Klausur

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Klausur anmelden oder sich von einer Klausur abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet. Zusätzlich wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR auf Grundlage der Gebührenordnung der FernUniversität in Hagen erhoben. Diese Gebühr wird auch erhoben, wenn Sie sich innerhalb der letzten vier Wochen vor dem jeweiligen Klausurtermin abmelden. Diese Kostenpauschale deckt die bereits eingeleiteten und nicht mehr reversiblen Maßnahmen der Prüfungsorganisation ab. Hierzu gehören die Anmietung von Räumen, die Verpflichtung und Honorierung von Aufsichtspersonal sowie der Druck und Transport der Klausuraufgaben, die einen hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand erfordern. Auch bei Online-Klausuren ist bereits ein prüfungsorganisatorischer Aufwand entstanden, u.a. indem die Klausur bereits mit hohem Aufwand als Online-Klausur aufbereitet wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Gebühr, denn bei den Klausuren ergibt sich im zunehmenden Maße ein Missverhältnis zwischen der Zahl der Klausuranmeldungen und der Zahl der tatsächlichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Auf solche kurzfristigen Abmeldungen und Rücktritte kann das Prüfungsamt organisatorisch nicht mehr reagieren.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Klausurtermin/Klausurdauer/Uhrzeit

Die Klausuren finden i.d.R. im März (Wintersemester) und im September (Sommersemester) statt. Sie können i.d.R. an einem Tag nur eine Klausur schreiben. Bitte beachten Sie dies bereits bei der Modulbelegung und Ihrer Terminplanung.

Die Bekanntgabe des Klausurtermins, der Klausurdauer und der Uhrzeit erfolgt unter Klausurtermin.

Klausurorte

Ihre Klausur findet entweder als Online-Klausur oder als Präsenz-Klausur statt. Nähere Informationen finden Sie unter: Klausurorte

Klausurverlauf

Online-Klausur:

Für die Durchführung der Klausur wird das Online-Übungssystem genutzt.

Bitte beachten Sie die Informationen in der Prüfungsordnung sowie die aktuellen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Präsenz-Klausur:

  • Zur Identitätskontrolle ist Ihr Personalausweis oder Reisepass und als Bestätigung der Anmeldung der Ausdruck der erhaltenen E-Mail oder der sich online im Prüfungsportal generierten Anmeldebestätigung erforderlich.
  • Es sind – soweit nicht anders angegeben – keine Hilfsmittel zugelassen.
  • Die Klausurunterlagen werden Ihnen in einem Umschlag ausgehändigt. Wichtig: Dieser Umschlag darf erst nach dem durch die Aufsicht bekanntgegebenen offiziellen Klausurbeginn geöffnet werden, ansonsten wird dies als Täuschungsversuch gewertet!
  • Beschriften Sie den Umschlag und die Klausurunterlagen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer.
  • Versucht der Kandidat oder die Kandidatin, das Ergebnis der Klausur durch Täuschung oder nicht zugelassene Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Klausur mit „nicht bestanden“ (5,0) bewertet.
  • Raucherpausen sind nicht zulässig.
  • Mobile Endgeräte (z.B. Mobiltelefon) müssen ausgeschaltet werden und dürfen weder im Prüfungsraum, noch auf den Gängen, Toiletten etc. benutzt werden.
  • Es darf immer nur eine Person den Raum verlassen.

Bitte beachten Sie zusätzlich aktuelle Rahmenbedingungen und Voraussetzungen.

Rücktritt/Versäumnis

Sollten Sie sich nicht von der Klausur abgemeldet haben, wird die Klausur bei Nichterscheinen mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund einer Erkrankung am Prüfungstag muss unverzüglich (d.h. am Prüfungstag) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post).

Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Eine rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigung wird nicht akzeptiert.

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung.  

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M. A. Bildungswissenschaft
58084 Hagen

Fax: +49 (0) 2331 / 987-19336
E-Mail: manuela.geppert

Ob der Rücktritt akzeptiert wurde, können Sie online im Prüfungsportal einsehen. Wurde der Rücktritt akzeptiert, erscheint die Prüfungsanmeldung nicht weiter in der Liste der angemeldeten Prüfungen.

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Nachteilsausgleich.  

Einsichtnahme/Kommentare

Online-Klausur: Die von Ihnen geschriebene Klausur sowie die Kommentare der Prüferin/des Prüfers können Sie im Online-Übungssystem unter dem folgenden Link einsehen: Klausureinsichtnahme und -kommentare

Präsenz-Klausur: Wir bieten die Möglichkeit der elektronischen Klausureinsicht an. Der form- und fristgebundene Antrag zur Klausureinsicht muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Note (Notenbescheid) gestellt werden. Informationen und das Antragsformular finden Sie unter: elektronische Klausureinsicht. Klausurkommentare erhalten Sie zusammen mit dem Notenbescheid per Post. 

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über eine bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Klausur wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Klausurtermin bekanntgegeben.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“. 

Wiederholung

Eine nicht bestandene Klausur kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Geppert im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 08.11.2023