Präsenzveranstaltung

Thema:
Das Verhältnis von Straf- und Verfassungsrecht zum „vorpositiven“ Recht (gemeinsam mit Prof. Dr. Stephan Stübinger)
Semester:
Sommersemester 2026
Zielgruppe:
BA KuWi: Modul 25405/P5; BA PVS: Modul 25407/PHIL; MA Phil: Modul 26402/II; Modul 264081/VIII; Modul 26409/IX; Modul 26410/X; AP Phil;
Ort:
Karlsruhe
Adresse:
Campus Karlsruhe
Termin:
29.05.2026 bis
31.05.2026
Zeitraum:
Freitag, 29. Mai 2026, 16.00-21.00 Uhr
Samstag, 30. Mai 2026, 10.00-19.30 Uhr
Sonntag, 31. Mai 2026, 10.00.14.30 Uhr
Leitung:
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Prof. Dr. Stephan Stübinger
Auskunft erteilt:
Hinweis:
Veranstaltung wird als Seminar im Sinne der Studienordnung anerkannt. Es wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Das interdisziplinäre Seminar fragt nach dem Verhältnis der positiven Rechtsordnung zum vorpositiven Recht und thematisiert dies insbesondere im Blick das Problem der Strafe. Fragen, die das Seminar aufgreift, betreffen zunächst das grundsätzliche Verhältnis zwischen positivem und vorpositivem (Natur- oder Vernunft-)Recht und dabei auch die Grundlagen einer konkreten Rechtsordnung, die nur bedingt selbst rechtlich positiviert werden können. Weiter geht es um Ursprung, Sinn und innere Legitimation des Strafens im Rechtsstaat; dabei sind auch die Grenzen zu bestimmen, die das vorpositive Recht – auch insofern es in die Verfassung eingegangen ist – der staatlichen Strafpraxis allenfalls zu ziehen hat.

Im Seminarverlauf werden Referate aus der juristischen und der philosophischen Perspektive einander ergänzen. Die Bereitschaft zur Referatübernahme ist wie immer Teilnahmevoraussetzung. Die Themen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Meldungen vergeben, die Sie bitte direkt an Prof. Dr. Thomas S. Hoffmann richten; geben Sie bei der Meldung zwei Präferenzen aus der untenstehenden Liste an. Ggf. erfolgt eine Mehrfachbesetzung mit Ersatzreferenten. Hausarbeitsthemen können dabei auch unabhängig von der Referatswahl abgesprochen werden. Über den genauen Inhalte der Referate erfolgt im Einzelfall eine Absprache mit dem Seminarleiter

Referatthemen:

  1. Das Böckenförde-Diktum in rechtsphilosophischer Sicht
  2. Naturrecht und Strafbefugnis / Strafe als „unendliches“ Recht?
  3. Grundsätzliche Aspekte der Kritik am Strafen und an konkreten Strafformen
  4. Was bedeutet „würdewahrendes Strafen“? Ein Blick auf Kant, Fichte und Hegel
  5. „Moralisches“ (Ab-)Strafen?
  6. Feindstrafrecht und Politische Sanktion vs. rechtsstaatliches Strafen

Literaturhinweise:

Art. „Strafe“, in: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 10, Basel / Darmstadt 1998, 208-261.

Ernst-Wolfgang Böckenförde, Recht, Staat, Freiheit. Studien zur Rechtsphilosophie, Staatstheorie und Verfassungsgeschichte, Frankfurt am Main 1991 (u.ö.)

- ders., Kirchlicher Auftrag und politische Entscheidung, Freiburg im Breisgau 1973.

B. Sharon Byrd / Joachim Hruschka, „Kant zu Strafrecht und Strafe im Rechtsstaat“, in: Juristen Zeitung 62 (2007), 957-964.

Otfried Höffe, „Kants Begründung des Rechtszwangs und der Kriminalstrafe“, in: Reinhard Brandt, Rechtsphilosophie der Aufklärung, Berlin / New York 1982, 335-375.

Dieter Hüning, Philosophie der Strafe. Die Grundlegung des Strafrechts in der neuzeitlichen Naturrechtslehre, Berlin / Boston 2024.

Katrin Gierhake, Der Zusammenhang von Freiheit, Sicherheit und Strafe im Recht. Eine Untersuchung zu den Grundlagen und Kriterien legitimer Terrorismusprävention, Berlin 2013.

Johann Gottlieb Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Principien der Wissenschaftslehre, in: GA I/3.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenshcaft im Grundrisse, in: Theorie Werkausgabe Bd. 7.

Tatjana Hörnle, Straftheorien, 2., überarbeitete Auflage, Tübingen 2017.

Klaus Kodalle, Strafe muß sein! Muß Strafe sein? Philosophen – Juristen – Pädagogen im Gespräch, Würzburg 1998.

Hermann Krämer, Strafe und Strafrecht im Denken des Kriminalpolikers Gustav Radbruch, Diss. Frankfurt am Main 1956.

Georg Küpper, Richtiges Strafen: Fragestellungen zwischen Strafrechtsdogmatik und Rechtsphilosophie, in: Jahrbuch für Recht und Ethik 11, 53–82.

Günther Jacobs, „Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht“, in: Yu-hsiu Hsu (Hg.), Foundations and Limits of Criminal Law and Criminal Procedure, Taipei 2003.

- ders., „Zur Theorie des Feindstrafrechts“, in: Henning Rosenau / Sangyun Kim (Hg.), Straftheorie und Strafgerechtigkeit, Frankfurt am Main 2010.

Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten. Rechtslehre, in: Akademie-Ausgabe Bd. VI.

Michael Kubiciel / Michael Pawlik / Kurt Seelmann (Hg.), Hegels Erben? Strafrechtliche Hegelianer vom 19. bis zum 21. Jahrhundert, Tübingen 2017

Werner Maihofer (Hg.), Naturrecht oder Rechtspositivismus? Darmstadt 1972.

Gustav Radbruch, Rechtsphilosophie, hg. von Ralf Dreier und Stanley L. Paulsen, Heidelberg 1999.

- ders., Vorschule der Rechtsphilosophie, 3. Aufl. hg. von Arthur Kaufmann, Göttingen 1963.

Markus Rothhaar, „Die Strafe als Verwirklichung rechtlicher Anerkennungsverhältnisse: Der Sinn philosophischer Straftheorien“, in: Zeitschrift für Rechtsphilosophie 1 (2017), 148-163.

Kurt Seelmann, Anerkennungsverlust und Selbstsubsumtion. Hegels Straftheorien, Freiburg / München 1995.

Rainer Zaczyk, Das Strafrecht in der Rechtslehre J.G. Fichtes, Berlin 1981.


Die Anmeldung erfolgt über die Virtuelle Universität: https://vu.fernuni-hagen.de/lvuweb/lvuauth/app/EventView/6967981253

Helge Köttgen | 04.03.2026