Abteilungen des Instituts

Die Abteilungen haben zum Teil eine große Tradition. Als Beispiel sei das Institut / die Abteilung „Japanisches Recht“ genannt; dieses ist im Jahr 2000 aus dem bereits 1990 an der FernUniversität eingerichteten Studien- und Forschungsschwerpunkt zum japanischen Recht hervorgegangen und gilt nicht umsonst als Leuchtturm in der Forschungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland im Japanischen Recht.

Die drei Institute / Abteilungen kooperieren mit Einrichtungen gleicher Art im In- und Ausland und suchen den Erfahrungsaustausch mit der Praxis.

Abteilung Leitung
Japanisches Recht Jun.-Prof. Dr. Weitzdörfer
Recht der Iberoamerikanischen Staaten Prof. Dr. Prinz von Sachsen Gessaphe
Deutsches, europäisches und internationales Arbeits- und Sozialrecht Prof. Dr. Tillmanns
09.04.2024