Allgemeine Informationen zur Bewertung von Einsendeaufgaben

Einige Studierende veröffentlichen ihre Lösungsansätze zu den Einsendearbeiten im Internet, um sie zur Diskussion zu stellen. Dies wird von uns grundsätzlich begrüßt, weil derartige Diskussionen zum besseren Verstehen und Erlernen des Stoffes beitragen können.

Wir haben aber bereits häufig festgestellt, dass eine vollständige Lösung ins Internet gestellt worden ist, die von anderen Studierenden wörtlich abgeschrieben und als eigene Lösung eingereicht worden ist.

Wörtlich oder nahezu wörtlich übereinstimmende Arbeiten werden von unseren Korrektoren mit 0 Punkten bewertet ohne Rücksicht darauf, wer von wem abgeschrieben hat. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Lösung aus dem Internet abgeschrieben worden ist. Unsere Korrektoren haben in aller Regel keinen Zugang zum Internet, können also im Zweifel nicht nachprüfen, wer die Lösung verfaßt hat.

Mit Ihrer Unterschrift unter den Mantelbogen zur Einsendearbeit versichern Sie, "die vorliegende Einsendearbeit selbständig bearbeitet" zu haben. Wenn Sie abschreiben, ist diese Versicherung falsch.

Seit kurzem bieten wir unsere Kurse in jedem Semester an. Wegen der Vielzahl der von uns betreuten Kurse und des damit verbundenen erheblichen Arbeitsaufwandes ist es nicht möglich, in jedem Semester neue Einsendearbeiten zu erstellen. Das hat zur Folge, dass einigen Studierenden die Lösungshinweise zu wieder eingesetzten Einsendearbeiten bekannt sind. Wenn diese Lösungshinweise wörtlich oder nahezu wörtlich abgeschrieben und als eigene Einsendearbeiten eingereicht werden, werden auch diese Arbeiten mit 0 Punkten bewertet. Von einer "selbständigen Bearbeitung" kann auch in diesen Fällen keine Rede sein. Unabhängig davon schaden Sie sich letztlich nur selbst, wenn Sie Lösungen abschreiben. Die Einsendearbeiten sollen Ihnen auch die Möglichkeit bieten zu überprüfen, ob Sie den Stoff verstanden haben und in der Lage sind, einen Fall im Gutachtenstil zu lösen. Denken Sie daran, dass Sie in der Klausur auf sich selbst gestellt sind!

Lehrstuhl Wackerbarth | 13.08.2021
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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Rechtsvergleichung, 58084 Hagen, Tel.: +49 2331 987-4659