Sonderregelungen

Die FernUniversität ist sehr darum bemüht, dass auch Studierende in besonderen Lebenslagen ihr Studium erfolgreich absolvieren können. Dieses gilt auch für das Akademiestudium.

Bei der Gestaltung des Studienablaufs einschließlich der Lehr- und Lernformen sowie bei der Ablegung von studienbegleitenden Prüfungen wird den spezifischen Belangen von Studieren-den, die aufgrund besonderer Umstände in den Möglichkeiten ihrer Studienorganisation eingeschränkt sind (z.B. Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, inhaftierte Studierende), individuell über Nachteilsausgleiche Rechnung getragen.

Mögliche Nachteilsausgleiche sind etwa Schreibzeitverlängerung, das Zulassen oder ggf. auch zur Verfügung stellen von notwendigen Hilfsmitteln und Assistenzleistungen, Prüfungen in separaten Räumen (z.B. Regionalzentrum, ggf. zu Hause) oder ggf. in seltenen Ausnahme-fällen die Änderung der Prüfungsform, soweit sie im Rahmen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zulässig ist.

Auf den Studienportalen der B.A.-Studiengänge der Fakultät KSW finden Sie Detailinforma-tionen und auch Antragsformulare im Menü Prüfungen/Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich ggf. zur Beratung möglichst frühzeitig an das Prüfungsamt der Fakultät KSW.

Fakultät KSW | 11.05.2021