Abschlussarbeit und -zeugnis

An-/Abmeldung

Um die Bachelor-Abschlussarbeit (B.A.-Arbeit) anzumelden, ist (per Fax, Post oder E-Mail) ein formloser Antrag auf Zulassung zu stellen.

Der Antrag wird nicht über das Prüfungsportal gestellt und ist an keine Anmeldefristen gebunden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelor-Abschlussarbeit ist der Nachweis der erfolgreichen Bearbeitung von 10 Modulen (alle Schwerpunkt- und Pflichtmodule sowie mind. ein Wahlmodul) sowie die Teilnahme an mindestens zwei Präsenz- bzw. Online-Seminaren zu jeweils unterschiedlichen Modulen. Mindestens ein Modul der Vertiefungsphase muss mit einer Hausarbeit und mindestens ein Modul der Vertiefungsphase muss mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen werden.

Hinweis: Die 11. Modulprüfung im Vertiefungsbereich (zum weiteren Wahlmodul) kann vor, während oder nach der Abschlussarbeit absolviert werden (ggf. als noch fehlende Hausarbeit oder mündliche Prüfung). Der Antrag auf Zulassung kann unter den genannten Voraussetzungen also dann bereits nach 10 erfolgreich absolvierten Modulen gestellt werden, wenn die 11. während oder nach der Abschlussarbeit zu absolvierende Prüfung ein Wahlmodul betrifft und dieses als ggf. noch fehlende Hausarbeit oder mündliche Prüfung absolviert werden kann.  

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen

E-Mail: ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de

Im Antrag ist anzugeben, zu welchem Modul die Arbeit geschrieben werden soll. Die B.A.-Arbeit kann nur in dem zuvor mit vier erfolgreich absolvierten Vertiefungsphasen-Modulen gebildeten Schwerpunkt zu einem dieser erfolgreich absolvierten Module geschrieben werden.

Details dazu finden Sie in der Studienordnung. Bitte überprüfen Sie vor der Anmeldung, ob Sie diese Anmeldevoraussetzungen erfüllen. Ist der Antrag vollständig und korrekt, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

Bei einer B.A.-Arbeit ist eine formlose schriftliche Abmeldung beim Prüfungsamt möglich, bevor das Thema der B.A.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der B.A.-Arbeit abgemeldet haben, wird die B.A.-Arbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Thema/Bearbeitungszeit

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die/den Betreuer/in des Moduls, in dem Sie Ihre B.A.-Arbeit schreiben möchten und besprechen Sie das Thema. Nach der Themenabsprache wird das besprochene Thema Ihrer Arbeit durch die Prüferin/den Prüfer an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe der Bearbeitungszeit schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt.

Die B.A.-Arbeit muss durch ein vor der Anfertigung der Arbeit dem Betreuer/der Betreuerin einzureichendes Exposé von ca. 3 DIN A4 Seiten mit ca. 2.500 Zeichen pro Seite präsentiert werden, welches nochmals zusammen mit der Abschlussarbeit eingereicht werden muss.

Regelung für B.A.-Arbeiten mit Beginn der Bearbeitungszeit ab dem 1. Oktober 2022: Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate (es gibt keine Unterschiede zwischen Prüflingen im Voll- oder Teilzeitstudium). 

Statistikprogramm

Sollten Sie eine empirische Abschlussarbeit schreiben und dabei für die statistische Auswertung Ihrer Daten eine SPSS-Lizenz benötigen, können Sie sich über die Belegung der Kursnummer 09009 eine eigene Lizenz freischalten (Hinweis: Diese Möglichkeit läuft zum 30.09.2024 aus; Alternative: R / RStudio).

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird nach der Themenvergaben die B.A.-Arbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Das Thema der B.A.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der B.A.-Arbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen

E-Mail: ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.

Formalia/Abgabe/Korrektur

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Hinweise zu den Formalia der B.A.-Arbeit finden Sie in der Prüfungsordnung, der Studienordnung, im Beipackzettel und in der Versicherung. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.

Die Abschlussarbeit ist ab dem Wintersemester 2025/26 ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungs-/Prüfungssystem der FernUniversität abzugeben. Die Zusendung von Printexemplaren entfällt ab dem 01.10.2025. Die Einhaltung der für die Abschlussarbeit festgelegten Abgabefrist wird ab dann durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen. Die Datei darf aus Gründen der Plagiatsprüfung keinen Passwortschutz enthalten oder sonstige Nutzungsbeschränkungen enthalten, die ein Auslesen der Datei verhindern. Die Eigenständigkeitserklärung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden. (Amtliche Mitteilung Nr. 21 vom 23. Juli 2025 )

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung:

  1. Abgabefrist und Nachweis:
    Der fristgerechte Upload Ihrer Datei im Online-Übungs-/Prüfungssystem gilt als Nachweis für die Einhaltung der Abgabefrist.
  2. Formale Vorgaben:
    Bitte informieren Sie sich über prüfer*innen- oder fachspezifische Anforderungen, insbesondere zur Formatierung Ihres Dokuments (z.B. Hinweise in Moodle). Weitere Informationen zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung sowie im Beipackzettel.
  3. Eigenständigkeitserklärung:
    Die Erklärung zur Eigenständigkeit gemäß Prüfungsordnung wird beim Upload bestätigt und muss nicht mehr in das Dokument eingefügt werden.
  4. Dateiformat und Konvertierung:
    Ihre Abschlussarbeit muss als PDF-Datei eingereicht werden. Viele Textbearbeitungsprogramme wie Microsoft Word oder LibreOffice Writer bieten eine integrierte Funktion zum Exportieren bzw. Speichern als PDF an („Export“ oder „Speichern unter“).
  5. Plagiatsprüfung:
    Die hochgeladene PDF-Datei darf keinen Passwortschutz oder andere Einschränkungen enthalten, die das Auslesen verhindern.
  6. Anlagen vorbereiten:
    Das akzeptierte Exposé muss nochmals zusammen mit der Abschlussarbeit eingereicht werden. Optional können Sie weitere Dateien als Anlagen hochladen (maximal 250 MB; verschiedene Dateiformate sind zulässig).
  7. Zugangsdaten bereithalten:
    Halten Sie Ihre FernUni-Zugangsdaten bereit (Ihr Benutzername ist Ihre Matrikelnummer mit vorangestelltem „q“).
  8. Umgebung des richtigen Semesters auswählen: Die Abschlussarbeit muss in die Semesterumgebung hochgeladen werden, in der Sie Ihre Arbeit tatsächlich abgeben. Beispiel: Liegt Ihr spätester Abgabetermin im Sommersemester 2026, möchten Sie Ihre Arbeit aber bereits im Wintersemester 2025/26 einreichen, so wählen Sie für den Upload die Umgebung des Wintersemesters 2025/26 aus.
  9. Lehrgebiet identifizieren:
    Informieren Sie sich, zu welchem Lehrgebiet die Person gehört, die Ihr Thema gestellt hat, um die korrekte Umgebung im Online-Übungs-/Prüfungssystem auszuwählen: Übersicht Lehrgebiete.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung:

1. Öffnen Sie die Kursübersicht des Online-Übungs-/Prüfungssystems: https://online-pruefungssystem.fernuni-hagen.de

2. Wählen Sie das Prüfungsangebot des Semesters aus, in dem Sie Ihre Arbeit abgeben möchten. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 8)

3. Navigieren Sie zu „KSW – Abschlussarbeiten“ und wählen dort das Lehrgebiet aus. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 9)

4. Loggen Sie sich über dem Studentenzugang mit Ihren FernUni-Zugangsdaten ein. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 7)

5. In der Aufgabenübersicht wählen Sie die Aufgabe „Bachelor-Arbeit“ aus.

6. Klicken Sie auf „Bachelor-Arbeit einreichen“, um folgende Schritte durchzuführen:

    • Schritt 1 – PDF-Datei hochladen & Erklärung bestätigen: Laden Sie Ihre finale PDF-Datei hoch und bestätigen Sie die Eigenständigkeitserklärung per Checkbox.
    • Schritt 2 – Anlagen hochladen: Das akzeptierte Exposé muss nochmals zusammen mit der Abschlussarbeit eingereicht werden Laden Sie ggf. zusätzliche Dateien als Anlagen hoch.
    • Schritt 3 – Endgültig abgeben: Mit Klick auf „endgültig abgeben“ bestätigen und abschließen (Nach Klick auf „endgültig abgeben“ ist keine Änderung mehr möglich! Sollten Sie nach dem Upload nicht auf „endgültig abgeben“ klicken, wird am Ende der Bearbeitungszeit automatisch die zuletzt hochgeladene Datei bewertet – liegt keine Datei vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden.)

7. Nach dem Upload können Sie Ihre abgegebene Arbeit einsehen.

8. Nach dem Abschluss der Korrektur können Sie die Bewertung einsehen.

Bitte beachten: Die Bestätigung („Quittung“) bei endgültiger Abgabe sowie Benachrichtigungen an das prüfende Lehrgebiet erfolgen systembedingt zeitverzögert; sehen Sie bitte von Rückfragen ab und prüfen den Status Ihrer Einreichung direkt im System durch erneutes Login.

Hinweis zur Abgabe von Printexemplaren für Studierende mit Arbeitsbeginn vor dem 1.10.2025: Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit vor dem 1. Oktober 2025 begonnen haben, können Sie zusätzlich zur verpflichtenden elektronischen Einreichung zum Zweck der Plagiatsprüfung optional auch drei gedruckte Exemplare Ihrer Arbeit per Post einsenden (FernUniversität in Hagen, Prüfungsamt KSW, 58084 Hagen). In diesem Fall ist für die fristgerechte Einreichung der Abschlussarbeit das Datum des Poststempels der Printexemplare maßgeblich (Beipackzettel und Versicherung).

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene B.A.-Arbeit bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der B.A.-Arbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene B.A.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.

Abschlusszeugnis

Zum Zeitpunkt der Abgabe der B.A.-Arbeit bzw. der Erbringung (oder Anerkennung) der (letzten) Prüfungs- oder Studienleistung müssen Sie in den Studiengang eingeschrieben sein. Der ordnungsgemäße Abschluss kann erst bestätigt und bescheinigt werden, wenn sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen erbracht bzw. anerkannt wurden und die Bewertungen vollständig vorliegen. Sobald dies der Fall ist, teilen Sie dies bitte an ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de im Prüfungsamt mit.

Wenn Sie alle Prüfungs- und Studienleistungen erbracht bzw. anerkannt bekommen haben und nur auf die Bekanntgabe der Ergebnisse bzw. auf die Benotung der Abschlussarbeit oder auf das Abschlusszeugnis warten, müssen Sie sich nicht mehr zum Folgesemester zurückmelden.

Für den Fall, dass Sie die letzte Prüfung entgegen Ihrer eigenen Prognose nicht bestanden haben und diese wiederholen müssen, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen.

Über die bestandene Prüfung zum Erwerb des Grades „Bachelor of Arts“ wird ein Zeugnis ausgestellt, das die einzelnen Noten der Prüfungen sowie der B.A.-Arbeit und die Gesamtnote enthält. Der Abschluss des Studiengangs lautet je nach gewähltem Schwerpunkt „B.A. Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Soziologie mit dem Schwerpunkt Politikwissenschaft“ oder „mit dem Schwerpunkt Verwaltungswissenschaft“ oder „mit dem Schwerpunkt Soziologie“. Gleichzeitig mit dem Zeugnis wird die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ sowie ein Diploma Supplement ausgestellt. Diese Dokumente erhalten Sie postalisch per Einschreiben.

Für Studierende, die diesen Studiengang erfolgreich abgeschlossen haben, bestehen folgende Möglichkeiten, in einen Masterstudiengang der Fakultät KSW zu wechseln: Informationen zum Wechsel in einen Masterstudiengang.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de).

Fakultät KSW | 29.09.2025