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Fragen und Antworten zum M. A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext (F.A.Q.s)

Viele Fragen zum M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext klären sich durch die Lektüre dieser FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die Studienberatung wenden.
(Stand: 09/2024)

Zulassungsvoraussetzung

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen beim M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext?

Grundsätzlich müssen Sie, um im Master studieren zu können, bereits ein mindestens 6-semestriges Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen haben. Beim M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext kommen noch folgende Regelungen hinzu:

  • Sie müssen einen Abschluss in einem affinen Fach nachweisen können, also in einem Fach, das dem Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zugeordnet wird.
  • Ihre Abschlussnote oder die Note Ihrer Abschlussarbeit muss mindestens 2,49 oder besser sein.

Eine schlechtere Note können Sie leider nicht ausgleichen. Sollten Sie allerdings einen Abschluss in einem Fach haben, das nicht dem Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zugeordnet wird, können Sie über den Erwerb von Grundkenntnissen im Akademiestudium der FernUniversität die notwendigen Zugangsvoraussetzungen erlangen. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studienportals.

Benötige ich spezielle Fremdsprachenkenntnisse?

Jein.

Nein: Im M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext werden keine Fremdsprachenkenntnisse abgeprüft oder Sprachnachweise eines bestimmten Niveaus verlangt.

Ja: Je intensiver Sie sich mit bestimmten Themen auseinandersetzen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie sich auch mit internationaler Forschungsliteratur beschäftigen müssen. Dabei ist das Englische auch in der (deutschen) Literaturwissenschaft inzwischen unentbehrlich, insbesondere auch bei spezielleren Themen. Spätestens aber in der Masterarbeit  können auch andere Sprachen wichtig werden.

 

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Kann ich mir bereits erbrachte Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anerkennen lassen?

Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen und Niveaustufen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht. Generell gilt, dass im M.A. NDL nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist leider nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen (Master) anderer Hochschulen kumulativ für ein Modul im M.A. NDL anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass im M.A. NDL nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Werden Leistungen aus dem M.A. Europäische Moderne der FernUniversität in Hagen anerkannt?

Ja, Leistungen aus dem M.A. Europäische Moderne können in begrenztem Maße anerkannt werden. Informationen zu den Anerkennungen von Leistungen aus dem M.A. Europäische Moderne finden Sie unter Anerkennungen.

Werden mir Module aus anderen Studiengängen anerkannt?

Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen und Niveaustufen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht. Generell gilt, dass im M.A. NDL nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist leider nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen (Master) anderer Hochschulen kumulativ für ein Modul im M.A. NDL anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass im M.A. NDL nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Kann ich mir Leistungen aus den bisherigen Magister- und Diplomstudiengängen anerkennen lassen?

Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für unsere Module zu finden.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Masterstudiengangs nur Leistungen aus dem Hauptstudium anerkannt werden können.

Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Universitäten als Präsenzseminare anerkennen lassen?

Das ist leider grundsätzlich nicht möglich. Präsenz- bzw. Onlineseminare sind Teil der Lehre innerhalb des M.A. NDL und dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Einübung von Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Lehrgebieten angebotenen Präsenz- oder Onlineseminare zu absolvieren

 

Studienorganisation

Wie viele Module und in welcher Reihenfolge muss ich belegen?

Sie müssen insgesamt sieben Module erfolgreich absolvieren.

Die zwei Module des Grundlagenbereichs (MANDL 1+2) sind verpflichtend zu studieren; es wird empfohlen, mit Modul MANDL 1 zu beginnen. Beide Module des Grundlagenbereichs müssen belegt und bearbeitet worden sein, bevor das Studium der Module im Vertiefungsbereich fortgesetzt werden darf. Modul MANDL 1 muss erfolgreich abgeschlossen worden sein, bevor Prüfungen in den Modulen des Vertiefungsbereichs abgelegt werden können.

Der Vertiefungsbereich besteht aus fünf Module, die erfolgreich abzuschließen sind. Innerhalb der Module des Vertiefungsbereichs können Sie zwischen zwei Schwerpunkten wählen. 

Zum Abschluss des Studiums wird eine Masterarbeit geschrieben.

Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln. Es handelt sich dabei dann um eine Rückmeldung mit Änderungen. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

Muss ich ein Praktikum im M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext machen?

Nein, ein Pflichtpraktikum ist im Master nicht vorgesehen. Um mögliche Berufsfelder kennenzulernen oder einen Einstieg in bestimmte Berufe zu erhalten, empfiehlt es sich aber, ein Praktikum während des Studiums zu absolvieren. Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Möglichkeiten in In- und Ausland.

Welche Berufsaussichten habe ich mit dem Abschluss M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext?

Für den M.A. Neuere deutsche Literatur im medienkulturellen Kontext gibt es kein spezielles Berufsfeld, für das Sie sich mit dem Abschluss automatisch qualifizieren. Die Kompetenzen, die Sie allerdings mit diesem Studium erwerben (wissenschaftliches Arbeiten, vertieftes Einarbeiten in eine Materie, verständliche Darstellung auch komplexer Sachverhalte, Anwendung von Präsentationstechniken, Analysekompetenzen), qualifizieren Sie aber grundsätzlich für sehr vielfältige Berufe in den Bereichen Museum, Archiv, Bibliothek, im großen Bereiche der Medien (Verlage, Print-Medien, Radio, Fernsehen, Online-Medien usw.) aber auch für Stellen in Bund, Land und Kommune, bei NGOs, Bildungsträgern, usw. Gerade ein Masterabschluss qualifiziert Sie auch durchaus für Leitungsaufgaben in diesen Bereichen.

Viele dieser Berufe sind aber mittlerweile so konzipiert, dass man nur über Praktika und/oder Volontariate Zugang findet. Es lohnt sich daher, schon während des Studiums – sofern es Ihre Zeit erlaubt – Praktika in den Berufsfeldern zu machen, die Sie interessieren.

 

Prüfungen

Darf ich eine Haus-/Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Haus-/Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie das Modul, in welchem Sie die Prüfung ablegen möchten, belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Prüfungen anmelden können.

Außerdem müssen Sie dringend auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten. Sie können sich nur und ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!

Wenn Ihnen die Anmeldung etwas früh vorkommt und Sie nicht sicher sind, ob Sie die Prüfung überhaupt ablegen möchten, denken Sie daran, dass Sie noch großzügige Abmeldefristen haben.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unseren Seiten im Prüfungsportal.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit beachten?

Das genaue Prozedere ist auf unseren Portalseiten erläutert. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an Frau Riks im Prüfungsamt wenden.

 

Fakultät KSW | 13.09.2024