Online
- Thema:
- Hegels Rechtsphilosophie
- Semester:
- Zielgruppe:
- BA KuWi: Modul 25402/P2; Modul 25406/P6; BA PVS: Modul 25407/PHIL; MA Phil: Modul 26402/II; Modul 26409/IX; Modul 26410/X; AP Phil;
- Ort:
- Online
- Termin:
- 14.01.2026
bis
11.02.2026 - Zeitraum:
- jeweils mittwochs, 18.00-21.00 Uhr
- Leitung:
- Ludwig Krüger
Die Anmeldemaske wird in der zweiten Oktoberhälfte freigeschaltet.
Freiheit kann nach Hegel nicht ohne oder gar gegen andere Menschen verwirklicht werden, sondern nur gemeinsam mit ihnen. Schon Kant hatte sich mit seiner Ethik gegen eine Engführung des Freiheitsbegriffs gewandt, wonach die erste Bestimmung der Freiheit die Freiheit des Einzelnen in Abgrenzung zu einer Gemeinschaft sein könnte. In letzter Konsequenz war in Kants praktischer Philosophie das Gute das erst noch zu Verwirklichende, in seiner formalen Abstraktheit aber kaum Erreichbare und hatte als Kategorischer Imperativ die Form des Sollens. Für Hegel ist das Gute – oder wie wir nun mit ihm sagen können: die Freiheit – aber nicht nur télos (Ziel), sondern auch schon wirkliches und damit wirksames Prinzip. Das Gute ist nicht ein fernes Abstraktum, sondern überall da, wo Menschen friedlich zusammenleben oder Alternativen zum gewaltsamen Austragen von Konflikten suchen, sich die Menschen als soziale Wesen und nicht nur als Egoisten zeigen, schon präsent. Diese Sittlichkeit als gelebte und gewollte Sozialität kann sich auf ganz unterschiedliche Weise und in ganz unterschiedlichen Bereichen zeigen: in Freundschaften, in der Familie, in der Erziehung und Bildung, in gesellschaftlicher Arbeitsteilung, bei Vertragsschlüssen, im Tausch, in wirtschaftlichen Kooperationen und vielen anderen.
Letztendlich ist wahre Sittlichkeit für Hegel aber nur in Rechtsverhältnissen möglich, was daran liegt, dass die gegenseitige Anerkennung hier explizit kodifiziert ist und Verstöße sanktioniert sind, während die gegenseitige Anerkennung in nicht-rechtlichen Verhältnissen weniger verbindlich und damit brüchiger sein kann. Für Hegel heißt das aber auch, dass der Staat nur dann seiner Idee entspricht, wenn er die Sittlichkeit zu seinem Prinzip hat und macht, was beispielsweise auch bedeutet, dass die Einzelnen nicht der Gemeinschaft untergeordnet werden dürfen, sondern ihre Individualität leben können müssen.
Die starke Stellung des Rechts, in das Hegel sogar die Ethik ein- bzw. unterordnet, eröffnet nicht nur neue Perspektiven auf das Verhältnis von Recht und Moral, Individuum und Gemeinschaft und Wirtschaft und Politik, sondern wirft auch die Frage auf, ob es nicht problematisch sein kann, wenn dem Staat philosophisch eine so hohe Stellung eingeräumt wird.
Die Anmeldemaske wird in der zweiten Oktoberhälfte freigeschaltet.
Für das Seminar wird eine Moodle-Lernumgebung eingerichtet. Den Link erhalten Sie dann nach der Anmeldung.
Für die Teilnahme wird die Bereitschaft zur Übernahme eines Referats vorausgesetzt.
Textgrundlage des Seminars
- Hegel, Georg W. F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse [1821] in der Suhrkamp-Ausgabe.*
* Georg Wilhelm Friedrich Hegel wird zitiert nach: Gesammelte Werke. In Verbindung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft hrsg. von der Nordrhein-Westfälischen (1968-1995: Rheinisch-Westfälischen) Akademie der Wissenschaften. Hamburg 1968ff. (Meiner) – hier abgekürzt als „GW“. Diese Bände sind zu beziehen auf https://meiner-elibrary.de/book-series/42/georg-wilhelm-friedrich-hegel-gesammelte-werke-gw (am einfachsten geht das von zu Hause über einen Proxy oder einen VPN-Client). Bei der Rechtphilosophie und auch bei der Enzyklopädie (31830) ist es ratsam, die entsprechenden Vorlesungsmitschriften (GW 26 Philosophie des objektiven Geistes (in mehreren Teilbänden)) zu konsultieren.
Für das Seminar empfehlenswert ist aber im Fall der Rechtsphilosophie (und auch der Enzyklopädie) die sogenannte „Suhrkamp-Ausgabe“ (Hegel-Werkausgabe Band 7), die die zwar nicht ganz verlässlichen, aber zum Verständnis oft hilfreichen „Zusätze“ enthält.
Für den ersten Einstieg:
- Fischer, Kuno: Hegel's Leben, Werke und Lehre. 2 Bände. Heidelberg 1901 (Winter) [= Reihe Geschichte der neuern Philosophie 8 (Jubiläumsausgabe)]. Digitalisat Band 1: https://archive.org/details/hegelslebenwerk00fiscgoog - Digitalisat Band 2: https://archive.org/details/hegelslebenwerk01fiscgoog.
- Hoffmann, Thomas S.: Georg Friedrich Wilhelm Hegel. Eine Propädeutik. Wiesbaden 42020 (Marix).
- Jaeschke, Walter: Hegel-Handbuch. Leben – Werk – Schule. Stuttgart/Weimar 32016 (Metzler).
- Pauly, Walter (Hrsg.): Der Staat – eine Hieroglyphe der Vernunft. Staat und Gesellschaft bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Baden-Baden 2009 (Nomos).
- Siep, Ludwig (Hrsg.): G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts. Berlin/Boston 42017 (de Gruyter) [= Reihe Klassiker auslegen 9].
- Stekeler, Pirmin: Hegels Grundlinien der Philosophie des Rechts. Ein dialogischer Kommentar. Hamburg 2021 (Meiner).