Online-Seminar
- Thema:
- Hegels Rechtsphilosophie (AUSGEBUCHT - Weitere Anmeldungen werden auf die Warteliste gesetzt)
- Semester:
- Zielgruppe:
- BA KuWi: Modul 25402/P2; Modul 25406/P6; BA PVS: Modul 25407/PHIL; MA Phil: Modul 26402/II; Modul 26409/IX; Modul 26410/X; AP Phil;
- Ort:
- Online
- Termin:
- 14.01.2026
bis
11.02.2026 - Zeitraum:
- jeweils mittwochs, 18.00-21.00 Uhr
- Leitung:
- Ludwig Krüger
- Hinweis:
- Veranstaltung wird als Seminar im Sinne der Studienordnung anerkannt. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT. WEITERE ANMELDUNGEN WERDEN AUF DIE WARTELISTE GESETZT.
Hinweis bei Hausarbeitsabsichten: Das Seminar richtet sich an alle, die Interesse an der Philosphie Hegels haben. Hegel ist bekanntermaßen einer der schwierigeren Autoren in der Philosophie. Von daher ist es keine Schande, sich noch nicht nach dem ersten Kontakt mit seiner Sprache und Philosophie prüfungsfähig zu fühlen. Eine Hausarbeit nach Erstkontakt ist daher nicht in jedem Fall empfehlenswert.
Zum Thema: Freiheit kann nach Hegel nicht ohne oder gar gegen andere Menschen verwirklicht werden, sondern nur gemeinsam mit ihnen. Schon Kant hatte sich mit seiner Ethik gegen eine Engführung des Freiheitsbegriffs gewandt, wonach die erste Bestimmung der Freiheit die Freiheit des Einzelnen in Abgrenzung zu einer Gemeinschaft sein könnte. In letzter Konsequenz war in Kants praktischer Philosophie das Gute das erst noch zu Verwirklichende, in seiner formalen Abstraktheit aber kaum Erreichbare und hatte als Kategorischer Imperativ die Form des Sollens. Für Hegel ist das Gute – oder wie wir nun mit ihm sagen können: die Freiheit – aber nicht nur télos (Ziel), sondern auch schon wirkliches und damit wirksames Prinzip. Das Gute ist nicht ein fernes Abstraktum, sondern überall da, wo Menschen friedlich zusammenleben oder Alternativen zum gewaltsamen Austragen von Konflikten suchen und gefunden haben, sich die Menschen als soziale Wesen und nicht nur als Egoisten zeigen, schon präsent. Diese Sittlichkeit als gelebte und gewollte Sozialität kann sich auf ganz unterschiedliche Weise und in ganz unterschiedlichen Bereichen zeigen: in Freundschaften, in der Familie, in der Erziehung und Bildung, in gesellschaftlicher Arbeitsteilung, bei Vertragsschlüssen, im Tausch, in wirtschaftlichen Kooperationen und vielen anderen.
Letztendlich ist wahre Sittlichkeit für Hegel aber nur in Rechtsverhältnissen möglich, was daran liegt, dass die gegenseitige Anerkennung hier explizit kodifiziert ist und Verstöße sanktioniert sind, während die gegenseitige Anerkennung in nicht-rechtlichen Verhältnissen weniger verbindlich und damit brüchiger sein kann. Für Hegel heißt das aber auch, dass der Staat nur dann seiner Idee entspricht, wenn er die Sittlichkeit zu seinem Prinzip hat und macht, was beispielsweise auch bedeutet, dass die Einzelnen nicht einer abstrakten Allgemeinheit untergeordnet werden dürfen, sondern ihre Individualität leben können müssen.
Die starke Stellung des Rechts, in das Hegel sogar die Ethik ein- bzw. unterordnet, eröffnet nicht nur bis heute überlegenswerte Perspektiven auf das Verhältnis von Recht und Moral, Individuum und Gemeinschaft und Wirtschaft und Politik, sondern wirft auch die Frage auf, welche Stellung die Staatsphilosophie im Gesamtsystem Hegels hat.
Für die Teilnahme wird die Bereitschaft zur Übernahme eines Referats vorausgesetzt. Auch sollten Sie sicherstellen, dass Sie an allen fünf Sitzungen (14.1., 21.1., 28.1., 4.2., 11.2.) teilnehmen können.
Für das Seminar ist eine Moodle-Lernumgebung eingerichtet worden. Den Link und die Zugangsdaten erhalten Sie nach der Anmeldung.
Textgrundlage des Seminars
- Hegel, Georg W. F.: Grundlinien der Philosophie des Rechts. Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse [1821] in der Suhrkamp-Ausgabe.*
* Georg Wilhelm Friedrich Hegel wird in der Regel zitiert nach: Gesammelte Werke. In Verbindung mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft hrsg. von der Nordrhein-Westfälischen (1968-1995: Rheinisch-Westfälischen) Akademie der Wissenschaften. Hamburg 1968ff. (Meiner) – hier abgekürzt als „GW“. Diese Bände sind zu beziehen auf https://meiner-elibrary.de/book-series/42/georg-wilhelm-friedrich-hegel-gesammelte-werke-gw (am einfachsten geht das von zu Hause über einen Proxy oder einen VPN-Client). Bei der Rechtphilosophie und auch bei der Enzyklopädie (31830) ist es ratsam, die entsprechenden Vorlesungsmitschriften (GW 26 Philosophie des objektiven Geistes (in mehreren Teilbänden)) zu konsultieren.
Für das Seminar empfehlenswert ist aber im Fall der Rechtsphilosophie (und auch der Enzyklopädie) die sogenannte „Suhrkamp-Ausgabe“ (Hegel-Werkausgabe Band 7), die die zwar nicht ganz verlässlichen, aber zum Verständnis oft hilfreichen „Zusätze“ enthält.
Für den ersten Einstieg:
- Fischer, Kuno: Hegel's Leben, Werke und Lehre. 2 Bände. Heidelberg 1901 (Winter) [= Reihe Geschichte der neuern Philosophie 8 (Jubiläumsausgabe)]. Digitalisat Band 1: https://archive.org/details/hegelslebenwerk00fiscgoog - Digitalisat Band 2: https://archive.org/details/hegelslebenwerk01fiscgoog.
- Hoffmann, Thomas S.: Georg Friedrich Wilhelm Hegel. Eine Propädeutik. Wiesbaden 42020 (Marix).
- Jaeschke, Walter: Hegel-Handbuch. Leben – Werk – Schule. Stuttgart/Weimar 32016 (Metzler).
- Liebrucks, Bruno: Sprache und Bewußtsein 3: Wege zum Bewußtsein im Raum von Kant, Hegel und
Marx. Frankfurt a.M. 1966 (Akademische Verlagsgesellschaft). - Pauly, Walter (Hrsg.): Der Staat – eine Hieroglyphe der Vernunft. Staat und Gesellschaft bei Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Baden-Baden 2009 (Nomos).
- Siep, Ludwig (Hrsg.): G.W.F. Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts. Berlin/Boston 42017 (de Gruyter) [= Reihe Klassiker auslegen 9.