Gleiches gilt für Studierende, die eine Zulassung zu einem Masterstudiengang der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften (KSW) an der Fernuniversität in Hagen anstreben und im Rahmen des Akademiestudiums die zur Erfüllung der Einschreibvoraussetzungen erfolgreichen Leistungen (Modulprüfung, Fachgespräch o.ä.) erbringen und nachweisen müssen. Statt einer Anmeldung online im Prüfungsportal, wenden Sie sich bitte innerhalb der oben genannten Frist per E-Mail an das Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 02.06.2021