Masterarbeiten

Foto: Jakob Studnar

I. Themengebiete

Prof. Dr. Haratsch betreut Masterarbeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts. Hier vorallem auf den Gebieten des Staats- und Verfassunsgrechts, einschließlich des Verfassungsprozessrechts. Auch die Bereiche Europarecht und Völkerrecht werden abgedeckt.

Ein weiterer betreuter Themenbereich ist das öffentliche Umweltrecht.

 

II. Voraussetzungen

 

Eine Masterarbeit kann erst nach Bestehen von mindestens sechs Semesterabschlussprüfungen im Studiengang Master of Laws geschrieben werden.

 

III. Anmeldung zur Masterarbeit

Um eine Masterarbeit schreiben zu können, ist es erforderlich, sich zuvor über das Anmeldeportal WebRegIS online für eine Masterarbeit anzumelden. Wer mit der Bearbeitung seiner Masterarbeit im Zeitraum zwischen dem 15. Dezember und dem 14. Juni beginnen möchte, muss sich im Zeitraum vom 15. November bis einschließlich 30. November anmelden. Wer zwischen dem 15. Juni und dem 14. Dezember beginnen will, muss sich ab dem 15. Mai bis einschließlich 31. Mai anmelden.

Anmeldezeitraum

Zeitraum des Bearbeitungsbeginns

15.11. – 30.11.

15.12. – 14.06.

15.05. – 31.05.

15.06. – 14.12.

  • Für die Online-Anmeldung über WebRegIS benötigen Sie die Zugangsberechtigung (Account), die Ihnen zu Beginn Ihres Studiums zugeschickt worden ist. Ihr persönlicher Benutzername setzt sich aus einem q und Ihrer Matrikelnummer zusammen, beispielsweise q1234567; Kennwort ist Ihr Account-Kennwort.

    Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie es bei der Benutzerberatung des Zentrums für Medien und IT (ZMI) der FernUniversität anfordern

    • Telefon: 02331 987-4444
    • E-Mail: helpdesk

    Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des elektronischen Antrages:

    – Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Daten im Anmeldeformular zur Erreichbarkeit (Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse) aktuell sind und mit den im Studierendensekretariat gespeicherten Daten übereinstimmen.

    – Bitte tragen Sie das Datum des Abschlusses der Pflichtmodule sowie die sonstigen zum Anmeldezeitpunkt bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, Ihre Prüferpräferenzen sowie Ihren Themenvorschlag / Ihre Themenvorschläge ein.

    – Im elektronischen Antrag können Sie unter „Themenvorschlag Ihrer Masterarbeit“ Ihren Themenvorschlag auch begründen, indem Sie Angaben zu Ihren wissenschaftlichen Interessen oder Notizen zu Absprachen mit unserem Lehrstuhl machen.

    – Bitte tragen Sie auch das Datum des gewünschten Bearbeitungsbeginns ein.

 

IV. Endgültige Absprache des Masterarbeitsthemas und des Bearbeitungsbeginns

Wurden Sie zur Masterarbeit an diesem Lehrstuhl zugelassen, so erhalten Sie umgehend eine Email des Lehrstuhls, die Hinweise auf den weiteren Ablauf des Verfahrens enthält.

Ihr unmittelbarer Ansprechpartner:

Es hat allerdings keinen Sinn, bereits Monate vor dem ins Auge gefassten Bearbeitungsbeginn um eine konkrete Themenabsprache zu bitten, da dies zu einer Umgehung des Anmeldeverfahrens und zu einer faktischen Verlängerung der Bearbeitungszeit führen würde. Eine sehr frühzeitige Themenfestlegung kann aus Gründen der Gleichbehandlung aller Studierenden nicht erfolgen.

 

V. Meldung an das Prüfungsamt

Ist die endgültige Themenfestlegung erfolgt und haben Sie mit der betreuenden Person einen Bearbeitungsbeginn festgelegt, werden das Thema sowie der Bearbeitungsbeginn vom Lehrstuhl an das Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gemeldet. Sie müssen insofern nichts weiter unternehmen.

Vom Prüfungsamt erhalten Sie rechtzeitig den entsprechenden Bescheid, aus dem sich auch der Abgabetermin für Ihre Masterarbeit ergibt. Für Vollzeitstudierende beträgt die Bearbeitungszeit 12 Wochen, für Teilzeitstudierende 18 Wochen.

 

VI. Formalien einer Masterarbeit

Eine Masterarbeit soll gemäß § 17 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws einen Umfang von nicht mehr als 150.000 Zeichen (ca. 75 Seiten) aufweisen. Diese Zeichenzahl bezieht sich auf den Text der Arbeit einschließlich der Fußnoten. Leerzeichen werden mitgezählt. Nicht mitgezählt werden hingegen das Deckblatt der Arbeit, das Inhaltsverzeichnis, das Literaturverzeichnis und ggf. das Abkürzungsverzeichnis sowie etwaige Anhänge. Weitere Formhinweise entnehmen Sie einem Merkblatt, welches Ihnen vom Lehrstuhl rechtzeitig vor Bearbeitungsbeginn zur Verfügung gestellt wird.

 

VII. Betreuung während der Bearbeitungszeit

Die betreuende Person erbittet von Ihnen die Zusendung per E-Mail Ihrer – nach Möglichkeit detaillierten – Arbeitsgliederung ca. im ersten Drittel Ihrer Bearbeitungszeit. Hierauf erhalten Sie eine Rückmeldung, ob der Aufbau schlüssig ist, ob die Schwerpunktsetzung, soweit dies anhand der Gliederung beurteilt werden kann, richtig vorgenommen worden ist, ob Punkte, die angesprochen werden sollten, fehlen oder umgekehrt Fragen angesprochen werden, die für das Thema nur eine geringe Relevanz besitzen. Gerne kann der Gliederungsentwurf, der selbstverständlich im Laufe der Arbeit verändert werden kann, telefonisch besprochen werden, sofern dies gewünscht wird. Auch im weiteren Verlauf der Bearbeitung besteht die Möglichkeit, um Rat zu fragen. Die betreuende Person wird vor Einreichung der Masterarbeit in keinem Fall vorab einzelne Abschnitte der Arbeit oder sogar die gesamte Arbeit in der Entwurfsfassung durchsehen.

 

VIII. Abgabe der Arbeit

Die vollständige Masterarbeit ist zusammenhängend als Ausdruck (gebunden, geheftet o.ä.) in zweifacher Ausführung im Prüfungsamt der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einzureichen. Für die fristgerechte Abgabe der Arbeit auf postalischem Wege ist das Datum des Poststempels entscheidend.


Plagiatsprüfung

Zum Zwecke der Plagiatsprüfung ist die Verfasserin oder der Verfasser ferner verpflichtet, die Masterarbeit zusätzlich als elektronische Datei einzureichen (vgl. § 9 Abs. 6 der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Laws).

Die elektronische Version der Arbeit ist als MS-Word-Dokument an die Lehrstuhladresse zu versenden.

  • Die Masterarbeit kann darüber hinaus auch als textbasierte PDF-Datei eingereicht werden, d.h. der Text muss elektronisch auslesbar sein und darf nicht als Bilddatei, d.h. eingescannt, in der PDF-Datei hinterlegt sein.
  • Mit OpenOffice können Dateien problemlos auch im Word- und PDF-Format abgespeichert werden.
  • Eine Einreichung als OpenOffice-Dokument ist allerdings nicht möglich.
  • Sollten Sie mit LaTex o.Ä. arbeiten, so muss die Arbeit ebenfalls im PDF-Format eingereicht werden.
  • Andere Formate werden nicht akzeptiert.
Lehrstuhl Haratsch | 13.08.2021