Bachelorarbeiten am Lehrgebiet Sozialpsychologie

Foto: Torsten Silz

Informationen zur Betreuung von Bachelorarbeiten

Die Bachelorarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer in der Regel empirisch-orientierten Fragestellung sowie die schriftliche Dokumentation dieser Leistung nach den Regeln des Fachs.

 

Thema der Bachelorarbeit & Format der Aufgabenstellung

Bachelorarbeiten am Lehrgebiet Sozialpsychologie sind standardmäßig Literaturarbeiten. Empirische Arbeiten sind nur in Ausnahmefällen zu am Lehrstuhl vertretenen Forschungsthemen möglich und zwar nach Einreichung eines Exposés.

Inhalt der Literaturarbeit

Die Literaturarbeit umfasst die eigenständige Zusammenfassung des Forschungsstands in einem thematisch umgrenzten Bereich auf der Grundlage eines systematischen Reviews der einschlägigen theoretischen und empirischen Forschungsliteratur. Der/die Kandidat/in gibt eine Übersicht über die historische Entwicklung der Forschung; er/sie kennzeichnet unterschiedliche Positionen im Forschungsfeld und demarkiert die aktuellen Trends. Die Stärken und Schwächen unterschiedlicher theoretischer und methodischer Ansätze (inkl. ihrer empirischen Bewährung) werden anhand von Originalliteratur systematisch herausgearbeitet und mittels wissenschaftlicher Kriterien bewertet. Es werden Schlussfolgerungen im Hinblick auf Forschungsdesiderate und potentielle Anwendungsmöglichkeiten gezogen. Die zentralen Ergebnisse der Literaturarbeit werden in einer kurzen "Pressemitteilung" adressatenorientiert zusammengefasst.

Betreuung

Nach Anmeldung im Prüfungsamt und Zuteilung zum Lehrgebiet erhalten Sie eine Email, in der Ihnen ein Thema und ein/e Betreuer/in zugewiesen werden. Der Leiter des Lehrgebiets Prof. Dr. Stürmer oder ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in des Lehrgebiets übernimmt die primäre Betreuung der Bachelorarbeit und steht während der Bearbeitung für Konsultationen zur Verfügung. Ko-Betreuer ist entweder Prof. Dr. Stürmer oder ein/e weitere/r wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in. Bei verbindlicher Anmeldung steht Ihnen der/die Mitarbeiter/in im Bearbeitungszeitraum für persönliche Konsultationen in angemessener Zahl zur Verfügung. Zusätzlich besteht im gesamten Bearbeitungszeitraum die Möglichkeit von Klärungsfragen per Email im angemessenen Umfang.

Formalia

Umfang und Bearbeitungsdauer der Bachelorarbeit sind in §9 der Studienordnung spezifiziert; für die formale Gestaltung sind die üblichen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung verbindlich (APA oder DGPs). Die B.Sc.-Arbeit wird im Einklang mit der Prüfungsordnung von einem/r wissenschaftlichen Mitarbeiter/in (Diplom oder Masterabschluss in Psychologie) und dem Leiter des Lehrgebiets bewertet.

Sozialpsychologie | 12.08.2021