Änderungen in Modul 2C zum Sommersemester 2016

Hinweis: Ab sofort gilt eine neue Studienordnung, die sich insbesondere auf Modul 2C bezieht.

§ 6 Abs. 5 wurde neu gefasst und lautet: „(5) Zur Zulassung zu Prüfungen im Kernstudium 2 müssen mindestens 3 Module der vorhergehenden Studienphase bestanden sein. Das vierte Modul muss spätestens in der darauf folgenden Studienphase erfolgreich abgeschlossen sein. Zu den Prüfungen im Profilstudium wird zugelassen, wer vier Modulprüfungen aus dem Kernstudium 1 und drei aus dem Kernstudium 2 bestanden hat. Ab dem Sommersemester 2016 wird zu den Prüfungen im Profilstudium zugelassen, wer vier Modulprüfungen aus dem Kernstudium 1 und drei aus dem Kernstudium 2, welche das Modul 2C beinhalten müssen, bestanden hat.“



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