Portfolioprüfung

Modul P3 und P5

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Portfolioprüfung ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Portfolioprüfung vom Lehrgebiet an das Prüfungsamt übermittelt wird. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Portfolioprüfung abgemeldet haben, wird die Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Portfolioprüfung (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Status im Prüfungsportal von angemeldet (AN) auf in Bearbeitung (IB) gesetzt wird, sobald das Thema für die Portfolioprüfung vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Ihre Anmeldung zur Prüfung gelöscht wurde. Sie finden den Status in Ihrer Leistungsübersicht.    

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung.

Formalia

Die Portfolioprüfung in den Modulen P3 und Modul P5 ist eine studienbegleitende Prüfung, die drei Portfolioprüfungselemente umfasst, welche verpflichtend in fortlaufender Reihenfolge zu absolvieren sind. Das erste Portfolioprüfungselement ist unbenotet, das zweite und dritte Portfolioprüfungselement wird benotet. Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind. Die Portfolioprüfung ist nicht bestanden, wenn eines der unbenoteten Portfolioprüfungselemente mit „nicht bestanden“ oder eines der benoteten Portfolioprüfungselemente mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde. Im Falle einer bestandenen Portfolioprüfung ergibt sich die Note der Portfolioprüfung aus dem arithmetischen Mittel der beiden benoteten Portfolioprüfungselement. Bei der Bildung einer Note aus dem arithmetischen Mittel wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.

Die Bearbeitungszeit beträgt pro Portfolioprüfungselement drei Wochen.

Die beiden benoteten schriftlichen Portfolioprüfungselemente sollen jeweils einen Umfang von ca. 6 Seiten DIN A4, das unbenotete schriftliche Portfolioprüfungselement einen Umfang von ca. 1 Seite DIN A4 (jeweils bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) haben. Sie müssen elektronisch abgegeben werden. 

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 

Nähere Informationen finden Sie auf den Modulseiten zu P3 und Modul P5 und in moodle.

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 1 Woche für jedes einzelne Portfolioprüfungselement – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

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Modul G3

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist

Formalia

Eine Portfolioprüfung im Modul G3 umfasst zwei benotete Portfolioprüfungselemente und kann zusätzlich noch weitere, unbenotete Prüfungselemente enthalten. Benotet werden zum einen eine Leistung im Rahmen eines Präsenz- oder Onlineseminars (z.B. Referat, Präsentation, Handout, Diskussion) und zum anderen eine das Modul abschließende schriftliche Leistung. Nähere Informationen sind auf der Modulseite im Studienportal veröffentlicht. Die Anforderungen des ersten benoteten Portfolioprüfungselements werden durch den/die Lehrende des Präsenz- oder Onlineseminars festgelegt und im Rahmen der Seminarankündigung (im Studienportal) veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit für das zweite benotete abschließende Portfolioprüfungselement beträgt vier Wochen; die schriftliche Ausarbeitung soll insgesamt einen Umfang von ca. 8-10 DIN A 4 Seiten (bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen und wird dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt; die Abgabe der zweiten benoteten Prüfungsleistung erfolgt gemäß § 12 Abs. 6 der Prüfungsordnung elektronisch über das Online-Übungssystem. Nähere Informationen sind auf der Modulseite im Studienportal veröffentlicht.

 

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

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Modul W GEN

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Portfolioprüfung anmelden oder sich von einer Portfolioprüfung abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist

Formalia

Eine Portfolioprüfung im Modul W GEN umfasst drei Portfolioprüfungselemente, wovon das letzte Portfolioprüfungselement benotet ist. Die beiden vorherigen Portfolioprüfungselemente sind unbenotet und vorab in ihrer Reihenfolge zu erarbeiten und zu bestehen, um die Voraussetzung zur Umsetzung des letzten benoteten Portfolioprüfungselementes zu erfüllen. Nähere Informationen sind auf der Modulseite im Studienportal veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit des benoteten Portfolioprüfungselementes beträgt sechs Wochen. Es muss elektronisch abgegeben werden. Das benotete Portfolioprüfungselement soll insgesamt einen Umfang von 15.000 Zeichen (inkl. Satz- und Leerzeichen) nicht überschreiten. Das Thema ist mit dem/der Betreuer/in abzusprechen. Das endgültige Thema des benoteten Portfolioprüfungselementes wird durch den/die Betreuer/in gestellt und dem/der Kandidaten/Kandidatin durch das Prüfungsamt mitgeteilt. In der Vorbereitungszeit ist dem/der Betreuer/in ein Exposé von in der Regel 1 DIN A4 Seite einzureichen. 

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird ein Portfolioprüfungselement nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird die gesamte Portfolioprüfung mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung oder eine Schreibzeitverlängerung während der Bearbeitungszeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt bzw. beantragt werden. In diesem Fall muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache), durch welche die „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird, mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit der Gesamtprüfung um die Dauer der Krankschreibung – jedoch insgesamt maximal um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Übersteigt die akute vorübergehender Erkrankung diesen Zeitraum, kann wie oben beschrieben ein Rücktritt erklärt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

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Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Die Portfolioprüfung ist bestanden, wenn alle Portfolioprüfungselemente bestanden sind. Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach Abschluss der Portfolioprüfung mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Portfolioprüfung kann zweimal wiederholt werden. 

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Dahlmann-Müller im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 21.03.2024