Master-Wahlmodul

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„Einführung in das Japanische Recht“ im Studiengang Master of Laws an der FernUniversität Hagen

Verwendung im Studiengang LL.M.

Für interessierte Studierende des Studiengangs Master of Laws (LL.M.) der FernUniversität Hagen, die einen ersten Einblick in das Japanische Recht gewinnen wollen, bietet sich das Wahlmodul 55311 „Einführung in das Japanische Recht" an. Dieses Modul kann von allen Studierenden des LL.M. Studiengangs als Wahlmodul belegt werden und geht, nach erfolgreichem Bestehen, mit in die Mastergesamtnote ein.

Modulbeschreibung

Das Modul 55311 besteht im Ganzen aus den Kurseinheiten Grundlagen des Japanischen Rechts, Japanisches Verfassungsrecht, Japanisches Bürgerliches Recht und Japanisches Strafrecht, die in mehrere Teile gegliedert sind. Die Studierenden erhalten in diesem Modul einen eingehenden Überblick über die Materie der genannten Rechtsgebiete Japans. Kenntnisse der Japanischen Sprache sind nicht notwendig.

Das Modul schließt mit einem Modulabschlussseminar ab.

EvaluationsergebnisseFoto: FernUniversität in Hagen

Evaluationsergebnisse zum Japanischen Recht

Wir verzeichnen sehr erfreuliche Evaluationsergebnisse für das LL.M.-Wahlmodul 55311: Bei stetiger Verbesserung über die drei letzten Semester (WS 2023/24 bis WS 2024/25​​​​) hinweg waren zuletzt volle 100% der Absolventen "sehr zufrieden" mit dem Lehrpersonal; mit dem Modul insgesamt waren 66% "sehr zufrieden" und 33% "eher zufrieden". Die Evaluations-Rücklaufquoten von bis zu 83% der Studierenden haben uns Verbesserungen in allen Bereichen ermöglicht und unterstreichen das ungebrochene Interesse am japanischen Recht.

Studienreise

Seit die Reisebeschränkungen nach Japan entfallen sind, bieten wir, wie bereits in der Vergangenheit, wieder rechtswissenschaftliche Studienreisen nach Japan an: Dazu gehören planmäßig der Besuch des Parlaments, des Obersten Gerichtshofs, des Landgerichts Tōkyō, der JVA Fuchū sowie des Polizeireviers Kyōto. Absolventen dieses Wahlmoduls sind daran teilnahmeberechtigt. Hierzu wurde im Juni 2024 eine Fakultätspartnerschaft mit der Dōshisha Law School Kyōto abgeschlossen.

Anerkennungsmöglichkeiten

Absolventinnen und Absolventen des Masterwahlmoduls „Einführung in das Japanische Recht“ können sich dieses bei Einschreibung in den weiterbildenden Studiengang anerkennen lassen. In der Regel kann dadurch ein Pflichtmodul des weiterbildenden Studiums anerkannt werden, was auch eine entsprechende Gebührenreduktion zur Folge hat. Bitte nennen Sie bei der Einschreibung in den weiterbildenden Studiengang den Anerkennungswunsch im Einschreibeantrag.

Prüfungsergebnisse

Beachten Sie bitte, dass nur das Prüfungsamt konkrete Aussagen erteilen kann, sodass in Prüfungsangelegenheiten eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt empfohlen wird.

Testimonials

Das sagen die TeilnehmerInnen unseres Abschlussseminars im WiSe 25/26:

  • "Ich kann offen sagen, dass dieses Seminar das bis jetzt interessanteste und schönste des Studiums ist. Es ist sehr gut vorbereitet und durch die neben Dr. Weitzdörfer agierenden Gastprofessor/innen interaktiv. [...] Man lernt auch wirklich etwas – und zwar quer durch die verschiedensten Themen, vom Straf- und Zivilrecht bis zu völkerrechtlichen Themen und erfährt gleichzeitig viel über Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur Japans."
  • "Ich bin begeistert über die sehr gute Vorbereitung der Themen und die hohe Qualität der Vorträge durch die Teilnehmer."
  • "Tolles Seminar: große Themenbreite, spannende Diskussionen, super Vorbereitung"
  • "Mit dem Abschluss des Seminars kann ich festhalten, dass die Teilnahme für mich in fachlicher wie persönlicher Hinsicht ausgesprochen bereichernd war. [...] Besonders hervorheben möchte ich die thematische Vielfalt der Vorträge sowie den anregenden fachlichen Austausch, die das Seminar in besonderer Weise geprägt haben. Die durchweg hohe Qualität der Beiträge hat mich nachhaltig beeindruckt und mein Interesse am japanischen Recht weiter vertieft."
26.03.2026