Neues Zertifikatsstudium „European Patent Litigation Certificate“ (EPLC)

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Am 1. Juni 2023 hat das Einheitliche Patentgericht (EPG) seine Tätigkeit aufgenommen. Die europäische Institution mit zwei Instanzen regelt Streitigkeiten, die das Europäische Patent einschließlich des Einheitspatents betreffen. Dabei sind Patentanwältinnen und -anwälte – mit entsprechender Qualifikation – nach dem zugrundeliegenden Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht allein, ohne Hinzuziehung von Rechtsanwältinnen oder -anwälten, vertretungsbefugt. Die Qualifikation kann unter anderem durch ein spezielles Zertifikat (European Patent Litigation Certificate) nachgewiesen werden.

In Kooperation mit der Patentanwaltskammer hat die FernUniversität dafür ein Zertifikatsstudium entwickelt, das vom EPG nun akkreditiert wurde. Verantwortet wird das Studienangebot vom Kurt-Haertel-Institut, welches zur Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität gehört und die Aufnahme des Studienbetriebs intensiv vorbereitet. Konkrete Informationen zum Anmeldeverfahren und zum Studienverlauf sind hier erhältlich.

30 Jahre Erfahrung im Patentrecht

Es ist bereits das vierte gemeinsame Studienangebot von Patentanwaltskammer und FernUniversität. Seit 30 Jahren bietet das Kurt-Haertel-Institut bereits den Studiengang „Recht für Patentanwälte und Patentanwältinnen“ an, der grundlegende Rechtskenntnisse für die spätere berufliche Tätigkeit vermittelt. Vor 20 Jahren kam der Masterstudiengang „Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz“ dazu, in dem Kenntnisse im europäischen Immaterialgüterrecht vertieft werden. Das neue Studium profitiert damit auch von dieser großen Erfahrung auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung der Patentanwaltschaft.

Prof. Dr. Sebastian Kubis, Leiter des Kurt-Haertel-Instituts, begrüßt diese Entwicklung: „Es ist sehr erfreulich, dass wir die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Patentanwaltskammer gerade auf dem Gebiet des europäischen Patentrechts fortsetzen. Das neue Einheitliche Patentgericht ist das Ergebnis jahrzehntelanger Vorarbeiten, die nun endlich abgeschlossen werden konnten und zum besseren Schutz von technischen Erfindungen beitragen werden.“

Ein historischer Schritt

Dr. Christof Keussen, Präsident der Patentanwaltskammer, sagt zur Fortsetzung der gemeinsamen Geschichte: „Es ist nur konsequent, mit dem neuen Studienangebot den historischen Schritt mitzugehen, der mit der Einführung des Einheitspatentsystems gemacht wurde. Das Zertifikatsstudium wird mit der hochwertigen Weiterbildung der Kollegenschaft einen wichtigen Beitrag zu dessen Qualitätssicherung leisten.“

Lehrstuhl Kubis | 08.04.2024