Hausarbeit

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

  • Es muss mindestens 1 Modul der Vertiefungsphase mit einer Hausarbeit abgeschlossen werden.
  • Prüfungen in der Vertiefungsphase dürfen erst dann abgelegt werden, wenn Modul B1 sowie mindestens zwei weitere Module der Basisphase erfolgreich abgeschlossen wurden.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Thema/Bearbeitungszeit

Entweder erfolgt die Bekanntgabe des Hausarbeitsthemas mit Angabe des spätesten Abgabetermins online (Online-Themenstellung) (i.d.R. auf der Modulseite im Studienportal oder in moodle) oder bei einem individuellen Thema postalisch. Die Information, ob es sich um eine Online-Themenstellung oder ein individuelles Thema handelt, finden Sie auf der jeweiligen Modulseite im Studienportal bzw. in moodle.  

Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten (sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium) beträgt 6 Wochen.

Setzen Sie sich bei einem individuellen Thema nach erfolgter Prüfungsanmeldung bitte möglichst frühzeitig mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren. Beachten Sie, dass der Abgabetermin der Hausarbeit in dem Semester muss, für welches die Prüfung angemeldet wurde, d.h. die Themenabsprache und die Bearbeitungszeit müssen entsprechend früh im Semester beginnen. 

Beim postalischen Themenversand gilt das Hausarbeitsthema mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Den Abgabetermin können Sie zusätzlich im Prüfungsportal nachsehen. Bitte sichten Sie daher regelmäßig Ihre Post und das Prüfungsportal.        

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden. 

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen

E-Mail: ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich.  

Formalia/Abgabe

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung, in der Studienordnung, im Beipackzettel und in der Versicherung. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.

Nach § 12 Abs. 5 ist die Hausarbeit in einfacher Ausfertigung postalisch beim Prüfungsamt abzugeben. Die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen (Bitte beachten Sie, dass die Entwertung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht durch einen Poststempel erfolgt. Wenn der Poststempel fehlt, kann nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken und dem sog. Porto-Code nicht geeignet.). Bei postalischer Abgabe ist zusätzlich zur Plagiatsprüfung auch die Zusendung als elektronisch auslesbare Datei (ohne jeglichen Passwortschutz) erforderlich (über z.B. die Lernplattform moodle oder per E-Mail). 

Abweichend von § 12 Abs. 5 der Prüfungsordnung müssen die Hausarbeiten gemäß § 12 Abs. 6 der Prüfungsordnung ausschließlich oder können wahlweise elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden, wenn dies von den Prüferinnen oder Prüfern für ein Modul festgelegt wird. Im Studienportal finden Sie diese Modulinformation auf der jeweiligen Modulseite.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
B.A. PVS
58084 Hagen

Gutachten

Das Gutachten der Prüferin bzw. des Prüfers zu Ihrer Hausarbeit erhalten Sie zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post. Eine Ausnahme bilden die Kommentare zur Hausarbeit in Modulen, die nicht mit der Post versandt, sondern bei ausschließlich elektronischer Abgabe über das Online-Übungssystem auch dort abgerufen werden können. 

Zur Authentifizierung verwenden Sie bitte Ihren FernUni-Account.

Der Hausarbeitskommentar wird dort drei Semester lang gespeichert. Für eine längerfristige Archivierung laden Sie bitte die PDF-Datei herunter oder drucken Sie das Dokument aus.

Beachten Sie bitte, dass die Korrekturzeiten unterschiedlich sein können. Somit werden auch die Kommentare nicht alle zeitgleich ins Netz gestellt.

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (ba-pvs.pa@fernuni-hagen.de).

Fakultät KSW | 15.10.2024