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BMWK finanziert FernUni-Forschung zur Windenergie mit einer knappen Million Euro

[22.11.2022]

War die Windenergie bereits in der Vergangenheit eine wichtige Säule der Energiewende, so wird ihr forcierter Ausbau mit der aktuellen Energiekrise auch für die Versorgungssicherheit elementar. Allerdings brach der Ausbau zwischen 2018 und 2020 massiv ein. Dazu trugen neben Problemen bei der Planung und Genehmigung auch lokale Bürgerbegehren und Klagen bei. Weil diese Verfahren und ihre Auswirkungen auf den Windenergieausbau jedoch bislang nicht systematisch erforscht sind, wurde jetzt ein Forschungsprojekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bewilligt, das dem unter Leitung von Prof. Dr. Annette Elisabeth Töller an der FernUniversität in Hagen nachgehen soll. Der Titel des Projekts lautet „Klagen und Bürgerbegehren als Hemmnisse für den Windenergieausbau in Deutschland - Hemm-den-Wind“. In Zusammenarbeit mit den Psycholog:innen Dr. Helen Landmann und Prof. Dr. Robert Gaschler sowie der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Andrea Edenharter erforscht das interdisziplinäre Projekt, zu dem in der Politikwissenschaft auch Dr. Daniel Rasch gehört, die prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau.

Das Projekt, das von 29 Windenergie-Unternehmen in ganz Deutsch­land, vom Bundes­verband WindEnergie e.V. und von der Fachagentur Windenergie an Land unterstützt wird, kombiniert eine politikwissenschaftliche, eine psychologische und eine rechtswissenschaftliche Perspektive, um die Bedingungen zu identifizieren, unter denen es zu Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land kommt und unter denen diese zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden.

  • Das politikwissenschaftliche Teilprojekt befasst sich sowohl mit Bürgerbegehren als auch mit (Verbands-)Klagen gegen Windenergieanlagen und geht den Fragen nach, unter welchen Bedingungen es überhaupt zu diesen Verfahren kommt und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich in dem Sinne sind, dass die Errichtung einer konkreten Windenergieanlage verhindert oder eingeschränkt wird.
  • Das psychologische Teilprojekt befasst sich vor allem mit den psychologischen Bedingungen, unter denen Bürgerbegehren gegen Windenergieprojekte entstehen und weiterverfolgt werden, wobei die Entstehung Gruppen-bezogener Motivation und Emotion im Mittelpunkt steht.
  • Das rechtswissenschaftliche Teilprojekt untersucht Klagen gegen Genehmigungen für Windenergieanlagen, Normenkontrollanträge gegen planerische Festsetzungen zur Windkraftnutzung sowie auch Klagen zu Bürgerbegehren. Es geht der Frage nach, mit welchen Gründen der Windenergieausbau im Rahmen dieser Verfahren am häufigsten gestoppt wird.

In der Kombination dieser drei Perspektiven und im Austausch mit der Fachagentur Windener­gie an Land werden konkrete Erkenntnisse gewonnen, um die prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für den Windenergieausbau zu verbessern. Aktuell laufen die Vorbereitungen, damit das Projekt im Januar 2023 beginnen kann.

Jonas Emanuel Rexrodt | 08.04.2024