Promotionen
Prof. Dr. Arne Pilniok betreut gern Dissertationen im deutschen und europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie in den Grundlagen des Rechts. Die von ihm betreuten Arbeiten müssen einen Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls haben.
Nach der Promotionsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät setzt die Zulassung zur Promotion grundsätzlich voraus, dass die Bewerberin oder der Bewerber ein juristisches Staatsexamen zumindest mit dem Prädikat „vollbefriedigend“ (9 Punkte) abgeschlossen hat. Einem juristischen Staatsexamen mit Prädikat gleichgestellt, ist ein von einer juristischen Fakultät in der Bundesrepublik Deutschland verliehener „Master of Laws“ mit dem Prädikat „gut“ oder „sehr gut“, dem ein mindestens viersemestriges rechtwissenschaftliches Studium vorausgeht.
Zu diesen und allen anderen formalen Fragen einer Promotion berät Sie gern Herr Dr. Zeiske im Zentralbereich der Fakultät Dr. Timo Zeiske.
Die Promotionsordnung finden Sie hier: Promotionsordnung.
Wenn Sie sich für eine Promotion bei Prof. Dr. Arne Pilniok interessieren, ist es erforderlich, dass Sie einen Themenvorschlag selbstständig entwickeln und in einem Exposé die Relevanz des Themas, den Forschungsstand, das geplante Vorgehen und den Bezug zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls darstellen. Senden Sie ein Exposé gemeinsam mit einem Lebenslauf und den relevanten Zeugnissen an ls.pilniok.
Abgeschlossene Promotionen:
- Douglas Ribeiro, Die Parteienfinanzierung vor dem Verfassungsgericht: die verfassungsrichterliche Regulierung der Parteienfinanzierung in Deutschland und Brasilien aus einer rechtsvergleichenden Perspektive, 2025.
- Nora Rzadkowski, Recht wissenschaftlich: Drei wissenschaftsdidaktische Modelle für eine Rechtswissenschaft im Umbruch [Link: https://www.nomos-elibrary.de/de/document/view/detail/uuid/0f57659e-54ec-35aa-9bf7-4595a88e7854?search-click]], ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik