Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Es ist sehr schwierig, Leistungen aus nicht-modularisierten Studiengängen (Diplom oder Magister) für modularisierte Studiengänge (Bachelor) anzuerkennen, da die Studienstrukturen unterschiedlich sind (Diplom und Magister: Leistungsnachweise zu einzelnen Seminaren, Vordiplom- bzw. Zwischenprüfungen, Abschlussprüfungen; Bachelor: studienbegleitende Modulprüfungen).

Da sich die Modulprüfungen auf alle verbindlichen Inhalte des Moduls beziehen, können nur ganze Module der FernUniversität anerkannt werden, keine Teilleistungen.

Anerkannt werden kann ein Modul nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie alle verbindlichen Inhalte eines Moduls bereits mit Leistungsnachweis oder Prüfung erfolgreich absolviert haben (Teilnahmescheine können nicht anerkannt werden) und dass der Umfang Ihrer diesbezüglichen Studien in modularisierten Studiengängen mindestens 15 Credits bzw. in nicht-modularisierten Studiengängen mindestens 8 SWS entsprochen hat.

Vorgehensweise:
Bitte vergleichen Sie die Module im Studienportal des Bachelors „Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie“ mit Ihren bereits erbrachten Studienleistungen.

Sofern Sie zu der Auffassung gelangen, die von Ihnen erworbenen Kompetenzen in Ihrem bisherigen Studium denen eines Moduls des Studienganges entsprechen, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung an:

FernUniversität in Hagen

Fakultät KSW

Vorsitz des Prüfungsausschusses

Prüfungsamt KSW / B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie

58084 Hagen

Geben Sie im Anschreiben das/die Modul(e) an, das/die Sie anerkannt haben möchten, und fügen Sie (sortiert nach diesen Modulen) beglaubigte Kopien bei, die nachweisen, dass Sie sämtliche Modulinhalte im vorgegebenen Umfang (15 ECTS bzw. 8 SWS) bereits absolviert haben. Bitte geben Sie für Rückfragen auch Ihre e-Mailadresse sowie Ihre Telefonnummer an.

Sofern Sie zu der Auffassung gelangen, dass die Kriterien zur Anerkennung erfüllt sind,  stellen Sie mit Hilfe der beiden Formulare (s.u.) einen Antrag auf Anerkennung an die oben genannte Adresse.

Die beiden Formulare müssen Bestandteil Ihres Antrags sein, Anträge ohne Einhaltung dieser formalen Kriterien können nicht bearbeitet werden.

Die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden. Durch beigelegte Seiten des entsprechenden Modulhandbuchs sollten Sie über die bereits erbrachten Leistungen grundlegend informieren. Bei nicht-modularisierten Studiengängen (Diplom oder Magister) muss eine Kopie der damals gültigen Prüfungs- und Studienordnung dem Antrag beigefügt werden. Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden.

Die beiden Antragsformulare zum Download: Antragsformular (allgemeine Angaben) und Zuordnungsformular (Ihre Modulangaben). Diese beiden Formulare bitte nicht für die Anrechnung von Vorab-Modulen für den Master-Studiengang „Politikwissenschaft – Regieren und Partizipation“ verwenden! In diesem Fall beachten Sie bitte die Angaben unter Zugangsvoraussetzungen.

 

 

 

 

Fakultät KSW | 05.07.2023