Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden, sofern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben worden sind, denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die das anzuerkennende Modul vorsieht, in Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Generell gilt, dass im M.A. Europäische Moderne nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen.

Eine Anerkennung von Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweisen) aus nicht modularisierten Studiengängen (Staatsexamen, Magister, Diplom o.ä.) ist nur dann möglich, wenn sie benotet und die Prüfungsformen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) erkennbar sind. Sofern dabei mehrere Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, um auf die erforderlichen 8 SWS oder 15 ECTS zu kommen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnachweise inhaltlich dem Modul entsprechen, dessen Anerkennung beantragt wird.
Bitte beachten Sie, dass im M.A. Europäische Moderne nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium anerkannt werden können.

 

Antrag auf Anerkennung

Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Im Antrag ist das Modul / sind die Module das M.A. Europäische Moderne zu benennen, auf die sich der Antrag bezieht. Zusätzlich ist für jedes Modul ein Anerkennungsformular auszufüllen, bei dem jedem Modul die Prüfungsleistungen zugeordnet werden müssen, auf deren Grund die Anerkennung ausgesprochen werden soll. Dem Antrag sind Nachweise über die Prüfungsleistungen und Informationen zur Beurteilung in beglaubigter Kopie beizufügen (Leistungsübersichten bzw. Scheine, Modulhandbücher, ggfs. Ordnungen). Anträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden den Antragstellern/innen zur Nachbesserung zurückgesandt. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet.

Anerkennungsantrag M.A. Europäische Moderne

Anerkennungsformular M.A. Europäische Moderne

 

 

 

 

 

Fakultät KSW | 18.03.2019