Prüfungsabmeldung

Modulprüfung

Die Abmeldung zu allen studienbegleitenden Prüfungen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten) erfolgt ausschließlich online im Prüfungsportal. Für eine Abmeldung gehen Sie dort bitte genau so vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht möglich. Bitte benutzen Sie möglichst Mozilla Firefox. Andere Browser können Probleme bereiten. Sie benötigen für die Abmeldung von einer studienbegleitenden Prüfung Ihren FernUni-Account.

Bitte beachten Sie folgende Abmeldefristen: Sie können sich bis spätestens einen Tag vor der Klausur oder mündlichen Prüfung abmelden. Bei Hausarbeiten ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht fristgemäß erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird.

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per E-Mail. Auch können Sie im Prüfungsportal nachschauen, ob Ihre Abmeldung erfolgreich war.

Melden Sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin ab, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR auf Grundlage des § 3 Nr. 1) der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben. Diese Kostenpauschale deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören bei Präsenzklausuren die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Auch bei Online-Klausuren ist bereits ein prüfungsorganisatorischer Aufwand entstanden, u.a. indem die Klausur bereits mit hohem Aufwand als Online-Klausur aufbereitet wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Die meisten Abmeldungen erfolgen so kurzfristig, dass das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr darauf reagieren kann.

Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben oder nicht ordnungsgemäß zurückgetreten sein, gilt die Klausur wegen Nichterscheinens als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Diese Kostenpauschale wird auf Grundlage des § 3 Nr. 1) der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben.

Bitte beachten Sie, dass der Prüfungstag bei der Berechnung der 4-wöchigen gebührenpflichtigen Abmeldefrist nicht berücksichtigt wird, da am Prüfungstag keine Abmeldung mehr möglich ist.

Allgemein gilt also:

letzter möglicher Tag der Abmeldung (ein Tag vor dem Klausurtermin)
– 28 Tage
= erster Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung

Findet beispielsweise am 07.09. eine Prüfung statt, so ist der 10.08. der erste Tag der gebührenpflichtigen Abmeldung (die 28 Tage werden demnach ab dem 06.09. zurückgerechnet).

Bitte beachten Sie, dass Sie durch eine Exmatrikulation nicht automatisch von angemeldeten Prüfungen abgemeldet sind. Bitte melden Sie sich vorher selbstständig über das Prüfungsportal ab.

Abschlussarbeit

Bei einer Abschlussarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet, wenn die Abmeldung nicht rechtzeitig erfolgt und die Arbeit nicht fristgerecht abgegeben wird. Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Studiengang zuständige Mitarbeiterin im Prüfungsamt. Weitere Informationen zur Abschlussarbeit finden Sie im Studienportal unter „Abschlussarbeit und -zeugnis“.

Rücktritt

Über die Bedingungen für einen ordnungsgemäßen Rücktritt informiert das Studienportal unter „Prüfungsformen“ (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung), „Abschlussarbeit und -zeugnis“ sowie in der Prüfungsordnung.

 

Fakultät KSW | 13.01.2023