Aktuelles

Seminarankündigung: Merkwürdige Rechtsfälle (WS 2026/27)

Liebe Kommilitonen!

Im 18. und 19. Jahrhundert gab es einige juristische Zeitschriften und Entscheidungssammlungen, die das attributiv gebrauchte Adjektiv „merkwürdig“ in ihrem Titel führten. Man denke nur an die von Orth herausgegebene „Samlung merkwürdiger Rechtshändel“, die zwischen 1763 und 1778 erschien, oder das „Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte“. Merkwürdig bedeutet in diesem Zusammenhang nicht „seltsam“ oder „eigenartig“, sondern des „Merkens würdig“ (memorabilis). Mit anderen Worten, es geht um bemerkenswerte Rechtsfälle. Und das ist unser Programm: Gegenstand des Abschlussseminars sind Entscheidungen, über die sich aus verschiedenen Gründen weiteres Nachdenken lohnt. Um Ihnen den inhaltlichen Zugang zu erleichtern, haben wir uns auf gerichtliche Erkenntnisse jüngsten Datums beschränkt. Überwiegend handelt es sich um höchstrichterliche Urteile, die teilweise sogar zur Veröffentlichung in der „amtlichen Sammlung“ (BGHZ) vorgesehen sind. Sie werden ergänzt durch einige Fundstücke aus der instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung. Auch Entscheidungen ausländischer Gerichte sind dabei. Meine Mitarbeiter und ich haben die Entscheidungen zusammengetragen. Es sind „künftige“ Klassiker darunter, aber auch Entscheidungen, deren Bedeutung sich vielleicht erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt, weil sie dogmatische Entwicklungen zusammenfassen und verstetigen, mit ihnen brechen oder neue Entwicklungen judikativer oder legislativer Art in Gang setzen können. Manchmal hat auch allein der tagesaktuelle Bezug die Aufnahme in unsere kleine Sammlung veranlasst. Einen thematischen Schwerpunkt gibt es nicht. Wir haben am Lehrstuhl lange debattiert, wie wir Ihnen den bunten Strauß an Rechtsprechung vorstellen, aus dem Sie die Auswahl haben. Schließlich haben wir uns dafür entschieden, die zu besprechenden Entscheidungen zwar unter Überschriften zu sortieren, aber von einer weiteren Inhaltsangabe im Sinne eines Leitsatzes abzusehen. Es ist eine hübsche Auswahl geworden. Für jeden sollte etwas dabei sein:

BGB AT

BGH NJW 2026, 2406, Urt v 11.3.2026 – I ZR 202/25

Recht der AGB

BGH NJW 2026, 2875, Urt v 14.7.2026 – XI ZR 46/25 (†)

OLG Hamm WRP 2026, 513, Urt v 5.2.2026 – 13 Ukl 9/25

Kaufrecht

BGH NJW 2026, 1943, Urt v 27.3.2026 – V ZR 169/24

BGH NJW 2026, 1947, Beschl v 26.2.2026 – V ZR 83/25

EuGH ZIP 2026, 1985, Urt v 9.7.2026 – C-307/25 (Kfz Kolak)

BGH WM 2026, 1586, Urt v 26.6.2026 – V ZR 78/25

BGH ZIP 2026, 1661, Urt v 6.5.2026 – VIII ZR 257/23

Darlehen

BGH ZIP 2026, 936, Urt v 10.3.2026 – XI ZR 132/24 (†)

Makler

BGH WM 2026, 1761, Urt v 15.7.2026 – I ZR 223/25

BGH NJW 2026, 1075, Urt v 29.1.2026 – I ZR 129/25

GoA

BGH ZIP 2026, 1599, Urt v 30.4.2026 – III ZR 164/25 (†)

BGH NJW 2026, 2784, Urt v 23.4.2026 – I ZR 41/24

Bereicherungsrecht

BGH NJW 2026, 1285, Urt v 20.1.2026 – XI ZR 131/24 (†)

BGH NJW 2026, 2879, Urt v 21.7.2026 – XI ZR 158/24

Deliktsrecht

EuGH ZIP 2026, 1209, Urt v 26.3.2026 – C-338/24

BGH NJW 2026, 1487, Urt v 23.3.2026 – VI ZR 334/23 (†)

BGH GRUR-RS 2026, 1802, Urt v 21.7.2026 – VI ZR 400/24

OLG Saarbrücken NJW-RR 2026, 985, Urt v 12.6.2026 – 3 U 38/25

Sachenrecht

BGH NJW 2026, 2490, Urt v 26.6.2026 – V ZR 92/25

BGHZ 245, 325, Urt v 18.12.2025 – V ZB 8/25

Gesellschaftsrecht

BGH WM 2026, 547, Urt v 10.2.2026 – II ZR 71/24

BGH ZIP 2026, 1517, Urt v 7.5.2026 – III ZR 6/24

BGH ZIP 2026, 2166, Urt v 14.7.2026 – II ZR 202/25 (†)

OLG Brandenburg GmbHR 2026, 76, Urt v 24.9.2025 – 7 U 146/24

OLG Jena ZRI 2026, 855, Urt v 10.6.2026 – 2 U 588/25

Ausländische Rechtsordnungen

Rukhadze v Recovery Partners GP Ltd [2025] UKSC 10


Ihre erste Aufgabe besteht darin, sich mit unserem Angebot auseinanderzusetzen: Sie müssen den Weg zu den genannten Entscheidungen suchen, sich mit ihnen befassen und Ihre Auswahl treffen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz(en) mit. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck spätestens bis zum 8. Oktober 2026 (12 Uhr s.t.) unter den obenstehenden Kontaktdaten per E-Mail mit Frau Sikora (katharina.sikora) in Verbindung zu setzen. Sofern Sie sich nicht bis dahin mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihnen ohne Rücksprache eines der verbliebenen Themen „zugelost“. Bewerben sich mehrere Teilnehmer auf das gleiche Thema, gilt das Prioritätsprinzip. Können wir Ihrer ersten Präferenz nicht entsprechen, versuchen wir Ihre zweite oder dritte Präferenz zu berücksichtigen. Ist auch dies nicht möglich, entscheidet auch hier der „Zufall“. Am 12. Oktober 2026 werden Ihnen die Arbeitsthemen mitgeteilt.

Regelmäßiger Inhalt Ihrer Arbeit wird sein: Einführung in den Sach- und Streitstand (Sachverhalt, ggf. Prozessgeschichte, zentrale Probleme, positive Rechtslage, Meinungsstand), Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme. Historische und rechtsvergleichende Betrachtungen können notwendig sein. Eingrenzungen und Schwerpunksetzungen erfolgen in Absprache mit dem zugewiesenen Betreuer. Jede Entscheidung ist anders und stellt den Bearbeiter vor eigene Herausforderungen. Sichere Kenntnisse im geltenden Privat- und Prozessrecht werden vorausgesetzt. Ein Studium historischer und neuerer Gesetzgebungsmaterialien, vielleicht sogar des ius commune, kann notwendig sein. Gesetzesänderungen (z.B. Schuldrechtsmodernisierung) und das Fortschreiten von Rechtsprechung und Lehre sind nachzuverfolgen. Ein Griff zu den großen Lehrbüchern und Kommentaren sowie eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung sind unabdingbar.

Die schriftliche Arbeit darf einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten. Die üblichen Formalia (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5; Rand: 1/3; Schrift: Times New Roman) und wissenschaftliche Standards (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, einheitliche Fußnoten) sind einzuhalten; Gerichtsurteile sind neben Zeitschriftenfundstelle mit Datum und Aktenzeichen zu zitieren (z.B. BGH, NJW 2011, 2717 [Rn. 12], Urt. v. 29.6.2011 – VIII ZR 349/10).
Das Seminar soll am 11./12. Dezember 2026 in München stattfinden. Über den genauen Ort (TU München) werden Sie noch informiert. Die Teilnahme am Präsenzseminar in München setzt das Bestehen der schriftlichen Seminararbeit voraus. Eine Einladung zum Präsenztermin erfolgt daher ausschließlich an diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren schriftliche Arbeit als bestanden bewertet wurde. Die entsprechende Mitteilung wird voraussichtlich erst kurzfristig vor dem Seminartermin erfolgen. Nach bisheriger Planung wird das Seminar am Freitag mittags beginnen. Am Samstag werden wir morgens starten. Ihr Vortrag darf nicht länger als 15 Minuten dauern. Es folgt eine Diskussion über die vorgestellte Arbeit von weiteren 15 Minuten, in der Sie uns und Ihren Kommilitonen Rede und Antwort stehen müssen. Wegen der Gefahren von KI liegt hier ein besonderer Schwerpunkt. Die genauen zeitlichen Vorgaben werden Ihnen noch mitgeteilt. Wegen der großen Teilnehmerzahl kann es notwendig werden, dass wir das Seminar einen Tag nach hinten oder vorne erweitern müssen.

Die schriftliche Arbeit muss dem Lehrstuhl (ls.bergmann) spätestens am 23. November 2026 um 12 Uhr s.t. in elektronischer Fassung (PDF-Datei) vorliegen. Verspätete Arbeiten können nicht mehr angenommen werden.

Mit den besten Grüßen und Wünschen für ein erfolgreiches Seminar

Ihr Andreas Bergmann

Vorlesungsankündigung: Schuldrecht-BT (Modul 55106) im WS 2026/27

Liebe Kommilitonen,

das Modul 55106 widmet sich unter der Überschrift „Besonderes Schuldrecht“ den einzelnen Schuldverhältnissen (8. Abschnitt des 2. Buches des BGB). Seit dem Sommersemester 2015 wird Ihnen der Inhalt des Moduls nicht mehr in der überkommenen Form des Lehrbriefs, sondern als mündliche Veranstaltung angeboten. Der Lehrbrief, der sich in seinem tatsächlichen Zuschnitt immer mehr einem Lehrbuch angenähert hat, aber doch das mündliche Wort nicht substituieren kann, wird ersetzt durch eine Vorlesung, die naturgemäß ihren Fokus auf die Vermittlung der Grundstrukturen der Materie setzt. Das gesprochene Wort erlaubt eine unmittelbare Kommunikation, während der starre, tote schriftliche Text wie ein undurchdringlicher Schirm wirkt zwischen der Person, die nachdenkt und versucht zu übermitteln, und der Person, die aufnimmt und versucht zu verstehen (Roffredo Beneventano).

In diesem Wintersemester werden wir die Vorlesung wieder aktualisieren. Wir legen diesmal den Schwerpunkt auf das Recht der sog. Quasikontrakte: Das Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag und das Bereicherungsrecht stehen hier im Mittelpunkt. Veranstaltungen zum vielleicht neuen ProdHaftG und zum Maklervertrag sollen sich anschließen. Die übrigen Themenblöcke stellen wir Ihnen als „vorproduzierte“ Videos zur Verfügung. Die vorproduzierten Videos werden Ihnen nach und nach – einem Lernplan folgend – freigegeben. Meine Empfehlung ist, dass Sie mit Ihrem Selbststudium parallel zu unseren Videos zum Kaufrecht (I-IIII) starten. Hier finden Sie auch eine erste Einführung (Literaturempfehlung) und die Einleitung in das Recht der einzelnen Schuldverträge.

Die aktualisierten Veranstaltungen werden neu aufgezeichnet. Sie können über das Internet „live“ an der Vorlesung teilnehmen. Die Vorlesung wird als Livestream in das Internet übertragen. Sie können Fragen zum Stoff stellen, später auch mit mir ins Gespräch kommen. Die einzelnen Veranstaltungen gliedern sich wie folgt:

  • Wir „streamen“ dienstags. Wir starten regelmäßig um 14.30 Uhr, einmal um 17.30 Uhr
  • Es folgt ein erster Vorlesungsblock mit ungefähr 45 bis 60 Minuten.
  • Sie können Ihr Mikrofon einschalten und Fragen stellen.
  • Es schließt sich ein zweiter Vorlesungsblock mit wiederum 45 bis 60 Minuten an.
  • Sie können wiederum Fragen stellen, die ich in einem Zeitfenster von 15 Minuten beantworten will.
  • Zum Schluss jeder Veranstaltung kommen wir gemeinsam ins Gespräch. Dieser Teil der Veranstaltung wird nicht aufgezeichnet.

Den jeweiligen Link zu den Veranstaltungen finden Sie in Moodle. Ihre Moodle-Umgebung für das Modul 55106 im Wintersemester 2026/27 wurde am 1. Oktober sichtbar geschaltet. Sie können aber auch vor Ort „live“ dabei sein. Wir haben im Studio reichlich Plätze für Studenten, die lieber „körperlich“ an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen möchten:

Campus der FernUniversität in Hagen (Universitätsstraße, 58097 Hagen),

dienstags, 14:30 – 17:00 Uhr

(Studio, Raum C027, Gebäude 8 [ehem. AVZ])

Die Live-Veranstaltungen werden aufgezeichnet. Die Videos werden Ihnen anschließend in der Moodle-Umgebung zu dieser Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie auch die vorproduzierten Videos und ggf. Updates zu den Veranstaltungen, die dieses Semester nicht neu aufgezeichnet werden.

punctatio librorum

terminus

puncta

27. Oktober 2026, 17:30 – 19:00 Uhr

I

Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag

3. November 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

II

Bereicherungsrecht I

10. November 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

III

Bereicherungsrecht II

17. November 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

IIII

Bedarfstermin

24. November 2026

V

anderweitige Verpflichtung

1. Dezember 2026

VI

anderweitige Verpflichtung

8. Dezember 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

VII

ProdHaftG (neu)

15. Dezember 2026, 14:30 – 17:00 Uhr

VIII

Makler

Im vergangenen Semester boten wir Ihnen eine zusätzliche Frage- und Diskussionsstunde an. Sie fand donnerstagabends zwischen 19 und 20 Uhr statt. In diesem Zeitraum sollten offengebliebene Fragen zum Stoff der Woche diskutiert werden. Wir waren uns über die „Publikumsakzeptanz“ von Anfang an nicht sicher. Da das Angebot nur mäßig aufgenommen wurde, sehen wir in diesem Semester von begleitenden Veranstaltungen ab. Ich verweise Sie insoweit auf die Arbeitsgemeinschaften und die Online-Lektionen. Bei entsprechender Nachfrage werden wir die Veranstaltung wieder aufnehmen.

Die Vorlesung und ihre Begleitveranstaltungen können und wollen das Selbststudium mit dem Lehrbuch nicht ersetzen! Die Vorlesung hat ihren legitimen Platz neben dem Lehrbuch, indem sie dem Zuhörer eine zusätzliche, in Zuschnitt, Inhalt und Schwerpunktsetzung durchaus auch divergierende Darstellung anbietet. Vor allem schafft sie das Grundverständnis, das für die gewinnbringende Lektüre notwendig ist. Auch will die Vorlesung nicht ausschließlich abstraktes Wissen vermitteln. Zahlreiche Beispiele und auch schulmäßig durchgeprüfte Fälle sollen Ihnen den Einstieg in den Besonderen Teil des Schuldrechts erleichtern. Eingehende Literaturhinweise werde ich Ihnen im Rahmen der Veranstaltung geben. Schon jetzt erlaube ich mir, Ihnen einen kurzen Überblick über die Literatur zu geben, die ich für Studenten für besonders geeignet erachte. Im Kern bieten aber alle Lehrbücher eine solide Einführung in das Besondere Schuldrecht.

I. Lehr- und Lernbücher

  • Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht, 50. Aufl. München 2026 (31,90 €; auch in der beck-eBibliothek verfügbar)
  • Looschelders, Schuldrecht Besonderer Teil, 21. Aufl. München 2026 (31,90 €)
  • Medicus/Lorenz, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 19. Aufl. München 2025 (29,80 €; auch in der beck-eBibliothek verfügbar)
  • Wagner, Deliktsrecht, 14. Aufl. München 2021 (ca. 24,90 €)
  • Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 12. Aufl. München 2025 (34,90 €; in der beck-eBibliothek verfügbar)

II. Grundlegende Darstellungen

Die nachfolgend aufgeführten Werke sind für eine systematische Erarbeitung des Stoffes von der ersten bis zur letzten Seite vielleicht zu dick. Zur Vertiefung einzelner, nach Lektüre des Kursmaterials und eines Lehr-/Lernbuchs noch offen gebliebener Fragen sind sie unerlässlich. Bücher, die vor 2002 erschienen sind, haben das neue Schuldrecht noch nicht eingearbeitet. Gleichwohl sind sie zur Beschäftigung mit Bereichen, die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unverändert geblieben sind, nach wie vor bestens geeignet. Zudem: Manche Wendung des „neuen“ Schuldrechts versteht man besser, wenn man die überkommene Rechtslage kennt.

  • Harke, Besonderes Schuldrecht, Berlin 2011 (99,99 €)
  • Larenz/Canaris, Lehrbuch des Schuldrechts, Band II, Besonderer Teil, Halbband 1, 13. Aufl. München 1986, Halbband 2, 13. Aufl. München 1994 (beide vergriffen)
  • Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht, 13. Aufl. Berlin 2025 (59,95 €)
  • Esser/Weyers, Schuldrecht, Besonderer Teil, 8. Aufl. Heidelberg, Teilband 1 (Verträge), 1998 und Teilband 2 (Gesetzliche Schuldverhältnisse), 2000 (beide vergriffen)
  • Enneccerus/Lehmann, Lehrbuch des Bürgerlichen Rechts, Band 2, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Aufl. Tübingen 1958 (vergriffen)
  • Oechsler, Vertragliche Schuldverhältnisse, 2. Aufl. Tübingen 2017 (149 €)

III. Fallsammlungen

  • Fezer/Obergfell, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Besonderer Teil, 11. Aufl. München 2023 (vergriffen)
  • Köhler/Lorenz, Prüfe dein Wissen, Schuldrecht II, Besonderer Teil, 20. Aufl. München für 2026 angekündigt. Die Vorauflage ist vergriffen.

IV. Kommentare

Die Kommentarliteratur reicht von kleinen Taschenkommentaren bis zu mehrbändigen Werken. Mehrbändige Werke sind für die wissenschaftliche Vertiefung – auch im Rahmen einer Haus-, Seminar- oder Bachelorarbeit – unerlässlich. Zum erstmaligen Erarbeiten des Stoffes sind sie nur bedingt geeignet. Folgende Kommentare erscheinen mir – auch wegen der vergleichsweise moderaten Preise – für den Studenten empfehlenswert:

  • Jauernig (Hrsg.), BGB, 19. Aufl. München 2023 (75,00 €)
  • Schulze/Dörner/Ebert u.a. (Hrsg.), BGB, 12. Aufl. Baden-Baden 2024 (75,00 €)

V. Alpmann/Schmidt-Skripten

Daneben existieren aber auch Alpmann/Schmidt-Skripte zum Besonderen Schuldrecht. Es ist nicht zu leugnen: Sie sind gut. Allerdings sei zur Vorsicht gemahnt: Die Wissensvermittlung geht an vielen Stellen deutlich über den Pflichtstoff hinaus. Sie sind bestens geeignet zum Repetieren, d.h. zur Wiederholung und Vertiefung des bereits erworbenen Wissens. Für eine erstmalige systematische Durchdringung sind sie weniger hilfreich, da sie dem Studenten vor lauter Details leicht den Blick auf das Ganze verstellen. Um die Bearbeitung des Stoffes auf Examensniveau abzurunden, führt an ihnen aber kaum ein Weg vorbei. Entsprechendes gilt im Zweifel auch für die Skripten aus dem Hause Hemmer. Sie sind mir aber allesamt nicht bekannt.

Ich verbleibe mit den besten Grüßen und Wünschen für eine erfolgreiche Veranstaltung

Ihr Andreas Bergmann

Fiete Pieck | 06.10.2026