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Forschungsbericht: Unberücksichtigte Gruppen bei der Personalschlüsselberechnung in Kindertageseinrichtungen und Horten

[27.09.2023]

Der von Davin Patrick Akko, Michael Krause sowie Prof.'in Dr.'in Julia Schütz verfasste Forschungsbericht über unberücksichtigte Gruppen bei der Personalschlüsselberechnung in Kintertageseinrichtungen und Horten wurde nun veröffentlicht und ist hier online abrufbar.
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Ein kleiner Einblick:
Der Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen (KiTas) stellt eine wesentliche Kennzahl für die Qualität in Frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung dar und wird jährlich u.a. durch das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann Stiftung sowie durch das Statistische Bundesamt anhand der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik berechnet und herausgegeben. Im Datenjahr 2021 bleiben jedoch 2.542 der insgesamt 149.311 KiTa- und Hortgruppen (1,7 %) bei der Personalschlüsselberechnung unberücksichtigt, sodass diese Gruppen bisher nicht erfasst werden. Grund hierfür ist eine methodische Änderung des Statistischen Bundesamtes bei der Zuweisung des
pädagogischen Personals in die jeweiligen Gruppen einer KiTa, welche erstmalig zum 01.03.2021 Anwendung findet. Diese Untererfassung ist insbesondere deshalb problematisch, da einige besonders ungünstige Personalschlüssel nach der bisherigen Personalschlüsselmethodik für das Datenjahr 2021 kategorisch unberücksichtigt bleiben. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, wie das Problem zustande kommt, präsentiert einen möglichen Lösungsansatz und weist die Abweichungen zwischen bisherigen und den korrigierten Personalschlüsseln für das Datenjahr 2021 auf. So zeigt sich beispielsweise für Krippengruppen in Gesamtdeutschland, dass 365 bisher fehlende Gruppen ergänzt werden müssen und dass sich dadurch der Mittelwert der Personalschlüssel von 1: 4,2 (bisher) auf 1:4,3 (korrigiert) verändert.
Es ist davon auszugehen, dass es auch in den kommenden Jahren (Datenjahr 2022 und später) zu einer Untererfassung an Gruppen kommt, wenn die Personalschlüsselberechnung in der bisherigen Form bestehen bleibt.
Annika Reigl | 09.04.2024