Abschlussarbeit

Zum Abschluss des Studiums gehört die Erstellung einer Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen rund um Zulassung, Ablauf und Abgabe.

  • Zur Masterarbeit im M.Sc.-Studiengang Psychologie kann registriert und für das Folgesemester zugelassen werden, wer im Verlauf seines Studiums mindestens 40 ECTS (alte Prüfungsordnung: 48 ECTS) erworben hat. Diese Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Registrierung bereits vorliegen.

  • Wenn Sie diese Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Registrierung erfüllen, können Sie sich im

    • Sommersemester im Zeitraum vom 01.-15. Juni
    • Wintersemester im Zeitraum vom 01.-15. Dezember

    mit dem Formular MSCPSY-Abschlussarbeit (freigeschaltet im oben genannten Zeitraum) registrieren lassen. In diesem Formular können Sie alle Lehrgebiete nach Ihrer Präferenz sortieren. Ihre Präferenzen werden bei der Verteilung aller registrierten Studierenden auf die Prüfer*innen so weit wie möglich berücksichtigt. Priorisieren Sie idealerweise alle Lehrgebiete von 1 bis 11.

    Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ende des Anmeldesemesters Ihren Themenbescheid erhalten, doch die hauptsächliche Bearbeitungszeit im darauffolgenden Semester liegt. Eine Anmeldung ist somit ein Semester vor der hauptsächlichen Bearbeitungszeit der Masterarbeit notwendig.

    Hinweise zur Registrierung:
    • Bitte schicken Sie Ihr ausgefülltes Formular im oben genannten Zeitraum ab.
    • Falls Sie Ihre Angaben nach dem Absenden korrigieren möchten, füllen Sie das Formular bitte innerhalb der Frist erneut aus. Pro Matrikelnummer wird ausschließlich die letzte Einsendung berücksichtigt.
    • Registrierungen, die außerhalb der genannten Fristen bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
    • Bitte setzen Sie sich nicht im Vorfeld mit den Lehrgebieten in Verbindung (es sei denn, es muss eine externe Betreuung abgesprochen werden, Hinweise hierzu finden Sie im FAQ-Bereich zur Masterarbeit). Nach der Verteilung nimmt Ihr*e Prüfer*in Kontakt zu Ihnen auf. Informationen zu möglichen Masterarbeitsthemen finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete.
    • Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Voraussetzungen und die Zuteilung zu einem Lehrgebiet bis zu 8 Wochen nach Ende der Registrierungsfrist dauern kann. Sehen Sie vorher bitte von Rückfragen im Prüfungsamt ab.
    • Sobald Sie das Thema abgesprochen haben, informiert Ihr*e Prüfer*in das Prüfungsamt.
    • Das Prüfungsamt schickt Ihnen einen postalischen Zulassungsbescheid und teilt Ihnen damit auch die Themenstellung, Ihre Prüfunden sowie den Abgabetermin mit.

    Bei einer M.Sc.-Arbeit ist eine formlose schriftliche Abmeldung beim Prüfungsamt möglich, bevor das Thema der M.Sc.-Arbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der M.Sc.-Arbeit abgemeldet haben, wird die M.Sc.-Arbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

    Das Thema der M.Sc.-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden (in diesem Fall wird keine 5,0 vergeben). Im Falle einer Themenrückgabe müssen Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der oben angegebenen Anmeldefrist erneut für die Masterarbeit registrieren.

  • Die Themenabsprache erfolgt nach der Zuteilung zu einem Lehrgebiet mit Ihrem/Ihrer Betreuer*in. Bitte setzen Sie sich nicht im Vorfeld mit den Lehrgebieten in Verbindung. Nach der Verteilung nimmt Ihr*e Prüfer*in Kontakt zu Ihnen auf. Informationen zu möglichen Themen finden Sie auf den Seiten der Lehrgebiete. Nach der Themenabsprache wird das besprochene Thema Ihrer Arbeit durch Ihre*n Prüfer*in an das Prüfungsamt übermittelt. Anschließend wird Ihnen das Thema mit der Angabe der Bearbeitungszeit schriftlich vom Prüfungsamt auf dem Postweg zugesandt.

    Die Masterarbeit ist auf 30 ECTS (900 AS) ausgelegt, was bei einem Studium in Vollzeit einer Bearbeitungszeit von 6 Monaten entspricht. Die Prüfung gilt jedoch erst dann als nicht bestanden, wenn die Arbeit nicht innerhalb von 12 Monaten fristgemäß beim Prüfungsamt eingeht.

  • Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

    Während der Bear­bei­tungs­zeit der Haus­arbeit muss ein Rück­tritt aufgrund akuter länger­fristiger Erkran­kung (d.h. länger als 50% der gesamten Bear­bei­tungs­zeit) unver­züg­lich (d.h. am Tag der Fest­stel­lung der Erkran­kung) sowie schrif­tlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungs­amt erklärt werden.

    Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, so muss spätestens drei Tage nach dessen Erklärung eine ärztliche Bescheinigung über die Prüfungs­unfähig­keit (nicht Arbeitsunfähigkeit!) mit Stempel und Unter­schrift der Ärztin/des Arztes als Nach­weis beim Prüfungs­amt eingehen (per Fax, E-Mail oder Post). Für den Nachweis der krank­heits­bedingten Prüfungs­unfähig­keit ist aus­schließ­lich die Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit durch Haus-/Fachärztin oder Haus-/Facharzt (PDF 94 KB) zu verwenden.

    Die Rücktrittserklärung ist unbeachtlich, wenn

    • die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich nach Eintritt der Prüfungsunfähigkeit erfolgt,
    • der entsprechende Nachweis nicht spätestens drei Tage vorgelegt wird,
    • der Nachweis sich nicht auf die Prüfungsunfähigkeit bezieht (Allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder
    • der Nachweis rückwirkend ausgestellt wurde.

    Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird.

    Die Dauer der Verlängerung(en) darf insgesamt die Bearbeitungszeit nicht um mehr als 50 % überschreiten.

    Über Regelungen zu Dauerleiden informieren Sie sich bitte hier: Nachteilsausgleich

  • Sollten Sie eine empirische Abschlussarbeit schreiben und dabei für die statistische Auswertung Ihrer Daten eine SPSS- und/oder AMOS-Lizenz benötigen, können Sie sich über die Belegung der Kursnummer 09009 eigene Lizenzen freischalten.

    Mit der Belegung von Kurs 09009 erhalten Sie automatisch je eine Semesterlizenz für die Software-Pakete SPSS und AMOS. Diese kann ab 01.04. (SS) bzw. 01.10. (WS) über den Virtuellen Studienplatz heruntergeladen werden. Dazu gehen Sie bitte zum Virtuellen Studienplatz, loggen sich ein und klicken Sie im Hauptmenü auf Meine Daten. Dort finden Sie im Untermenü den Punkt Lizenzen.

    Wichtig: die Semesterlizenzen für SPSS und AMOS werden über die Belegung des Kurses 09009 gebucht und laufen jeweils 6 Monate (WS: Oktober bis März, SS: April bis September). Sie sollten also in jedem Semester, in dem Sie Lizenzen benötigen, den Kurs 09009 neu belegen. Bei der Belegung des Kurses 09009 werden pro Semester 7,50 € Lizenzgebühren erhoben. Bitte belegen Sie den Kurs 09009 über den Virtuellen Studienplatz. Außerhalb der Belegfristen senden Sie bitte eine formlose E-Mail an Belegung.

  • Das Deckblatt muss die folgenden Angaben enthalten:

    • Bezeichnung des Studiengangs
    • Thema der Abschlussarbeit (dieses darf im Wortlaut nicht von der offiziellen Themenstellung abweichen)
    • Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse
    • Name des/der Prüfer*in sowie ggf. der Betreuung
    • Datum der tatsächlichen Abgabe

    Die Masterarbeit sollte 80 Seiten reinen Text (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhänge) umfassen. Bitte beachten Sie prüfer*in- bzw. modulspezifische Vorgaben zu Format, Inhalt und Layout in Moodle.

  • Die M.Sc.-Arbeit kann ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Übungssystem der FernUniversität eingereicht werden. Die Einhaltung der für die M.Sc.-Arbeit festgelegten Abgabefrist wird durch den Zeitpunkt des Uploads der Datei nachgewiesen.

    Eine Anleitung zur Einreichung digitaler Abschlussarbeiten über das Online-Übungssystem der FernUniversität steht zum Download bereit:

    Anleitung Abgabe Abschlussarbeiten (PDF 252 KB)

    Die Eigenständigkeitserklärung laut Prüfungsordnung erfolgt im Rahmen des Uploads der Datei und muss nicht in die Datei eingefügt werden.

  • Über die bestandene oder nicht bestandene M.Sc.-Arbeit bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens 12 Wochen nach dem Eingang der M.Sc.-Arbeit bei dem/der Prüfer*in bzw. mitgeteilt.

    Die Gutachten der Prüfer*innen zu Ihrer M.Sc.-Arbeit erhalten Sie bei einer postalischen Einreichung zusammen mit Ihrem Notenbescheid per Post. Bei einer elektronischen Einreichung können Sie die Gutachten über das Online-Übungssystem abrufen.

    Über das Prüfungsportal können Sie Ihr Prüfungsergebnis auch online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

    Eine nicht bestandene M.Sc.-Arbeit kann einmal wiederholt werden.

    Wir erinnern Sie daran, dass Sie nach der Absolvierung aller Leistungen einen Antrag auf Ausstellung eines Masterzeugnisses stellen müssen.

Kontakt

Für die Einreichung von Attesten, für die Einsendung der Abschlussarbeit und für organisatorische Fragen nutzen Sie bitte die folgenden Kontaktangaben der zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt:

Sandra WirthFoto: FernUniversität

Sandra Schröder (geb. Wirth)

Bitte rufen Sie nicht außerhalb der Sprechzeiten an, da das Telefon dann nicht aktiv ist. Beachten Sie bitte auch, dass Sie kein „Besetzt“-Zeichen hören, wenn Sie während eines laufenden Gesprächs anrufen. Bitte versuchen Sie es dann später noch einmal.

Fakultät Psychologie | 08.04.2024