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Fragen und Antworten zum B.A. Kulturwissenschaften (F.A.Q.s)

Viele Fragen zum B.A. Kulturwissenschaften klären sich durch die Lektüre dieser FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die Studienberatung wenden.
(Stand: 11/2023)

Ich habe keine Hochschulreife, möchte aber gerne den B.A. Kulturwissenschaften studieren. Ist das möglich?

Ja, das ist grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beruflich Qualifizierte haben die Möglichkeit, ein Probestudium an der FernUniversität aufzunehmen. Sie studieren im Probestudium gemäß dem Studienplan als Vollzeit- oder Teilzeitstudierende/r und legen die vorgesehenen Prüfungen ab. Das Probestudium im Bachelorstudiengang Kulturwissenschaften gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn Sie drei Module in vier Semestern (entspricht 45 ECTS-Punkten) oder vier Module in sechs Semestern (entspricht 60 ECTS-Punkten) bestanden haben. Eine weitere Möglichkeit den Hochschulzugang zu erlangen, besteht über das Absolvieren einer Zugangsprüfung. Sie besteht aus zwei Klausuren, mit denen allgemeine und für den jeweiligen Studiengang erforderliche Kenntnisse überprüft werden. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber.

Benötige ich für den B.A. Kulturwissenschaften Fremdsprachenkenntnisse?

Jein.

Nein: Im B.A.-Kulturwissenschaften werden zwar keine Fremdsprachenkenntnisse abgeprüft oder Sprachnachweise eines bestimmten Niveaus verlangt. 

Ja: Je stärker Sie aber in den drei Fachschwerpunkten teils an die Originalquellen herangeführt werden, teils sich mit internationaler Forschungsliteratur auseinandersetzen müssen, desto unverzichtbarer werden zumindest Grundkenntnisse in den jeweiligen Sprachen. In allen drei Fachschwerpunkten ist natürlich inzwischen das Englische unentbehrlich, aber spätestens bei dem Spezialthema Ihrer Bachelorarbeit werden auch andere Sprachen wichtig: Wenn Sie sich z.B. mit der Französischen Revolution, einem antiken oder mittelalterlichen Philosophen oder dem Italienbild deutscher Autoren im 19. Jahrhundert auseinandersetzen, sollte Ihnen das Französische, Griechische, Lateinische bzw. Italienische nicht völlig unvertraut sein.

Kann ich mir bereits erbrachte Prüfungsleistungen anerkennen lassen?

Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht.

Generell gilt, dass im B.A. Kulturwissenschaften nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen.

Kann ich mir Leistungen aus den bisherigen Magister- und Diplomstudiengängen anerkennen lassen?

Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für unsere Module zu finden.

Wer bereits die Zwischenprüfung im Hauptfach Geschichte, Germanistik oder Philosophie erfolgreich abgelegt hat, bekommt entsprechend des Hauptfaches das Einführungsmodul (G 1, L1, P1 oder P2) des B.A. Kulturwissenschaften anerkannt. Leistungen können auch kumulativ anerkannt werden, das ist aber häufig schwieriger.

Für eine Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Werden mir Module aus anderen Studiengängen anerkannt?

Module können anerkennt werden, sofern die erlernten Kompetenzen äquivalent und der Umfang der Studien- und Prüfungsleistungen vergleichbar ist. Es ist aber auch möglich, Einzelleistungen Ihrer vorherigen Universität bei uns zu einem Modul zu kombinieren, sofern die erlernten Kompetenzen äquivalent sind.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Universitäten als Präsenzseminare anerkennen lassen?

Das ist leider grundsätzlich nicht möglich. Präsenzseminare sind Teil der Lehre innerhalb des B.A.-Kulturwissenschaften und dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Einübung von Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Fächern angebotenen Präsenz- oder Online-Seminare zu absolvieren.

Kann ich nur einen der Fachschwerpunkte studieren?

Sie wählen im B.A. Kulturwissenschaften einen der drei Fachschwerpunkte quasi als Hauptfach. In diesem Fachschwerpunkt müssen Sie alle sechs Module studieren. Sie haben aber noch einen zweiten Schwerpunkt (als Nebenfach), in dem Sie drei bis vier Module studieren können. Wenn Sie in diesem Nebenfach nur die drei vorgeschriebenen Module absolvieren, könnten Sie zumindest ein Modul noch im dritten Fach oder im Wahlbereich studieren. Das letzte verbleibende Modul ist festgelegt als Kulturwissenschaftliches Grundlagenmodul zu Beginn des Studiums.

 

Weitere Informationen finden Sie im bereich Studium.

Wann muss ich meinen Fachschwerpunkt festlegen?

Sie müssen Ihren Schwerpunkt nicht bereits im ersten Semester festlegen, sondern haben etwas Zeit, Ihre Interesse auszutesten. Dabei soll Ihnen zum einen das Kulturwissenschaftliche Grundlagenmodul (K-Modul) helfen, das eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten aller drei Fächer bietet. Zu Beginn eines jeden Faches steht zudem das Einführungsmodul (G 1, L 1, P 1+P 2). Auch die Einführungsmodule bieten Ihnen noch Möglichkeiten, sich innerhalb und zwischen den drei Fächern zu orientieren. Ab der Vertiefungsphase sollten Sie aber wissen, welche beiden Fächer Ihre Fachschwerpunkte sein sollen, da andernfalls die Gefahr besteht, falsch zu studieren, d.h. zu viele Prüfungen abzulegen, die Ihnen dann nicht anerkannt werden können.

 

In welcher Reihenfolge müssen die Module belegt werden?

 

Sie müssen in der Einführungsphase das Kulturwissenschaftliche Grundlagen-Modul (K-Modul), zwei Einführungsmodule unterschiedlicher Fächer sowie ein weiteres Modul studieren. Dieses weitere Modul kann das Einführungsmodul des dritten Faches, ein weiterführendes Modul eines der gewählten Fächer oder ein Modul aus dem Wahlbereich sein. Für Studierende, die den Fachschwerpunkt auf Philosophie legen wollen, wird empfohlen, die Einführungsmodule P 1 und P 2 beide in der Einführungsphase zu belegen, da alle Einführungsmodule in jedem Fach belegt sein müssen, bevor man weiter studieren kann. Die Reihenfolge der Module in der Einführungsphase ist prinzipiell frei. Sie müssen aber das Kulturwissenschaftliche Grundlagenmodul sowie die beiden Einführungsmodule aus zwei unterschiedlichen Fächern bestanden haben, bevor Sie in der Vertiefungsphase Prüfungen ablegen können. Die Wahl der übrigen Module in der Vertiefungsphase erfolgt frei.

 

Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln. Es handelt sich dabei dann um eine Rückmeldung mit Änderungen. Nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite.

 

Muss ich zwingend ein Praktikum machen?

Ja, wenn Sie den Fachschwerpunkt Geschichte oder Literatur gewählt haben, ist das Praktikum gemäß § 5 der Studienordnung verpflichtend vorgesehen. Sie sollen das Praktikum im Rahmen eines Praxismoduls absolvieren. Welche Praktikumsplätze passend sein können, sollten Sie mit den jeweiligen Modulbeauftragten abklären. Die Praxisreflexion wird im Rahmen einer Hausarbeit geschrieben. Einige Module bieten die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Online-Praktikum zu absolvieren. Nähere Informationen können Sie den Merkblättern der Fächer entnehmen.

Kann ich mir bereits absolvierte Praktika anerkennen lassen?

Generell ist die Anerkennung von Praktika möglich, wenn das Praktikum thematisch zu dem Modul, in dem es anerkannt werden soll, passt und wenn noch eine sinnvolle Praxisreflexion dazu verfasst werden kann. Die Entscheidung über die Anerkennung eines Praktikums obliegt den Modulbeauftragten.

Die Anerkennung eines Praktikums entbindet nicht von der Pflicht der Praxisreflexion im Rahmen des Moduls.

Darf ich eine Hausarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Hausarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie das Modul, in welchem die Prüfung abgelegt werden soll, auch belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Prüfungen anmelden können.

Außerdem müssen Sie dringend auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten (15.04. bis 15.06. (Sommersemester) bzw. 15.10. bis 15.12. (Wintersemester) ). Sie können sich nur und ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!

Wenn Ihnen die Anmeldung etwas früh vorkommt und Sie nicht sicher sind, ob Sie die Prüfung überhaupt ablegen möchten, denken Sie daran, dass Sie noch großzügige Abmeldefristen haben.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.

Was muss ich bei der Anmeldung zur B.A.-Arbeit beachten?

Das genaue Prozedere ist auf unseren Portalseiten erläutert. Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an Frau Dahlmann-Müller im Prüfungsamt wenden.

Darf ich eine Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

 

 

Fakultät KSW | 29.11.2023