Seminare des Lehrstuhls

Für die Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten haben wir Ihnen zu den üblichen Fragenkomplexen (bspw. Zitierweise) ein Merkblatt erstellt. Dieses finden Sie: hier (PDF 174 KB).

(Abschluss-)Seminar im WS 2026/27

Liebe Kommilitonen!

Im 18. und 19. Jahrhundert gab es einige juristische Zeitschriften und Entscheidungssammlungen, die das attributiv gebrauchte Adjektiv „merkwürdig“ in ihrem Titel führten. Man denke nur an die von Orth herausgegebene „Samlung merkwürdiger Rechtshändel“, die zwischen 1763 und 1778 erschien, oder das „Archiv merkwürdiger Rechtsfälle und Entscheidungen der rheinhessischen Gerichte“. Merkwürdig bedeutet in diesem Zusammenhang nicht „seltsam“ oder „eigenartig“, sondern des „Merkens würdig“ (memorabilis). Mit anderen Worten, es geht um bemerkenswerte Rechtsfälle. Und das ist unser Programm: Gegenstand des Abschlussseminars sind Entscheidungen, über die sich aus verschiedenen Gründen weiteres Nachdenken lohnt. Um Ihnen den inhaltlichen Zugang zu erleichtern, haben wir uns auf gerichtliche Erkenntnisse jüngsten Datums beschränkt. Überwiegend handelt es sich um höchstrichterliche Urteile, die teilweise sogar zur Veröffentlichung in der „amtlichen Sammlung“ (BGHZ) vorgesehen sind. Sie werden ergänzt durch einige Fundstücke aus der instanz- und obergerichtlichen Rechtsprechung. Auch Entscheidungen ausländischer Gerichte sind dabei. Meine Mitarbeiter und ich haben die Entscheidungen zusammengetragen. Es sind „künftige“ Klassiker darunter, aber auch Entscheidungen, deren Bedeutung sich vielleicht erst auf den zweiten oder dritten Blick erschließt, weil sie dogmatische Entwicklungen zusammenfassen und verstetigen, mit ihnen brechen oder neue Entwicklungen judikativer oder legislativer Art in Gang setzen können. Manchmal hat auch allein der tagesaktuelle Bezug die Aufnahme in unsere kleine Sammlung veranlasst. Einen thematischen Schwerpunkt gibt es nicht. Wir haben am Lehrstuhl lange debattiert, wie wir Ihnen den bunten Strauß an Rechtsprechung vorstellen, aus dem Sie die Auswahl haben. Schließlich haben wir uns dafür entschieden, die zu besprechenden Entscheidungen zwar unter Überschriften zu sortieren, aber von einer weiteren Inhaltsangabe im Sinne eines Leitsatzes abzusehen. Es ist eine hübsche Auswahl geworden. Für jeden sollte etwas dabei sein:

BGB AT

BGH NJW 2026, 2406, Urt v 11.3.2026 – I ZR 202/25

Recht der AGB

BGH NJW 2026, 2875, Urt v 14.7.2026 – XI ZR 46/25 (†)

OLG Hamm WRP 2026, 513, Urt v 5.2.2026 – 13 Ukl 9/25

Kaufrecht

BGH NJW 2026, 1943, Urt v 27.3.2026 – V ZR 169/24

BGH NJW 2026, 1947, Beschl v 26.2.2026 – V ZR 83/25

EuGH ZIP 2026, 1985, Urt v 9.7.2026 – C-307/25 (Kfz Kolak)

BGH WM 2026, 1586, Urt v 26.6.2026 – V ZR 78/25

BGH ZIP 2026, 1661, Urt v 6.5.2026 – VIII ZR 257/23

Darlehen

BGH ZIP 2026, 936, Urt v 10.3.2026 – XI ZR 132/24 (†)

Makler

BGH WM 2026, 1761, Urt v 15.7.2026 – I ZR 223/25

BGH NJW 2026, 1075, Urt v 29.1.2026 – I ZR 129/25

GoA

BGH ZIP 2026, 1599, Urt v 30.4.2026 – III ZR 164/25 (†)

BGH NJW 2026, 2784, Urt v 23.4.2026 – I ZR 41/24

Bereicherungsrecht

BGH NJW 2026, 1285, Urt v 20.1.2026 – XI ZR 131/24 (†)

BGH NJW 2026, 2879, Urt v 21.7.2026 – XI ZR 158/24

Deliktsrecht

EuGH ZIP 2026, 1209, Urt v 26.3.2026 – C-338/24

BGH NJW 2026, 1487, Urt v 23.3.2026 – VI ZR 334/23 (†)

BGH GRUR-RS 2026, 1802, Urt v 21.7.2026 – VI ZR 400/24

OLG Saarbrücken NJW-RR 2026, 985, Urt v 12.6.2026 – 3 U 38/25

Sachenrecht

BGH NJW 2026, 2490, Urt v 26.6.2026 – V ZR 92/25

BGHZ 245, 325, Urt v 18.12.2025 – V ZB 8/25

Gesellschaftsrecht

BGH WM 2026, 547, Urt v 10.2.2026 – II ZR 71/24

BGH ZIP 2026, 1517, Urt v 7.5.2026 – III ZR 6/24

BGH ZIP 2026, 2166, Urt v 14.7.2026 – II ZR 202/25 (†)

OLG Brandenburg GmbHR 2026, 76, Urt v 24.9.2025 – 7 U 146/24

OLG Jena ZRI 2026, 855, Urt v 10.6.2026 – 2 U 588/25

Ausländische Rechtsordnungen

Rukhadze v Recovery Partners GP Ltd [2025] UKSC 10

Ihre erste Aufgabe besteht darin, sich mit unserem Angebot auseinanderzusetzen: Sie müssen den Weg zu den genannten Entscheidungen suchen, sich mit ihnen befassen und Ihre Auswahl treffen.

Bitte teilen Sie uns Ihre Präferenz(en) mit. Ich bitte Sie, sich zu diesem Zweck spätestens bis zum 8. Oktober 2026 (12 Uhr s.t.) unter den obenstehenden Kontaktdaten per E-Mail mit Frau Sikora (katharina.sikora) in Verbindung zu setzen. Sofern Sie sich nicht bis dahin mit uns in Verbindung gesetzt haben, wird Ihnen ohne Rücksprache eines der verbliebenen Themen „zugelost“. Bewerben sich mehrere Teilnehmer auf das gleiche Thema, gilt das Prioritätsprinzip. Können wir Ihrer ersten Präferenz nicht entsprechen, versuchen wir Ihre zweite oder dritte Präferenz zu berücksichtigen. Ist auch dies nicht möglich, entscheidet auch hier der „Zufall“. Am 12. Oktober 2026 werden Ihnen die Arbeitsthemen mitgeteilt.

Regelmäßiger Inhalt Ihrer Arbeit wird sein: Einführung in den Sach- und Streitstand (Sachverhalt, ggf. Prozessgeschichte, zentrale Probleme, positive Rechtslage, Meinungsstand), Entscheidung des Gerichts, Stellungnahme. Historische und rechtsvergleichende Betrachtungen können notwendig sein. Eingrenzungen und Schwerpunksetzungen erfolgen in Absprache mit dem zugewiesenen Betreuer. Jede Entscheidung ist anders und stellt den Bearbeiter vor eigene Herausforderungen. Sichere Kenntnisse im geltenden Privat- und Prozessrecht werden vorausgesetzt. Ein Studium historischer und neuerer Gesetzgebungsmaterialien, vielleicht sogar des ius commune, kann notwendig sein. Gesetzesänderungen (z.B. Schuldrechtsmodernisierung) und das Fortschreiten von Rechtsprechung und Lehre sind nachzuverfolgen. Ein Griff zu den großen Lehrbüchern und Kommentaren sowie eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung sind unabdingbar.

Die schriftliche Arbeit darf einen Umfang von 20 Seiten nicht überschreiten. Die üblichen Formalia (Schriftgröße 12; Zeilenabstand 1,5; Rand: 1/3; Schrift: Times New Roman) und wissenschaftliche Standards (Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, einheitliche Fußnoten) sind einzuhalten; Gerichtsurteile sind neben Zeitschriftenfundstelle mit Datum und Aktenzeichen zu zitieren (z.B. BGH, NJW 2011, 2717 [Rn. 12], Urt. v. 29.6.2011 – VIII ZR 349/10).
Das Seminar soll am 11./12. Dezember 2026 in München stattfinden. Über den genauen Ort (TU München) werden Sie noch informiert. Die Teilnahme am Präsenzseminar in München setzt das Bestehen der schriftlichen Seminararbeit voraus. Eine Einladung zum Präsenztermin erfolgt daher ausschließlich an diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren schriftliche Arbeit als bestanden bewertet wurde. Die entsprechende Mitteilung wird voraussichtlich erst kurzfristig vor dem Seminartermin erfolgen. Nach bisheriger Planung wird das Seminar am Freitag mittags beginnen. Am Samstag werden wir morgens starten. Ihr Vortrag darf nicht länger als 15 Minuten dauern. Es folgt eine Diskussion über die vorgestellte Arbeit von weiteren 15 Minuten, in der Sie uns und Ihren Kommilitonen Rede und Antwort stehen müssen. Wegen der Gefahren von KI liegt hier ein besonderer Schwerpunkt. Die genauen zeitlichen Vorgaben werden Ihnen noch mitgeteilt. Wegen der großen Teilnehmerzahl kann es notwendig werden, dass wir das Seminar einen Tag nach hinten oder vorne erweitern müssen.

Die schriftliche Arbeit muss dem Lehrstuhl (ls.bergmann) spätestens am 23. November 2026 um 12 Uhr s.t. in elektronischer Fassung (PDF-Datei) vorliegen. Verspätete Arbeiten können nicht mehr angenommen werden.

Mit den besten Grüßen und Wünschen für ein erfolgreiches Seminar

Ihr Andreas Bergmann

Fiete Pieck | 30.09.2026