Portfolioprüfung

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist

Formalia

Eine Portfolioprüfung wird derzeit ausschließlich in Modul 2B angeboten. Nähere Informationen finden Sie auf der Modulseite im Studienportal sowie in der Moodle-Lernumgebung. 

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind. Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Portfolioprüfung mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Portfolioprüfung kann zweimal wiederholt werden. 

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geppert im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 27.03.2024