Studienabschluss

 
 

Zur Abschlussphase

Nach erfolgreichem Abschluss des K-Moduls und mindestens vier Modulen im Fachschwerpunkt treten Sie in die Abschlussphase Ihres Studiums ein. Sie vertiefen Ihre Studien und fachlichen Schwerpunkte und orientieren sich hinsichtlich möglicher Themen und Prüfer/innen für die Abschlussarbeit.

Im Fokus des Studienabschlusses steht die Erstellung der Bachelor-Abschlussarbeit in Ihrem gewählten Fachschwerpunkt. Es handelt sich dabei um eine 40 bis 50-seitige Arbeit, deren Bearbeitungszeit 6 Monate nach Themenvergabe beträgt. Mit der Erarbeitung der Bachelor-Abschlussarbeit soll am Ende des Studiums nachgewiesen werden, dass Sie imstande sind, ein Problem des Faches selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen. Insbesondere bei Ihrer Abschlussarbeit zeigen Sie, dass Sie mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis umgehen können. Auch für die Abschlussarbeit wird im Vorfeld – wie bei Hausarbeiten – die Anfertigung eines Exposés erwartet.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Formalia zur Abschlussphase der Studien- und Prüfungsordnung zusammengefasst. Bitte berücksichtigen Sie darüber hinaus prüfer- und fachspezifische Vorgaben.

Zu beachten ist, dass Sie bis zum Zeitpunkt der Erbringung der letzten Prüfungsleistung (Abgabe Abschlussarbeit oder ggf. Modulprüfung) in den Studiengang eingeschrieben bleiben. Für den Fall, dass Sie sich exmatrikuliert, d.h. nicht rückgemeldet haben, aber dann ein noch ausstehendes Prüfunsgergebnis "nicht bestanden" lautet, wird das Studierendensekretariat auf Antrag eine verspätete Rückmeldung prüfen, um ggf. eine Prüfungswiederholung zu ermöglichen.

 

Um die Bachelor-Abschlussarbeit (B.A.-Arbeit) anzumelden, ist ein formloser Antrag auf Zulassung an das Prüfungsamt der Fakultät KSW zu stellen.

Der Antrag wird nicht über das Prüfungsportal gestellt und ist an keine Anmeldefristen gebunden.

  • Einen unterschriebenen, formlosen Antrag auf Zulassung.
  • Ihre Notenübersicht über mindestens zehn (von insgesamt elf) erfolgreich absolvierte studienbegleitende Modulprüfungen (mindestens zwei mündliche Prüfungen, mindestens drei Hausarbeiten, davon mindestens zwei im Fachschwerpunkt, wovon eine die Hausarbeit mit Praxisanteil ist). Das elfte Modul kann parallel oder nach dem Verfassen der B.A.-Arbeit absolviert werden.
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen der drei Präsenz- oder Online-Seminare (von denen zwei im Fachschwerpunkt absolviert werden müssen).
  • Falls erfolgt, eine Kopie eines Anerkennungsbescheides oder Schreibens über Nachteilsausgleich.

Die B.A.-Arbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden.

Details dazu finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung. Bitte überprüfen Sie vor der Anmeldung, ob Sie diese Anmeldevoraussetzungen erfüllen. Ist der Antrag vollständig und korrekt, erhalten Sie vom Prüfungsamt einen schriftlichen Zulassungsbescheid.

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
Sachbearbeitung B. A. Kulturwissenschaften
58084 Hagen

Fax: +49 (0) 2331 / 987-19336
E-Mail: antje.dahlmann-mueller

Bitte beachten Sie bei der Erstellung der B.A.-Arbeit die Formalia, die in der Prüfungsordnung und der Studienordnung festgelegt wurden. Wir haben das Wesentliche für Sie in dem sog. Beipackzettel zusammengefasst. Darüberhinaus werden Sie womöglich auch durch den/die Prüfer*in weitere Vorgaben bekommen.

Die B.A.-Arbeit kann nur im Fachschwerpunkt geschrieben werden. Die Themenabsprache erfolgt mit einer Prüferin/einem Prüfer Ihrer Wahl. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die/den entsprechende/n Betreuer/in Ihrer Arbeit und besprechen ein Thema. Nach der Themenabsprache wird das besprochene Thema Ihrer Arbeit durch die Prüferin/den Prüfer an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe der Bearbeitungszeit schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate.

Die Abschlussarbeit ist ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungs-/Prüfungssystem der FernUniversität abzugeben. Die Einhaltung der für die Abschlussarbeit festgelegten Abgabefrist wird ab dann durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen. Die Datei darf aus Gründen der Plagiatsprüfung keinen Passwortschutz enthalten oder sonstige Nutzungsbeschränkungen enthalten, die ein Auslesen der Datei verhindern. Die Eigenständigkeitserklärung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden.

Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung:

  1. Abgabefrist und Nachweis:
    Der fristgerechte Upload Ihrer Datei im Online-Übungs-/Prüfungssystem gilt als Nachweis für die Einhaltung der Abgabefrist.
  2. Formale Vorgaben:
    Bitte informieren Sie sich über prüfer*innen- oder fachspezifische Anforderungen, insbesondere zur Formatierung Ihres Dokuments (z.B. Hinweise in Moodle). Weitere Informationen zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung sowie im Beipackzettel.
  3. Eigenständigkeitserklärung:
    Die Erklärung zur Eigenständigkeit gemäß Prüfungsordnung wird beim Upload bestätigt und muss nicht mehr in das Dokument eingefügt werden.
  4. Dateiformat und Konvertierung:
    Ihre Abschlussarbeit muss als PDF-Datei eingereicht werden. Viele Textbearbeitungsprogramme wie Microsoft Word oder LibreOffice Writer bieten eine integrierte Funktion zum Exportieren bzw. Speichern als PDF an („Export“ oder „Speichern unter“).
  5. Plagiatsprüfung:
    Die hochgeladene PDF-Datei darf keinen Passwortschutz oder andere Einschränkungen enthalten, die das Auslesen verhindern.
  6. Anlagen vorbereiten:
    Optional können Sie weitere Dateien als Anlagen hochladen (maximal 250 MB; verschiedene Dateiformate sind zulässig).
  7. Zugangsdaten bereithalten:
    Halten Sie Ihre FernUni-Zugangsdaten bereit (Ihr Benutzername ist Ihre Matrikelnummer mit vorangestelltem „q“).
  8. Umgebung des richtigen Semesters auswählen: Die Abschlussarbeit muss in die Semesterumgebung hochgeladen werden, in der Sie Ihre Arbeit tatsächlich abgeben. Beispiel: Liegt Ihr spätester Abgabetermin im Sommersemester 2026, möchten Sie Ihre Arbeit aber bereits im Wintersemester 2025/26 einreichen, so wählen Sie für den Upload die Umgebung des Wintersemesters 2025/26 aus.
  9. Lehrgebiet identifizieren:
    Informieren Sie sich, zu welchem Lehrgebiet die Person gehört, die Ihr Thema gestellt hat, um die korrekte Umgebung im Online-Übungs-/Prüfungssystem auszuwählen: Übersicht Lehrgebiete.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einreichung:

1. Öffnen Sie die Kursübersicht des Online-Übungs-/Prüfungssystems: https://online-pruefungssystem.fernuni-hagen.de

2. Wählen Sie das Prüfungsangebot des Semesters aus, in dem Sie Ihre Arbeit abgeben möchten. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 8)

3. Navigieren Sie zu „KSW – Abschlussarbeiten“ und wählen dort das Lehrgebiet aus. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 9)

4. Loggen Sie sich über dem Studentenzugang mit Ihren FernUni-Zugangsdaten ein. (s. Wichtige Hinweise zur Vorbereitung der Einreichung Nr. 7)

5. In der Aufgabenübersicht wählen Sie die Aufgabe „Bachelor-Arbeit“ aus.

6. Klicken Sie auf „Bachelor-Arbeit einreichen“, um folgende Schritte durchzuführen:

    • Schritt 1 – PDF-Datei hochladen & Erklärung bestätigen: Laden Sie Ihre finale PDF-Datei hoch und bestätigen Sie die Eigenständigkeitserklärung per Checkbox.
    • Schritt 2 – Anlagen hochladen (optional): Laden Sie ggf. zusätzliche Dateien als Anlagen hoch.
    • Schritt 3 – Endgültig abgeben: Mit Klick auf „endgültig abgeben“ bestätigen und abschließen (Nach Klick auf „endgültig abgeben“ ist keine Änderung mehr möglich! Sollten Sie nach dem Upload nicht auf „endgültig abgeben“ klicken, wird am Ende der Bearbeitungszeit automatisch die zuletzt hochgeladene Datei bewertet – liegt keine Datei vor, gilt die Prüfung als nicht bestanden.)

7. Nach dem Upload können Sie Ihre abgegebene Arbeit einsehen.

8. Nach dem Abschluss der Korrektur können Sie die Bewertung einsehen.

Bitte beachten: Die Bestätigung („Quittung“) bei endgültiger Abgabe sowie Benachrichtigungen an das prüfende Lehrgebiet erfolgen systembedingt zeitverzögert; sehen Sie bitte von Rückfragen ab und prüfen den Status Ihrer Einreichung direkt im System durch erneutes Login.

Abmeldung

Die Abmeldung ist solange möglich, bis das Thema der B.A.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Bitte reichen Sie Ihre formlose schriftliche Abmeldung bei der Sachbearbeitung Ihres Studiengangs im Prüfungsamt ein.

Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich nicht vor der Themenvergabe abgemeldet und Ihre Arbeit nicht innerhalb der Bearbeitungszeit eingereicht haben, wird die B.A.-Arbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Rückgabe des Themas

Das Thema der B.A.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Rücktritt/Verlängerung

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der B.A.-Arbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden.

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen.

Begutachtungsergebnis

Über die bestandene oder nicht bestandene B.A.-Arbeit bekommen Sie einen Notenbescheid des Prüfungsamtes per Post; die Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer B.A.-Arbeit können Sie im Onlie-Übungs-/Prüfungssystem einsehen. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der B.A.-Arbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene B.A.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.

Abschlussdokumente

Sie erhalten nach dem erfolgreichen Abschluss des B.A.-Studiums drei Abschlussdokumente:

  • Die Urkunde über die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ mit Angabe der Gesamtnote und des Fachschwerpunkts, in dem Sie die Abschlussarbeit geschrieben haben;
  • das Abschlusszeugnis, in dem neben akademischem Grad, Gesamtnote und Fachschwerpunkt noch die einzelnen Noten der Modulprüfungen genannt sind;
  • das Diploma Supplement, das im Detail die Zugangsvoraussetzungen, die Kompetenzziele, den Umfang, Inhalte und die erworbenen (beruflichen) Kenntnisse des Studiums beinhaltet.

Folgende Bitte an Sie: Sollte eine Modulprüfung und nicht die B.A.-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung sein, dann informieren Sie bitte die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter*in im Prüfungsamt über das Bestehen dieser letzten Prüfungsleistung, damit die Abschlussdokumente erstellt werden.

Exmatrikulation

Seitens der FernUniversität werden Sie nach Übersendung des Abschusszeugnisses nicht automatisch exmatrikuliert. Dies geschieht erst, wenn Sie sich nicht innerhalb der geltenden Fristen für das nächste Semester zurückmelden. Erst dann verliert Ihr Account seine Berechtigungen zum Prüfungsportal, zur Universiätsbibliothek etc.

Sollten Sie einen anderen Studiengang der FernUniversität beginnen wollen, so melden Sie sich wie gewohnt zurück und nehmen eine Ummeldung bei der Rückmeldung vor. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen, die für den angestrebten Studiengang gelten.

 
  • Wichtig: Sie schreiben die B.A.-Abschlussarbeit in Ihrem Fachschwerpunkt!

    Um ein Thema zu finden, reflektieren Sie zunächst selbst Ihr thematisches Interesse und entwickeln mögliche Fragestellungen für die B.A.-Abschlussarbeit. Entscheiden Sie aufgrund ihres Modulstudiums und der ausgewiesenen fachlichen Expertise der Lehrgebiete, zu welchem Lehrgebiet Sie Kontakt aufnehmen, um von dort betreut und begutachtet Ihre Abschlussarbeit zu verfassen.

    Für die Orientierung kann auch der Besuch der lehrgebietsspezifischen Kolloquien und Veranstaltungen dienen, die sich explizit an Studierende in der Abschlussphase wenden. Die Angebote finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete oder unter Seminare und Veranstaltungen.

  • Um Ihnen den Weg zum Abschluss zu erleichtern, werden Sie zudem – bei Eintritt in die Abschlussphase – per Mail zu unserer speziellen Moodle-Umgebung „Abschlussphase“ eingeladen. Dort finden Sie Informationen zu formalen Aspekten, die auf dem Weg zur Abschlussarbeit zu beachten sind, sowie zu begleitenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Insbesondere können Sie sich dort auch fachlich und thematisch orientieren und die speziellen Angebote der Lehrgebiete nutzen!

  • Die Absolvierung des B.A. Kulturwissenschaften ermöglicht Ihnen grundsätzlich die Weiterführung einer wissenschaftlichen Ausbildung, indem er auf drei einschlägige Masterstudiengänge an der FernUniversität vorbereitet:

    Bitte beachten Sie, dass in den Masterstudiengängen neben passenden fachwissenschaftlichen Vorkenntnissen mitunter auch eine gute Zugangsnote erwartet wird. Die Details entnehmen Sie gerne den o.g. Studienportalseiten (unter „Einstieg“, dann „Zugangsvoraussetzungen“).

    Um die Übergangszeit möglichst kurz zu halten, sollten Sie folgenden Verfahrensweg für den Fall wählen, dass zur Einschreibfrist für den Master zwar alle Prüfungen Ihrerseits absolviert wurden, aber Ihr B.A.-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt.

    Verfahrensschritte:

    • Sie melden sich zur Rückmeldefrist erneut im B.A. Kulturwissenschaften zurück.
    • Sie belegen nun jedoch Module der Eingangsphase des gewünschten Masterstudiengangs. Die Studienstruktur und die Module finden Sie im o.g. Studienportal des jeweiligen Masterstudiengangs.
    • Wenn Sie dann alle Prüfungen des Bachelors bestanden haben, bekommen Sie dies schriftlich vom Prüfungsamt mitgeteilt und Ihr Zeugnis für den B.A. Kulturwissenschaften ausgehändigt.
    • Mit einem formlosen Schreiben und der Kopie Ihres Zeugnisses beantragen Sie baldmöglichst beim Studierendensekretariat, dass Sie in den Master wechseln möchten. Die geltenden Fristen für dieses Verfahren können Sie hier einsehen.
    • Falls die Prüfungsanmeldefrist für das laufende Semester noch nicht abgelaufen ist, können Sie dann auch an Modulprüfungen im Masterstudiengang teilnehmen.
Fakultät KSW | 27.03.2026