Modell PortPPH
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Bei einer Portfolioprüfung ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Portfolioprüfung vom Lehrgebiet an das Prüfungsamt übermittelt wird. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Portfolioprüfung abgemeldet haben, wird die Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Eine noch offene Anmeldung zu einer Portfolioprüfung (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Status im Prüfungsportal von angemeldet (AN) auf in Bearbeitung (IB) gesetzt wird, sobald das Thema für die Portfolioprüfung vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung gelöscht wurde. Sie finden den Status in Ihrer Leistungsübersicht.
Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung.
Formalia
Die Portfolioprüfung des Modells PortPPH – gemäß Studienordnung § 6 Abs. 6a – ist eine studienbegleitende Prüfung, die drei Portfolioprüfungselemente umfasst, welche verpflichtend in fortlaufender Reihenfolge zu absolvieren sind. Das erste Portfolioprüfungselement ist unbenotet, das zweite und dritte Portfolioprüfungselement wird benotet. Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind. Die Portfolioprüfung ist nicht bestanden, wenn eines der unbenoteten Portfolioprüfungselemente mit „nicht bestanden“ oder eines der benoteten Portfolioprüfungselemente mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Im Falle einer bestandenen Portfolioprüfung ergibt sich die Note der Portfolioprüfung aus dem arithmetischen Mittel der beiden benoteten Portfolioprüfungselement. Bei der Bildung einer Note aus dem arithmetischen Mittel wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.
Die Bearbeitungszeit beträgt pro Portfolioprüfungselement drei Wochen.
Die beiden benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselemente sollen jeweils einen Umfang von ca. 6 Seiten DIN A4, das unbenotete schriftliche Portfolioprüfungselement einen Umfang von ca. 1 Seite DIN A4 (jeweils bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) haben. Sie müssen elektronisch abgegeben werden.
Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.
Nähere Informationen finden Sie auf den Modulseiten zu P3 und Modul P5 und in moodle.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung bis maximal 7 Tage je Zeitslot während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 7 Tage je Zeitslot – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortGGAE
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Eine Portfolioprüfung des Modells PortGGAE – gemäß Studienordnung § 6 Abs. 6b – umfasst zwei benotete Portfolioprüfungselemente und kann zusätzlich noch weitere, unbenotete Prüfungselemente enthalten. Benotet werden zum einen eine Leistung im Rahmen eines Präsenz- oder Onlineseminars (z.B. Referat, Präsentation, Handout, Diskussion) und zum anderen eine das Modul abschließende schriftliche Leistung. Nähere Informationen sind auf der Modulseite im Studienportal veröffentlicht. Die Anforderungen des ersten benoteten Portfolioprüfungselements werden durch den/die Lehrende des Präsenz- oder Onlineseminars festgelegt und im Rahmen der Seminarankündigung (im Studienportal) veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit für das zweite benotete abschließende Portfolioprüfungselement beträgt vier Wochen; die schriftliche Ausarbeitung soll insgesamt einen Umfang von ca. 8-10 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen und wird dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt; die Abgabe der zweiten benoteten Prüfungsleistung erfolgt gemäß § 12 Abs. 6 der Prüfungsordnung elektronisch über das Online-Übungssystem. Nähere Informationen sind auf den Modulseiten der Module G2-G6 im Studienportal veröffentlicht.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortGEN
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Eine Portfolioprüfung des Modells PortGEN – gemäß Studienordnung § 6 Abs. 6c – umfasst drei Portfolioprüfungselemente, wovon das letzte Portfolioprüfungselement benotet ist. Die beiden vorherigen Portfolioprüfungselemente sind unbenotet und vorab in ihrer Reihenfolge zu erarbeiten und zu bestehen, um die Voraussetzung zur Umsetzung des letzten benoteten Portfolioprüfungselementes zu erfüllen. Nähere Informationen sind auf der Modulseite im Studienportal veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit des benoteten Portfolioprüfungselementes beträgt sechs Wochen. Es muss elektronisch abgegeben werden. Das benotete Portfolioprüfungselement soll insgesamt einen Umfang von 15.000 Zeichen (inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Das endgültige Thema des benoteten Portfolioprüfungselementes wird durch den/die Betreuer/in gestellt und dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. In der Vorbereitungszeit ist dem/der Betreuer/in ein Exposé von in der Regel 1 DIN A4 Seite einzureichen.
Nähere Informationen sind auf der Modulseite des Moduls W GEN im Studienportal und in Moodle veröffentlicht.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortGEW
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Die Portfolio-Prüfungselemente des Modells PortGEW- gemäß Studienordnung § 6 Abs. 6d – werden zu ausvorgegebenen Themenbereichen durchgeführt, aus denen die Studierenden einen auswählen. Zu Beginn jeden Semesters wird über das Studienportal und die entsprechende Moodle-Plattform die Themenliste einschließlich der Zuordnung zu einem oder einer Prüfungsberechtigten veröffentlicht. Die Portfolio-Prüfung besteht aus drei gleichrangigen Teilleistungen, die alle benotet werden und jeweils mit mindestens 4,0 bestanden sein müssen. Als Teilleistungen stehen innerhalb des gewählten Themenbereichs eine Bibliographie, eine Rezension, eine Quellenanalyse, eine Methodenreflektion und eine Präsentation zur Verfügung. Aus diesen müssen drei frei gewählte und mit dem Prüfer oder der Prüferin abgesprochene Teilleistungen schriftlich erbracht und im Online-Prüfungssystem hochgeladen werden. Setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Prüfer oder der Prüferin für alle weiteren Absprachen in Verbindung. Als Bearbeitungszeitraum stehen insgesamt 6 Wochen ab der Themenanmeldung beim Prüfungsamt zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier sowie auf den jeweiligen Moodle-Plattformen. Nähere Informationen sind auf der Modulseite der Modul G2 und G4 im Studienportal veröffentlicht.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortK
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Eine Portfolioprüfung des Modells PortK umfasst drei Portfolioprüfungselemente. Die beiden ersten Portfolioprüfungselemente umfassen jeweils einen Aufgabenblock von
Kontrollfragen und -aufgaben, das dritte Portfolioprüfungselement besteht aus einer Ausarbeitung, deren Umfang ca. 4 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Textseite inkl.
Satz- und Leerzeichen) umfassen soll. Die Bearbeitung aller Portfolioprüfungselemente erfolgt gleichzeitig innerhalb eines einheitlichen Bearbeitungszeitraums von vier Wochen.
Der Bearbeitungszeitraum wird durch den Prüfer/die Prüferin im Studienportal veröffentlicht. Die Portfolioprüfungselemente müssen gemäß § 12 (6) der Prüfungsordnung elektronisch über das Online-Übungssystem abgegeben werden. Die Portfolioprüfung wird gemäß § 6 Absatz 5 nur mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Nähere Informationen finden Sie auf der Modulseite zu Modul K und in moodle.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortDH
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Eine Portfolioprüfung des Modells PortDH umfasst vier Portfolioprüfungselemente, die in fortlaufender Reihenfolge absolviert werden. Die ersten beiden Elemente sind unbenotet, das dritte und vierte Element werden benotet. Die beiden unbenoteten Elemente bestehen in der Beantwortung jeweils eines Aufgabenblocks von Kontrollfragen und -aufgaben und sind vorab in ihrer Reihenfolge zu bearbeiten und zu bestehen, um die Voraussetzung zur Umsetzung der letzten beiden benoteten Portfolioprüfungselementes zu erfüllen. Die Studierenden erstellen als drittes
Portfolioprüfungselement ein eigenes digitales Objekt (Programmcode, Daten, WikiArtikel, Chatverlauf, Visualisierungen etc.) zu einem literaturwissenschaftlichen oder historischen Thema unter Verwendung der im Modul vermittelten Methoden und der kritischen Reflexion der Resultate. Gruppenarbeiten von zwei (maximal drei) Personen sind gemäß § 12a Abs. 1 der Prüfungsordnung in Abstimmung mit der Betreuung beim dritten Element möglich. Die Bearbeitungszeit für das dritte Element beträgt sechs Wochen. Es muss elektronisch abgegeben werden. Das vierte Prüfungselement bildet ein mündliches Fachgespräch (ca. 15 min) zum dritten Prüfungselement, das – auch bei Gruppenarbeiten – als Einzelprüfung durchgeführt wird. Nähere Informationen zur Form der Portfolioprüfungselemente sind im Studienportal veröffentlicht. Nähere Informationen finden Sie auf der Modulseite des Moduls W DH und in moodle.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Modell PortDC
An-/Abmeldung
Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.
Formalia
Eine Portfolioprüfung des Modells PortDC umfasst drei Portfolioprüfungselemente, welche verpflichtend in fortlaufender Reihenfolge zu absolvieren sind. Die beiden ersten Portfolioprüfungselemente sind unbenotet, das dritte Element wird benotet. Das erste Portfolioprüfungselement umfasst einen Aufgabenblock von Kontrollfragen und -aufgaben. Das zweite Portfolioprüfungselement besteht in der Erstellung eines audiovisuellen Produktes im Umfang von ca. 10-15 Minuten. Das dritte Portfolioprüfungselement umfasst eine Ausarbeitung im Umfang von ca. 6-8 DIN A4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen). Die Bearbeitung aller Prüfungselemente erfolgt in einem einheitlichen Bearbeitungszeitraum innerhalb von elf Wochen. Sie müssen elektronisch abgegeben werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Modulseite zu Modul W DC und in moodle.
Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis
Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.
Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung.
Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.
Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage
Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind. Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Portfolioprüfung mitgeteilt.
Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.
Wiederholung
Eine nicht bestandene Portfolioprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Noch Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Dahlmann-Müller im Prüfungsamt.