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Fragen und Antworten zum M. A. Geschichte Europas (F.A.Q.s)

Viele Fragen zum M.A. Geschichte Europas klären sich durch die Lektüre dieser FAQs! Bitte machen Sie zunächst von diesem Angebot Gebrauch, bevor Sie sich an die Studienberatung wenden.
(Stand: 09/2024)

Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen beim M.A.Geschichte Europas?

Grundsätzlich müssen Sie, um im Master studieren zu können, ein mindestens 6-semestriges Hochschulstudium bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Beim M.A.Geschichte Europas kommen noch folgende Regelungen hinzu:

– Ihre Abschlussnote oder die Note Ihrer Abschlussarbeit muss mindestens 2,49 oder besser sein.

– Sie müssen Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten bzw. 16 Semesterwochenstunden in Geschichte nachweisen können.

Eine schlechtere Note können Sie leider nicht ausgleichen. Sollten Sie allerdings keine 30 ECTS-Punkte bzw. 16 Semesterwochenstunden in Geschichte nachweisen können, können Sie geschichtswissenschaftliche Grundkenntnisse im Akademiestudium der FernUniversität erwerben. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studienportals.

Benötige ich spezielle Fremdsprachenkenntnisse?

Jein.

Nein: Im M.A. Geschichte Europas werden zwar keine Fremdsprachenkenntnisse abgeprüft oder Sprachnachweise eines bestimmten Niveaus verlangt.

Ja: Je stärker Sie aber teils an die Originalquellen herangeführt werden, teils sich mit internationaler Forschungsliteratur auseinandersetzen müssen, was im Masterstudium unvermeidlich sein wird, desto unverzichtbarer werden zumindest Grundkenntnisse in den jeweiligen Sprachen. Dabei ist das Englische auch in Geschichte inzwischen unentbehrlich, aber auch bei spezielleren Themen, spätestens aber bei der Masterarbeit  werden auch andere Sprachen wichtig.

Werden Leistungen aus dem M.A. Europäische Moderne der FernUniversität in Hagen anerkannt?

Ja, es können bis zu drei Module aus dem M.A. „Europäische Moderne – Geschichte und Literatur“ anerkannt werden. Näheres finden Sie unter Anerkennungen.

Werden mir Module oder Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen anerkannt?

Prüfungsleistungen von anderen Universitäten können grundsätzlich anerkannt werden, sofern mit den Leistungen die gleichen Kompetenzen und Niveaustufen erworben wurden, die das anzuerkennende Modul vorsieht. Generell gilt, dass im M.A. Geschichte Europas nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist leider nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten Studiengängen (Magister, Lehramt etc.) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen (Master) anderer Hochschulen kumulativ für ein Modul im M.A. Geschichte Europas anerkennen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass im M.A. Geschichte Europas nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Kann ich mir Leistungen aus den bisherigen Magister- und Diplomstudiengängen anerkennen lassen?

Ja, prinzipiell ist das möglich. Da sich die Studienstruktur der Bachelor-/Master-Studiengänge allerdings sehr von derjenigen der alten Magister-/Lehramtsstudiengänge unterscheidet, ist es oft schwierig, sinnvolle Kombinationen Ihrer Leistungen für unsere Module zu finden.

Bitte beachten Sie, dass für den Master-Studiengang nur Leistungen aus dem Hauptstudium anerkannt werden können.

Für einen Anerkennung müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie auf dieser Seite im Studienportal.

Kann ich mir Veranstaltungen meiner früheren Universitäten als Präsenzseminare anerkennen lassen?

Das ist leider nicht möglich. Präsenz- bzw. Onlineseminare sind Teil der Lehre innerhalb des M.A. Geschichte Europas und dienen neben der Erörterung und Sicherung der wissenschaftlichen Inhalte vor allem der Vermittlung von Kompetenzen, Qualifikationen und Umgangsformen, die für Wissenschaft als öffentliche Praxis unumgänglich sind. Diese Leistungen sind daher innerhalb der von den jeweiligen Lehrgebieten angebotenen Präsenz- oder Online-Veranstaltungen zu absolvieren.

Wie viele Module und in welcher Reihenfolge muss ich belegen?

Sie müssen insgesamt sieben Module erfolgreich absolvieren.

Die vier Module des Grundlagenbereichs sind verpflichtend zu studieren; es wird empfohlen, mit Modul I zu beginnen. Alle Module des Grundlagenbereichs (II-IV) müssen belegt worden sein, bevor das Studium der Module im Vertiefungsbereich fortgesetzt werden darf. Modul I und ein weiteres Module des Grundlagenbereichs (II-IV) müssen erfolgreich abgeschlossen worden sein, bevor Prüfungen in den Modulen des Vertiefungsbereichs abgelegt werden können.

Im Vertiefungsbereich sind drei weitere Module erfolgreich abzuschließen. Der Vertiefungsbereich besteht aus sechs Modulen (V-X), von denen je zwei die Schwerpunkte der drei am Studiengang beteiligten Lehrgebiete abbilden. Aus diesen sechs Modulen sind drei Module frei zu wählen.

Zum Abschluss des Studiums wird eine Masterarbeit geschrieben.

Kann ich während des Studiums zwischen Teilzeit- und Vollzeit wechseln?

Ja, das ist problemlos möglich. Sie können innerhalb jeder Rückmeldephase Ihren Status wechseln.

Muss ich ein Praktikum im M.A.Geschichte Europas machen?

Nein, ein Pflichtpraktikum ist im Master nicht vorgesehen. Um mögliche Berufsfelder kennenzulernen oder einen Einstieg in bestimmte Berufe zu erhalten, empfiehlt es sich aber, ein Praktikum während des Studiums zu absolvieren. Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Möglichkeiten in In- und Ausland.

Welche Berufsaussichten habe ich mit dem Abschluss M.A. Geschichte Europas?

Für den M.A. Geschichte Europas gibt es kein spezielles Berufsfeld, für das Sie sich mit dem Abschluss automatisch qualifizieren. Die Kompetenzen, die Sie allerdings mit diesem Studium erwerben (wissenschaftliches Arbeiten, vertieftes Einarbeiten in eine Materie, verständliche Darstellung auch komplexer Sachverhalte, Anwendung von Präsentationstechniken, Analysekompetenzen), qualifizieren Sie aber grundsätzlich für sehr vielfältige Berufe in den Bereichen Museum, Archiv, Bibliothek, im großen Bereiche der Medien (Verlage, Print-Medien, Radio, Fernsehen, Online-Medien usw.) aber auch für Stellen in Bund, Land und Kommune, bei NGOs, Bildungsträgern, usw. Gerade ein Masterabschluss qualifiziert Sie durchaus für Leitungsaufgaben in diesen Bereichen.

Viele dieser Berufe sind aber mittlerweile so konzipiert, dass man nur über Praktika und/oder Volontariate Zugang findet. Es lohnt sich daher, schon während des Studiums – sofern es Ihre Zeit erlaubt – Praktika in den Berufsfeldern zu machen, die Sie interessieren.

Darf ich eine Haus-/Abschlussarbeit frankiert mit einer Internetmarke verschicken?

Eine Haus-/Abschlussarbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt einzureichen. Die Einhaltung der festgelegten Abgabefrist wird bei postalischen Einreichungen durch den Poststempel nachgewiesen. Bei Internetmarken sind Entgelt, Erstellungsmonat und -jahr aufgedruckt. Die Entwertung von Internetmarken erfolgt nicht durch einen Poststempel. Weil der Poststempel auf Internetmarken i.d.R. fehlt, kann auch nicht die fristgerechte Abgabe nachgewiesen werden. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Internetmarken nicht geeignet.

Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob Sie das Modul, in welchem Sie die Prüfung ablegen möchten, belegt haben, da Sie sich andernfalls nicht für die Prüfungen anmelden können.

Außerdem müssen Sie dringend auf die Prüfungsanmeldezeiträume achten. Sie können sich nur und ausschließlich innerhalb dieser Zeiträume anmelden!

Wenn Ihnen die Anmeldung etwas früh vorkommt und Sie nicht sicher sind, ob Sie die Prüfung überhaupt ablegen möchten, denken Sie daran, dass Sie noch großzügige Abmeldefristen haben.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unseren Seiten im Studienportal unter Prüfungen.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit beachten?

Das genaue Prozedere ist auf unseren Studienportalseiten erläutert (hier). Sollten dennoch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne an das Prüfungsamt wenden:

    Prüfungsamt KSW

    Antje Dahlmann-Müller
    KSW, Raum B 1.023
    Sprechzeit: Montag bis Donnerstag 9-11 Uhr
    Tel.: 02331/987-320
    Fax: 02331/987-19320
    email: antje.dahlmann-mueller

       

       

       

       

      Fakultät KSW | 13.09.2024