Modulprüfungen

 

Alle Informationen zur B.A.-Abschlussprüfung finden Sie unter „Studienabschluss“, die folgenden Informationen gelten nur für die Modulprüfungen.

 

Studien- und Prüfungsordnung

Die aktuell geltenden Regelwerke zum Studiengang:

Ältere Versionen der Ordnungen finden Sie im Archiv der Fakultät KSW.

Jedes der elf im Studium zu absolvierenden Module wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Prüfungsformate sind Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen oder Portfolioprüfungen. Die Festlegung, welches Prüfungsformat für ein Modul in dem Semester gilt, erfolgt durch den/die Modulverantwortliche/n für das jeweilige Semester.

Diese und andere modulbezogenen Informationen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Modulseite (unter Modulinformationen) und im laufenden Semester auch der jeweiligen Moodle-Lernumgebung eines Moduls.

Sollten Sie zu einer der Gruppen von Studierenden in besonderen Lebenslagen gehören, die an einer Prüfung oder dem Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung in der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise gehindert sind, können Sie u.U. Sonderregelungen in Anspruch nehmen. Informationen dazu finden Sie unter Anerkennungen / Sonderregelungen.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt für alle Modulprüfungen über das Prüfungsportal POS, zu dem Sie einen Zugang über Studyport haben oder sich direkt einloggen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail als Anmeldebestätigung; den Status Ihrer Anmeldung können Sie online im Prüfungsportal überprüfen und sich auch von dort die Anmeldebestätigung ausdrucken (unter ‚Prüfungsverwaltung‘, dann ‚Info über angemeldete Prüfungen‘, dann ‚info‘).

Bitte beachten Sie folgende Hinweise und Empfehlungen:

  • Grundvoraussetzungen zur Prüfungszulassung und -anmeldung sind a) die Erfüllung der im Studienstrukturmodell vorgesehenen Modulschranke und b) die Belegung des Moduls im aktuellen Semester.
  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt getrennt von der Modulbelegung, die zu einem früheren Zeitpunkt über die Belegungsseite stattfindet.
  • Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vorgenommen haben.
  • Das System POS funktioniert am besten bei Nutzung des Mozilla Firefox -Browsers.

Die Prüfungsabmeldung kann ausschließlich online im Prüfungsportal vorgenommen werden, Sie gehen dort bitte genauso vor wie bei der Anmeldung. Eine Abmeldung per Telefon, Fax oder Brief ist nicht vorgesehen.

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung per E-Mail. und können ihren Status auch im Prüfungsportal überprüfen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für die Prüfungsabmeldung:

  • bei Klausur/mündlicher Prüfung bis spätestens einen Tag vor der Prüfung
  • Bei Hausarbeiten und Portfolioprüfungen vor der offiziellen Themenvergabe durch das Prüfungsamt bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Damit Sie in einem späteren Semester ggf. wieder eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

! Bei nicht fristgerechter Abmeldung oder Abgabe der Prüfungsleistung wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet. Auch bei einer Exmatrikulation sind Sie nicht automatisch von Prüfungen abgemeldet.

Verfahren zum Rücktritt von einer Prüfung [noch nicht fertig]

  1. Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden.
  2. Spätestens drei Tage nach der Rücktrittserklärung muss eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest), durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
  3. Dem Rücktritt wird stattgegeben, wenn

Spezifika zum Rücktritt von einer Hausarbeit

statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden.

Nicht bestandene Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen) können zweimal wiederholt werden. Ein Wiederholungstermin insbesondere für Klausuren wird nicht im gleichen Semester angeboten.

Ihre Schritte zur Prüfungswiederholung: Sie belegen das Modul in einem der kommenden Semester erneut, melden sich zu den regulären Anmeldefristen über das Prüfungsportal zur Prüfung an und nehmen dann wieder an dem regulären Prüfungsverfahren teil.

! Um sich für eine Wiederholungsprüfung im kommenden Semester anmelden zu können, müssen Sie das Modul unbedingt wieder belegt haben.

Die Bewertung einer Prüfungsleistung wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Prüfungstermin bekanntgegeben.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Über bestandene und nicht bestandene Prüfungen bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Über Studyport können Sie Ihre digitalen Leistungsübersichten einsehen und abrufen (im Menü "Ihre Funktionen" unter "Notenübersicht").

Übrigens: Die von Ihnen geschriebene Klausur sowie die Kommentare der Prüferin/des Prüfers können Sie im Online-Übungssystem einsehen (Präsenzklausuren im Bereich: Fakultät KSW – Präsenzklausuren; Online-Klausuren im Bereich: Fakultät KSW - Klausuren@home).

 

Details zu den Prüfungsformaten

  • Eine Klausur umfasst Aufgaben, die entweder in einem offenen Format, im Multiple Choice-Verfahren oder in einer Mischform von Beidem zu bearbeiten sind. Der/die Prüfer*in legt fest, ob es sich um eine Präsenz-, eine Online- oder eine Online-Klausur mit Videoaufsicht handelt.
    Die Klausuren können zwischen 2-4 Zeitstunden dauern, den genauen Zeitumfang entnehmen Sie bitte den Modulinformationen.

    Klausurtermine

    Die Klausuren finden Anfang bis Mitte März (WiSe) bzw. Anfang bis Mitte September (SoSe) statt. - i.d.R. nachmittags zwischen 14 und 18 Uhr. Den Link zur Klausurterminliste finden Sie auf der Modulseite oder eine Gesamtliste auf den zentralen Seiten des Prüfungsamts KSW unter Aktuelle Informationen aus dem Prüfungsamt.

    Sollten Sie mehr als eine Modulklausur in einem Semester schreiben wollen, dann achten Sie bitte darauf, dass es zu keiner Terminüberschneidung kommen kann.

    Prüfungsorte der Präsenzklausur

    Es werden i.d.R. mindestens 5 Klausurorte zur Auswahl angeboten; bei der Prüfungsanmeldung wählen Sie einen der im Prüfungsportal für die Prüfung angegebenen Klausurorte individuell aus, bei einer Online vorgesehenen Klausur klicken Sie bitte als Ort "Online" an. Bitte beachten Sie dazu auch den Hinweis zur Online-Klausur unter Videoaufsicht unten.
    Die genaue Adresse des Klausur-Raums an dem für die Präsenz-Klausur ausgewählten Ort wird unter Aktuelle Informationen aus dem Prüfungsamt. ca. 2 Wochen vor der Klausur veröffentlicht.

    Ablauf der Präsenzklausur

    • Bitte beachten Sie, dass Sie sich wegen der Identitätskontrolle bereits 30-45 Minuten vor Klausurbeginn am Prüfungsort einfinden.
    • Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis / Reisepass sowie ein Ausdruck der per Mail erhaltenen oder im Prüfungsportal generierte Anmeldebestätigung erforderlich.
    • Präsenzklausuren sind in der Fakultät KSW im Pen-and-Paper-Format. Das Schreibpapier für die Klausur wird Ihnen zur Verfügung gestellt.
    • Mobile Endgeräte (z.B. Mobiltelefon) müssen ausgeschaltet werden und dürfen weder im Prüfungsraum, noch auf den Gängen, Toiletten etc. benutzt werden.
    • Es sind – soweit nicht anders angegeben – keine Hilfsmittel zugelassen.
    • Die Klausurunterlagen werden Ihnen in einem Umschlag ausgehändigt (inkl. Schreibpapier). Wichtig: Dieser Umschlag darf erst nach dem durch die Aufsicht bekanntgegebenen offiziellen Klausurbeginn geöffnet werden, ansonsten wird dies als Täuschungsversuch gewertet!
    • Beschriften Sie den Umschlag und die Klausurunterlagen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
    • Es darf immer nur eine Person den Raum verlassen (Toilettengang), dies wird protokollarisch festgehalten; Raucherpausen sind nicht zulässig.
    • Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.

    Support vor Ort

    In dringenden administrativen Fällen können Sie sich an die Klausur-Aufsicht vor Ort wenden. Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, beachten Sie die Hinweise unter [Rücktritt ].

    Besondere Hinweise zu den Online-Klausuren

    Die Online-Klausur unterscheidet sich lediglich in technischer/organisatorischer Hinsicht von der Präsenz-Klausur. Auch die Online-Klausuren finden an einem festgelegten Datum und Zeitpunkt statt.
    Sie schreiben Ihre Online-Klausur zuhause an Ihrem Computer; für die Durchführung der Klausur wird das Online-Übungssystem genutzt.

    Hat der/die Prüfer*in festgelegt, dass die Online-Klausur mit einer Videoaufsicht erfolgen muss, können Sie die Klausur stattdessen auch als Präsenzklausur durchlaufen. Bitte wählen Sie dann bei der Prüfungsanmeldung statt "Online-Klausur" einen der angebotenen Klausurorte aus.

    Ab dem Beginn der Prüfungsanmeldezeit finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Online-Prüfungen in Moodle-Prüfungen.

    Technische Voraussetzungen für die Online-Klausur

    • Eine ausreichend stabile Internetverbindung für die Dauer der Prüfung,
    • einen Internetbrowser: Chrome (alternativ: Edge, Firefox),
    • für die Bearbeitung der Klausur/des Klausurheftes einen handelsüblichen PC (alternativ: Notebook),
    • ein Textverarbeitungsprogramm (Microsoft Word o.ä. wie OpenOffice, LibreOffice) und ein PDF-Leseprogramm (Adobe Acrobat Reader) sowie, sofern kein PDF-Export aus dem Textverarbeitungsprogramm möglich ist, ein PDF-Konvertierungsprogramm wie PDF-Creator o.ä..
    • Bei der Online-Klausur mit Videoaufsicht benötigen Sie zusätzlich eine externe, seitlich zu platzierende Kamera und ein Mikrofon; außerdem wird von der FernUniversität die kostenfreie Nutzung der Software Pruefster EURO zur Verfügung gestellt.

    Technische Vorbereitung und Ablauf der Online-Klausur

    • In der Testumgebung im Online-Übungssystem finden Sie eine Testumgebung mit einer fachunabhängigen Beispielklausur der letzten Klausurphase. Etwa 4 Wochen vor der nächsten Klausurphase wird diese aktualisiert und steht ein Tutorial zur Verfügung.
    • Ca. 2 Wochen vor Klausurbeginn finden Sie dort eine Übersicht der bevorstehenden Klausuren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich über einen Link zur Startseite Ihrer Klausur klicken; sie öffnet sich selbstverständlich erst zum Prüfungszeitpunkt. Empfehlung: Speichern Sie sich den Link zu Ihrer Klausur (Startseite) bereits ein paar Tage vor der Klausur als Lesezeichen/Favorit ab, um am Klausurtag schnell und unkompliziert darauf zugreifen zu können.
    • Um Ihren Zugang zum System zu kontrollieren, loggen Sie sich bitte schon ca. 5-20 Minuten vor Klausurbeginn ein. Hierfür benötigen Sie natürlich ihre Zugangsdaten. Sobald die Bearbeitungszeit begonnen hat, können Sie über den Link „Zur Klausur“ auf Ihre Klausur zugreifen. Hierzu laden Sie die Seite ggf. neu bzw. aktualisieren Sie die Seite, damit Ihnen Ihre Klausur angezeigt wird.
    • Die Abgabe Ihrer Klausur erfolgt durch einen Upload, den Sie selbst mit dem vorgesehenen Button durchführen müssen (erfolgt nicht automatisch). Während der Bearbeitungszeit können Sie beliebig oft einen Upload durchführen, wodurch Zwischenstände Ihrer Bearbeitung festgehalten /eingesendet sind; die Dateien werden jeweils automatisch überschrieben.

    • Den feststehenden Zeitpunkt der Abgabe müssen Sie selbst im Auge behalten: Das System lässt 15 Min. nach Ende der Prüfungszeit keinen Upload mehr zu; da dieser Zeit erfordert, reizen Sie die Überziehungszeit besser nicht aus!​​​​

    • Sie erhalten keine Bestätigungsmail über die Abgabe der Klausur; Sie können sich zur Kontrolle (auch nach der Klausurzeit) wieder in die Klausur einloggen und gespeicherte Eingaben zund Dateien einsehen.

    Ihre Verpflichtungen während der Online-Klausur

    • Sie sind verpflichtet, sich für die Dauer der Klausur allein in einem Raum aufzuhalten (abgesehen von medizinisch erforderlichem Pflegepersonal) und dürfen während der Prüfung nicht mit Dritten kommunizieren (abgesehen von einem ggf. aus Ihrer Sicht erforderlichen Kontakt mit dem Prüfungsamt oder Service-Center der FernUniversität). Sie stellen eigenverantwortlich sicher, dass Sie in ihrem Aufenthaltsraum während der Prüfung nicht gestört werden; jedwede Kommunikation mit Dritten kann als Täuschungsversuch gewertet werden.
    • Bei der Online-Klausur mit Videoaufsicht findet unmittelbar vor Beginn der Klausur eine Identitätsfeststellung statt: Die Videoaufsicht stellt durch Sichtung eines amtlichen Identifikationsdokumentes Ihre Identität fest. Die Identitätsfeststellung erfolgt durch Abgleich des Fotos eines amtlichen Identifikationspapiers mit dem Gesicht des/der jeweiligen Teilnehmenden. Nicht relevante Daten des Identifikationsdokumentes (z.B. Ausweisnummer) können bei der Sichtung verdeckt oder zuvor abgeklebt werden. Mit dem Ziel, eine Manipulation der Videoübertragung auszuschließen, kann die Videoaufsicht die Identitätsüberprüfung sowohl vor als auch zu einen zufälligen Zeitpunkt nach dem Beginn der Prüfung durchführen. Die Studierenden sind verpflichtet, ihr Identifikationsdokument während der gesamten Prüfung bereit zu halten und dieses auf Aufforderung der Videoaufsicht während der Prüfung über die Kamera vorzuzeigen.
    • Die Beaufsichtigung der teilnehmenden Studierenden durch prüfungsaufsichtsführende Personen findet mittels einer Video- und Tonverbindung während der Prüfung statt. Die Videoübertragung umfasst eine Tisch-/Oberkörperansicht der Studierenden, sowie eine Überprüfung der Einhaltung der Kommunikations- und Hilfsmittelbeschränkung vor und/oder während der Prüfung durch eine Fokussierung der Kamera im Prüfungsraum sowie durch eine Bildschirmfreigabe für die Videoaufsicht. Bestehen Anhaltspunkte für den Verdacht eines Täuschungsversuches, so ist die Videoaufsicht während der Prüfung jederzeit berechtigt, die betroffene Person zur Aufklärung des Sachverhalts in Form einer geeigneten Fokussierung der Kamera aufzufordern, einen Screenshot vom Prüfungsraum oder Desktop des Prüflings auszulösen und ihn als Täuschungsbeweis zu speichert. Der Sachverhalt wird im Prüfungsprotokoll vermerkt. Kommt die oder der Studierende dieser Aufforderung nicht nach, so gilt die Prüfung als nicht-bestanden.

    Sollten Sie am Prüfungstag erkrankt sein, beachten Sie die Hinweise unter [Rücktritt ].

    Support bei der Online-Klausur

    In dringenden administrativen Fällen können Sie sich am Tag der Klausur telefonisch an die eigens hierfür eingerichteten Servicenr. des Prüfungsamts der Fakultät KSW und des Servicecenter wenden oder an die ständige Nr. des Service-Centers bzw. des Helpdesk der FernUniversität:

    Service-Tel.nr. des Prüfungsamts am Tag der Online-Klausur: +49 2331 987-2700

    Service-Center der FernUniversität: +49 2331 987-2444; zusätzlich am Tag der Online-Klausur: +49 2331 987-2445

    Helpdesk für technische Unterstützung der FernUniversität: +49 2331 987-4444

  • Hausarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten. Ihr Umfang beträgt i.d.R. ca. 15 S. bei 2.500 Zeichen pro Seite. Einzelne Ausnahmen hiervon sind in der Studienordnung des Studiengangs beschrieben.

    Wir unterscheiden an der Fakultät Hausarbeiten, deren Thema Sie individuell in Absprache mit dem/der Prüfer*in entwickelt haben und Hausarbeiten, deren Themenstellung online als "Netzthema" vorgegeben bzw. begrenzt online auswählbar sind. In den Modulinformationen stehen die jeweiligen Informationen dazu, außerdem werden Sie ggf. auf der jeweiligen Modul-Moodle-Lernumgebung umfassend über die Erstellung einer Hausarbeit informiert.

    Die Zeit für die Abfassung der Hausarbeit beträgt 6 Wochen. Im Falle von Nachteilsaugleich oder Krankheit kann in Ausnahmefällen von der Frist abgewichen werden.

    Im sog. Beipackzettel unter Downloads .[Link] finden Sie alle Hinweise auf die mit Hausarbeiten verbundenen Formalia.

    Schritte zur Hausarbeit

    • Bei der Hausarbeit mit einem individuellen Thema setzen Sie sich unmittelbar nach der Prüfungsanmeldung mit einem in dem Modul vorgesehenen Prüfer*in in Verbindung, um die Themenabsprache einzuleiten. Eventuell ist auch vorgesehen oder bietet es sich an, die Themenstellung bzw. Hausarbeit im Kontext eines Seminars zu entwickeln. Bitte informieren Sie sich entsprechend in der Moodle-Lernumgebung des Moduls.
    • Nach der durch den/die Prüfer*in abgeschlossenen Themenabsprache erhalten Sie postalisch vom Prüfungsamt der Fakultät die Bekanntgabe des Themas unter Nennung der Bearbeitungsfrist. Beim postalischen Themenversand gilt das Hausarbeitsthema am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Den Abgabetermin können Sie zusätzlich im Prüfungsportal nachsehen.
    • Die Bekanntgabe eines "Netzthemas" erfolgt mit Angabe des spätesten Abgabetermins als „Netzthema“ online (i.d.R. auf der Modulseite im Studienportal oder in moodle).
    • Der Hausabeit legen Sie bitte die "Versicherung zur Hausarbeit" (Stichwort wissenschaftlicher Redlichkeit) bei. Vorlagen dazu finden Sie hier in den Downloads [Link]
    • Die Abgabe der Hausarbeit erfolgt elektronisch über das Online-Übungssystem. Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des jeweiligen Semesters abgegeben sein muss.
 

Noch Fragen?

Sollten Sie noch formale Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt KSW.

 
Fakultät KSW | 25.06.2025