Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Bereits erbrachte Prüfungsleistungen können grundsätzlich anerkannt werden, sofern die Kenntnisse und Fähigkeiten, die erworben worden sind, denjenigen Kenntnissen und Fähigkeiten, die das anzuerkennende Modul vorsieht, in Inhalt und Umfang gleichwertig sind. Generell gilt, dass im M.A. Geschichte Europas nur ganze Module anerkannt werden können; eine Anerkennung von Teilleistungen innerhalb eines Moduls ist nicht möglich. Es ist aber möglich, Teilleistungen aus den alten, nicht modularisierten Studiengängen (Magister, Lehramt) oder Teilleistungen mehrerer Module aus den modularisierten Studiengängen kumulativ für ein Modul anerkennen zu lassen.

Eine Anerkennung von Prüfungsvorleistungen (Leistungsnachweisen) aus nicht modularisierten Studiengängen (Staatsexamen, Magister, Diplom o.ä.) ist nur dann möglich, wenn sie benotet und die Prüfungsformen (Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) erkennbar sind. Sofern dabei mehrere Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen, um auf die erforderlichen 8 SWS oder 15 ECTS-Punkte zu kommen, ist darauf zu achten, dass diese Leistungsnachweise inhaltlich dem Modul entsprechen, dessen Anerkennung beantragt wird.
Bitte beachten Sie, dass im M.A. Geschichte Europas nur Leistungen aus dem alten Hauptstudium oder aus anderen Master-Studiengängen anerkannt werden können.

 

Antrag auf Anerkennung

Zur Anerkennung von Prüfungsleistungen ist ein schriftlicher Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen. Im Antrag ist das Modul / sind die Module das M.A. Geschichte Europas zu benennen, auf die sich der Antrag bezieht. Zusätzlich ist für jedes Modul ein Anerkennungsformular auszufüllen, bei dem jedem Modul die Prüfungsleistungen zugeordnet werden müssen, auf deren Grund die Anerkennung ausgesprochen werden soll. Dem Antrag sind Nachweise über die Prüfungsleistungen und Informationen zur Beurteilung in beglaubigter Kopie beizufügen (Leistungsübersichten bzw. Scheine, Modulhandbücher, ggfs. Ordnungen). Anträge, die diesen Anforderungen nicht genügen, werden den Antragstellern/innen zur Nachbesserung zurückgesandt. Formlose Anträge werden nicht bearbeitet.

Anerkennungsantrag M.A. Geschichte Europas

Anerkennungsformular M.A. Geschichte Europas

 

Übergangsregelungen aus dem M.A. Europäische Moderne

Übergänge aus dem Masterstudiengang „Europäische Moderne: Geschichte und Literatur“ unter Anerkennung von bereits absolvierten Modulen sind in begrenztem Rahmen möglich; anerkannt werden können bis zu drei Module:
 
Das Eingangsmodul 1E kann für Modul I anerkannt werden.
 
Dazu können bis zu zwei Module der einzelnen Lehrgebiete, jedoch nur eines pro Lehrgebiet anerkannt werden:
 
Modul 2 E kann für Modul V oder VI anerkannt werden.
Modul 4G, 5G oder 7G kann für Modul VII oder VIII anerkannt werden.
Modul 6G kann für Modul IX oder X anerkannt werden.
 
Zur Anerkennung Ihrer Module auf den M.A. Geschichte Europas schreiben Sie bitte eine formlose Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der gewünschten Modulanerkennung an:

    Prüfungsamt KSW

    Antje Dahlmann-Müller
    KSW, Raum B 1.023
    Sprechzeit: Montag bis Donnerstag 9-11 Uhr
    Tel.: 02331/987-320
    Fax: 02331/987-19320
    email: antje.dahlmann-mueller

       
      Bei Rückfragen können Sie sich an die Studiengangskoordination wenden:

        Studiengangskoordinatorin
        Dr. Stefanie Mamsch

        Universitätsstr. 11
        Gebäude 5, Raum E.214
        Tel.: +49 2331 987-4795
        E-Mail: studiengangskoordination.kulturwissenschaften

           

           

          Fakultät KSW | 25.05.2023