Das Stiften ist so alt wie die Menschheit. War zunächst die Wohlfahrt das bestimmende Merkmal der Stiftung, hat sie sich im Laufe der Jahrhunderte zu einer Rechtsform entwickelt, die in vielfältiger Weise ihren Platz in der Gesellschaft und in der Wirtschaft gefunden hat. Sie ist nicht nur ein geeignetes Instrument für altruistisches Handeln, sondern sie ermöglicht darüber hinaus auch der Wirtschaft, eine geordnete und erfolgreiche Unternehmensnachfolge zu sichern. Sie vermag bürgerschaftliches Engagement und erfolgreiches Unternehmertum zu verbinden. Stiften ist Ausdruck der von der Verfassung garantierten Freiheit im Sinne von Selbstbestimmung und Eigeninitiative, zugleich aber auch der Verantwortung für den Einzelnen und das Gemeinwohl. Die Stiftung bietet allen den Gestaltungsraum, der für die Verwirklichung individueller Vorstellungen benötigt wird. Der Wille der Stifter bestimmt dabei das Wirken der Stiftung; seine jederzeitige Beachtung ist das oberste Gebot des Stiftungsrechts.
Prof. Dr. Andrick ist bereits seit über 40 Jahren mit dem Stifterwesen befasst. Als Richter, insbesondere am Oberverwaltungsgericht Münster, hat er wegweisende Entscheidungen zum Stiftungsrecht verfasst. Im Bereich der Gesetzgebung war er als Sachverständiger sowohl im Deutschen Bundestag als auch in den Landesparlamenten eingebunden. Seine Bücher und Kommentare zählen zu den Standardwerken des Stiftungsrechts. Wissenschaftlich beheimatet ist Prof. Dr. Andrick an der Ruhr-Universität Bochum, an der er die Professur für das Gebiet des Stiftungsrechts innehat.