Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden, sofern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben worden sind, denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die das anzuerkennende Modul vorsieht, in Inhalt. Kompetenzen, Niveau und Umfang gleichwertig sind. Generell gilt, dass im M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) oder Teilleistungen mehrerer Module aus modularisierten Studiengängen kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen.

Eine Anerkennung von Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweisen) aus nicht modularisierten Studiengängen (Staatsexamen, Magister, Diplom o.ä.) ist nur dann möglich, wenn sie benotet und die Prüfungsformen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) erkennbar sind. Sofern dabei mehrere Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, um auf die erforderlichen 8 SWS oder 15 ECTS-Punkte zu kommen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnachweise inhaltlich dem Modul entsprechen, dessen Anerkennung beantragt wird. Bitte beachten Sie, dass nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium nicht modularisierter Studiengänge oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können.

Antrag auf Anerkennung

Nach Einschreibung in den Studiengang können Sie postalisch einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen stellen. Im Antrag ist das Modul / sind die Module zu benennen, auf die sich der Antrag bezieht. Zusätzlich ist für jedes Modul ein Anerkennungsformular auszufüllen, bei dem jedem Modul die Prüfungsleistungen zugeordnet werden müssen, auf deren Grund die Anerkennung ausgesprochen werden soll. Dem Antrag sind Nachweise über die Prüfungsleistungen und Informationen zur Beurteilung in beglaubigter Kopie beizufügen (Leistungsübersichten bzw. Scheine, Modulhandbücher, ggfs. Ordnungen). Anträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden den Antragstellern/innen zur Nachbesserung zurückgesandt. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet.

Anerkennungsantrag MA NDL

Anerkennungsformular MA NDL

Übergangsregelungen aus dem M.A. Europäische Moderne

Übergänge aus dem auslaufenden Masterstudiengang „Europäische Moderne: Geschichte und Literatur“ unter Anerkennung von bereits absolvierten Modulen werden in begrenztem Rahmen möglich sein.

M.A. Europäische Moderne   M.A. Neure deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext
Modul 1E wird anerkannt für Modul 26301 (MANDL 1)
Modul 3E wird anerkannt für Modul 26304 (MANDL 4)

 

Sowohl für das Modul 26301 (MANDL 1 „Grundlagen der Literaturwissenschaft“) als auch für das Modul 26304 (MANDL 4 „Medien und Institutionen der Literatur / Sattelzeit um 1800“) werden dennoch die Belegung und Durcharbeitung der Studienmaterialien empfohlen.

Zur Anerkennung Ihrer Module auf den neuen M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext schreiben Sie bitte nach Einschreibung in den Studiengang eine formlose Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der gewünschten Modulanerkennung an:

    Diana Riks
    Universitätsstr. 33, Raum B 1.009
    Sprechzeit: Mo bis Mi: 9 – 12 Uhr
    58097 Hagen
    E-Mail: diana.riks
    Tel.: +49(0)2331/987-2888
    Fax: +49(0)2331/987-19291

       
       

       

       

      Fakultät KSW | 25.05.2023