Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits absolvierte Module aus anderen Studiengängen können nach Überprüfung anerkannt werden, sofern sie mit den Inhalten und Kompetenzen der M.A.-Module übereinstimmen. Da sich die Modulprüfungen auf alle verbindlichen Inhalte des Moduls beziehen, können nur ganze Module anerkannt werden, keine Teilleistungen. 

Alle anzuerkennenden Module sind in den Antragsformularen (s.u.) aufgeführt.

Anerkennungen von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen

Da sich die Modulprüfungen auf alle verbindlichen Inhalte des Moduls beziehen, können nur ganze Module anerkannt werden, keine Teilleistungen. 

Antragstellter/-innen müssen selber ihre bereits erbrachten Leistungen mit den Inhalten der jeweiligen Module hier im Studienportal des Masters abgeglichen haben und im Antrag auf Anerkennung das Modul/die Module, die sie anerkannt haben möchten, konkret benennen. Hierzu nutzen Sie bitte die Informationen zu den Inhalten der Kurse des Moduls/der Module. Die entsprechenden Leistungsnachweise und Prüfungszeugnisse müssen in beglaubigter Kopie sortiert nach den beantragten Modulen dem Antrag beigefügt werden (Anträge, die diese Kriterien nicht erfüllen, können nicht bearbeitet werden). Bitte fügen Sie Ihrem Antrag auch ein Modulhandbuch/eine Kursbeschreibung Ihrer bereits absolvierten Module bei.



Anträge auf Anerkennung sind zu richten an:

FernUniversität Hagen
Vorsitzender der Prüfungsausschüsse der Fakultät KSW
z.Hd. Frau Geppert
58084 Hagen

Fakultät KSW | 25.05.2023