Seminare des Lehrstuhls
Für die Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten haben wir Ihnen zu den üblichen Fragenkomplexen (bspw. Zitierweise) ein Merkblatt erstellt. Dieses finden Sie: hier (PDF 174 KB).
(Abschluss-)Seminar im SS 2026:
Liebe Kommilitonen!
Der Name Best of RGZ gibt das Programm vor. Gegenstand des Abschlussseminars sind ausgewählte Entscheidungen des Reichsgerichts, die seinerzeit in der „amtlichen Sammlung“ veröffentlicht wurden oder doch zumindest dafür vorgesehen waren (RGZ 173). Sie werden durch einige Fundstücke aus der Rechtsprechung des Reichsoberhandelsgerichts ergänzt. Ich und meine Mitarbeiter haben die Entscheidungen zusammengetragen. Es sind Klassiker darunter, aber auch Entscheidungen, deren Bedeutung sich vielleicht erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt, weil sie dogmengeschichtliche Entwicklungen zusammenfassen, mit ihnen brechen oder neue Entwicklungen judikativer oder legislativer Art in Gang gesetzt haben. Einen Schwerpunkt gibt es nicht. Das Spektrum reicht von Entscheidungen zum gemeinen Recht, über frühe „verbraucherrechtliche“ Entscheidungen bis hin zur „klassischen“ Anwendung des BGB. Wir haben am Lehrstuhl lange debattiert, wie wir Ihnen den bunten Strauß an Rechtsprechung vorstellen, aus dem Sie die Auswahl haben. Schließlich haben wir uns dafür entschieden, die zu besprechenden Entscheidungen ohne weitere Aufschlüsselung nach Gegenstand oder „Name“ (zB Bonifatius-Fall) in einer nach Band und Seitenzahl geordneten Liste zu präsentieren. Es ist eine hübsche Auswahl geworden. Für jeden sollte etwas dabei sein:
| ROHGE 4, 172 | RGZ 58, 24 | RGZ 99, 154 |
| ROHGE 6, 277 | RGZ 58, 130 | RGZ 103, 289 |
| ROHGE 16, 427 | RGZ 61, 415 | RGZ 105, 60 |
| RGZ 1, 247 | RGZ 71, 248 | RGZ 105, 408 |
| RGZ 1, 344 | RGZ 72, 251 | RGZ 117, 121 |
| RGZ 3, 179 | RGZ 74, 235 | RGZ 130, 119 |
| RGZ 3, 186 | RGZ 76, 130 | RGZ 132, 183 |
| RGZ 4, 123 | RGZ 78, 239 | RGZ 133, 293 |
| RGZ 4, 169 | RGZ 82, 206 | RGZ 135, 75 |
| RGZ 5, 393 | RGZ 83, 223 | RGZ 135, 339 |
| RGZ 18, 235 | RGZ 86, 90 | RGZ 145, 79 |
| RGZ 21, 162 | RGZ 86, 334 | RGZ 145, 152 |
| RGZ 23,167 | RGZ 87, 128 | RGZ 154, 161 |
| RGZ 50, 266 | RGZ 87, 277 | RGZ 159, 68 |
| RGZ 52, 18 | RGZ 90, 328 | RGZ 161, 52 |
| RGZ 52, 373 | RGZ 92, 369 | RGZ 163, 348 |
| RGZ 54, 53 | RGZ 94, 203 | RGZ 165, 155 |
| RGZ 54, 137 | RGZ 94, 267 | RGZ 168, 108 |
| RGZ 56, 258 | RGZ 99, 147 | RGZ 173, 447 |
Ihre erste Aufgabe besteht darin, sich mit unserem Angebot auseinanderzusetzen: Sie müssen den Weg zu den genannten Entscheidungen suchen, sich mit ihnen auseinandersetzen und Ihre Auswahl treffen. Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz(en) mit. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck spätestens bis zum 20. April 2026 (12 Uhr s.t.) unter den obenstehenden Kontaktdaten per E-Mail mit Frau Biancardi (laura.biancardi) oder Frau Sikora (katharina.sikora) in Verbindung zu setzen. Sofern Sie sich nicht bis dahin mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihnen ohne Rücksprache eines der verbliebenen Themen „zugelost“. Bewerben sich mehrere Teilnehmer auf das gleiche Thema, gilt das Prioritätsprinzip. Können wir Ihrer ersten Präferenz nicht entsprechen, versuchen wir Ihre zweite oder dritte Präferenz zu berücksichtigen. Ist auch dies nicht möglich, entscheidet auch hier der „Zufall“. Am 27. April 2026 werden Ihnen die Arbeitsthemen mitgeteilt.
Regelmäßiger Inhalt Ihrer Arbeit wird sein: Einführung in den Sach- und Streitstand (Sachverhalt, ggf. Prozessgeschichte, zentrale Probleme, positive Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung, Meinungsstand), Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme, positive Rechtslage heute, Entscheidung des Sachverhalts nach geltendem Recht, Auswirkungen der historischen Entscheidung auf Gesetzgebung, Judikatur und Lehre. Eingrenzungen und Schwerpunksetzungen erfolgen in Absprache mit dem zugewiesenen Betreuer. Jede Entscheidung ist anders und stellt den Bearbeiter vor eigene Herausforderungen. Sichere Kenntnisse im geltenden Privat- und Prozessrecht werden vorausgesetzt. Sie werden sich im Recht des frühen BGB und seiner Nebengesetze, ja sogar im gemeinen Recht und den früheren Partikularrechten bewegen müssen. Ein Studium historischer und neuerer Gesetzgebungsmaterialien, regelmäßig sogar des ius commune ist unabdingbar. Gesetzesänderungen (z.B. Schuldrechtsmodernisierung) und das Fortschreiten von Rechtsprechung und Lehre sind nachzuverfolgen. Ein Griff zu den großen Lehrbüchern (z.B. Crome, Dernburg, Endemann, Enneccerus, Larenz), zu den großen Kommentaren (Planck, RGRK, Soergel, Staudinger) – inklusive einschlägiger Vorauflagen – ist ebenfalls unabdingbar.
Die schriftliche Arbeit soll einen Umfang von 25 Seiten nicht überschreiten. Die üblichen Formalia (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5; Rand: 1/3; Schrift: Times New Roman) und wissenschaftliche Standards (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, einheitliche Fußnoten) sind einzuhalten; Gerichtsurteile sind neben Zeitschriftenfundstelle mit Datum und Aktenzeichen zu zitieren (z.B.: BGH, NJW 2011, 2717 [Rn. 12], Urt. v. 29.6.2011 – VIII ZR 349/10). Das Seminar soll am 26./27. Juni 2026 in München stattfinden. Über den genauen Ort (TU München) werden Sie noch informiert. Nach bisheriger Planung wird das Seminar am Freitag nachmittags beginnen. Am Samstag werden wir morgens starten. Ihr Vortrag darf nicht länger als 15 bis 20 Minuten dauern. Es folgt eine Diskussion über die vorgestellte Arbeit von weiteren 15 bis 20 Minuten, in der Sie uns und Ihren Kommilitonen Rede und Antwort stehen müssen. Die genauen zeitlichen Vorgaben werden Ihnen noch mitgeteilt.
Die schriftliche Arbeit muss dem Lehrstuhl (ls.bergmann) spätestens am 8. Juni 2026 um 12 Uhr s.t. in elektronischer Fassung (PDF-Datei) vorliegen. Verspätete Arbeiten können nicht mehr angenommen werden.
Mit den besten Grüßen und Wünschen für ein erfolgreiches Seminar
Ihr Andreas Bergmann