Verkürzungsoptionen

Mit seiner Novellierung zum Wintersemester 2019/20 eröffnet das Hochschulgesetz NRW (HG) in § 63 a Absatz 7 die Möglichkeit, Kenntnisse und Qualifikationen, die auf andere Weise als durch ein Studium erworben wurden, als Prüfungsleistungen anzuerkennen.

Die Fakultät für Mathematik und Informatik reagiert auf die Änderung des Hochschulgesetzes und hat im Rahmen des Projekts „Durchlässigkeit“ des Forschungsschwerpunkts „Digitalisierung, Diversität und Lebenslanges Lernen. Konsequenzen für die Hochschulbildung“ (D²L²) geprüft, inwiefern die in der Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind zu Modulen, die von der Fakultät für Mathematik und Informatik im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik angeboten werden.

Das Projekt basiert auf drei Verkürzungsoptionen. Erstens die pauschale Anerkennung, bei der bis zu zwei Einführungsmodule nach Vorlage des Ausbildungszeugnisses anerkannt werden können. Zweitens die individuelle Anerkennung, bei der in einer Einzelfallprüfung mit Hilfe eines Kompetenzportfolios die Gleichwertigkeit von Lernergebnissen ermittelt wird. Drittens über die Bearbeitung von insbesondere für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker angepassten Skripten (Adaption von Lernwegen).


Pauschale Anerkennung

Bei der Prüfung der Möglichkeit einer pauschalen Anerkennung wurde festgestellt, dass die Kompetenzen, die durch das Modul 63811 "Einführung in die imperative Programmierung" (5 ECTS-Punkte) vermittelt werden, durch die Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker unabhängig von der dort gewählten Fachrichtung weitgehend abgedeckt werden.

mehr Infos zur pauschalen Anerkennung

Mit Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker besteht daher die Möglichkeit, das Modul 63811 auf Antrag anerkennen zu lassen. Die Anerkennung erfolgt ohne Note. Für eine solche Anerkennung genügt eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der o.g. Ausbildung sowie der ausgefüllte Antrag auf Anerkennung. Die Unterlagen sind per Post an das Prüfungsamt der Fakultät für Mathematik und Informatik zu schicken.

Das Verfahren in Kürze:

Schritt 1: Antragstellung

Sie schicken eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung per Post an das Prüfungsamt.

Schritt 2: Prüfung und Entscheidung

Im Prüfungsamt werden die eingesendeten Dokumente geprüft.

Schritt 3: Ergebnis

Das Prüfungsamt informiert Sie über die Entscheidung der Anerkennung in Form eines Anerkennungsbescheids.


Individuelle Anerkennung

Bei dem Verfahren der individuellen Anerkennung werden Leistungen identifiziert, die nach Inhalt und Niveau gleichwertig zu Modulen des Bachelorstudiengangs Informatik sind. Die Prüfung der Gleichwertigkeit findet mithilfe eines Kompetenzportfolios statt.

Folgende Leistungen können für eine Anerkennung von Modulen herangezogen werden:

  • Außerhochschulische Leistungen auf Bachelorniveau (DQR 6), die bei anderen Bildungsträgern erworben wurden (z.B. IHK Aufstiegsfortbildungen)
  • Geeignete Leistungen, die im Rahmen einer Berufsausbildung oder im beruflichen Kontext erworben wurden (z.B. einschlägige Berufserfahrung)

mehr Infos zur individuellen Anerkennung

Folgende Dokumente sind relevant:
Die von Ihnen bereits mitgebrachten Kompetenzen sind so genau wie möglich zu beschreiben und zu belegen. Dazu gehören Details zum Lernort, Inhaltsbeschreibungen der relevanten Tätigkeiten sowie die Beschreibung der erlangten Kompetenzen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise im Leitfaden für die Erstellung des Kompetenzportfolios.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der erworbenen Fähigkeiten mit den angestrebten Lernergebnissen des jeweiligen Moduls obliegt der antragstellenden Person.

Um Ihre Kompetenzen zu belegen, sind grundsätzlich die nachstehenden Dokumente geeignet:

  • Arbeitszeugnisse
  • Abschlusszeugnisse
  • Beurteilungs- und Referenzschreiben
  • Praxisberichte
  • Zertifikate
  • Teilnahmebestätigungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Arbeitsproben
  • Lehrpläne
  • etc.

Das Verfahren in Kürze:

Schritt 1: Erstellung des Kompetenzportfolios

Für jedes anzuerkennende Modul ist eine Gegenüberstellung der bereits erworbenen Fähigkeiten mit den angestrebten Lernergebnissen dieses Moduls zu erstellen. Hierfür ist die entsprechende Kompetenzportfolio-Vorlage (Liste) zu verwenden und entsprechende Nachweise in Form von z.B. Arbeitgeberbestätigungen (im Original) bzw. Arbeits- und Abschlusszeugnissen sowie Zertifikaten (in beglaubigter Kopie) sind beizulegen.

Schritt 2: Antragstellung

Sie schicken das in Schritt 1 erstellte Kompetenzportfolio und die Zusammenstellung der relevanten Nachweise sowie Ihren Lebenslauf zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anerkennung per Post an das Prüfungsamt.

Schritt 3: Prüfung und Entscheidung

Im Prüfungsamt werden die eingesendeten Dokumente geprüft.

Schritt 4: Ergebnis

Das Prüfungsamt informiert Sie über die Entscheidung der Anerkennung in Form eines Anerkennungsbescheids.


Adaption von Lernwegen

Mit der Ausbildung zur Fachinformatikerin/zum Fachinformatiker werden die vermittelten Kompetenzen in bestimmten Modulen des Studiengangs an der FernUniversität zwar nicht ausreichend abgedeckt, so dass eine Anerkennung des Moduls nicht möglich wäre, jedoch kann mit den bereits vorhandenen Kompetenzen aus der Ausbildung ein Bearbeiten eines Moduls mit einem geringeren zeitlichen Aufwand möglich sein.

mehr Infos zur Adaption von Lernwegen

Das Projekt „Durchlässigkeit“ unterstützt diese Synergien, indem Kursinhalte auf die bereits aus der Ausbildung vorhandenen Kompetenzen so maßgeschneidert werden, dass ein Erwerb der zu vermittelnden Kompetenzen und Qualifikationen und die Vorbereitung auf die Modulabschlussprüfung ggf. in kürzerer Zeit erfolgen kann.

Die Adaption von Lernwegen umfasst ab dem Sommersemester 2021 vorerst die überarbeiteten Kurstexte im Kurs Datenbanken I. Weitere Kurse sind angedacht. Diese Kurstexte werden ergänzend online zur Verfügung gestellt.

08.04.2024