Hausarbeit

An-/Abmeldung

Möchten Sie sich zu einer Hausarbeit anmelden oder sich von einer Hausarbeit abmelden, so verwenden Sie bitte ausschließlich die An- bzw. Abmeldefunktion online im Prüfungsportal. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefrist und Abmeldefrist.

Bei einer Hausarbeit ist eine Abmeldung möglich, bevor das Thema der Hausarbeit vom Prüfungsamt vergeben wurde bzw. vor Beginn der online im Prüfungsportal, Studienportal oder in moodle veröffentlichten Bearbeitungszeit. Wenn das Thema vergeben wurde, ist keine Abmeldung mehr möglich. Sollten Sie sich vor der Themenvergabe nicht von der Hausarbeit abgemeldet haben, wird die Hausarbeit mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn sie nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

Eine noch offene Anmeldung zu einer Hausarbeit (d. h. die Themenzustellung ist nicht erfolgt) gilt nicht automatisch für das nächste Semester, sondern die Anmeldung ist erneut vorzunehmen. Damit Sie in einem späteren (z.B. im nächsten) Semester eine Anmeldung vornehmen können, müssen Sie bis Ende des Semesters online im Prüfungsportal eine Abmeldung von der noch offenen Anmeldung vornehmen.

Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen unter: Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung

Thema/Bearbeitungszeit

Setzen Sie sich nach erfolgter Prüfungsanmeldung mit Ihrer Prüferin/Ihrem Prüfer in Verbindung, um ein Hausarbeitsthema zu vereinbaren. Bitte informieren Sie sich immer vorab auf den jeweiligen Modulseiten über die genaue Ausgestaltung der Kontaktaufnahme und Themenabsprache des Moduls, in dem Sie die Prüfung ablegen wollen.

Die Themenzustellung mit Angabe des spätesten Abgabetermins erfolgt über das Prüfungsamt auf dem Postweg. Zusätzlich kann diese Information in der moodle-Lernumgebung eingesehen werden, sobald die Themenzustellung erfolgt ist.

Die Zeit für die Abfassung von Hausarbeiten beträgt (sowohl im Vollzeit- als auch im Teilzeitstudium) 8 Wochen.

Beachten Sie, dass die Hausarbeit spätestens Ende des Semesters abgegeben sein muss. Setzen Sie sich daher bitte möglichst frühzeitig mit dem/der Modul-Betreuer/in in Verbindung. Bitte achten Sie auch auf modulspezifische Prüfungsanforderungen, die auf den jeweiligen Modulseiten näher erläutert werden.

Rücktritt/Verlängerung/Versäumnis

Wird nach der Themenvergabe die Hausarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht, wird sie mit “nicht ausreichend” (5,0) bewertet.

Ein Rücktritt aufgrund akuter längerfristiger Erkrankung – länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit – während der Bearbeitungszeit der Hausarbeit muss unverzüglich (d.h. am Tag der Feststellung der Erkrankung) schriftlich (per Fax, E-Mail oder Post) beim Prüfungsamt erklärt werden. Wird der Rücktritt unverzüglich erklärt, muss spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung (in deutscher Sprache) mit Stempel und Unterschrift der Ärztin/des Arztes (z.B. Attest) beim Prüfungsamt angekommen sein (per Fax, E-Mail oder Post). Erfolgt die Rücktrittserklärung nicht unverzüglich oder wird nicht spätestens drei Tage später eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt (durch die Ihre „Prüfungsunfähigkeit“ eindeutig nachgewiesen wird) oder wird keine aktuelle (d.h. am Rücktrittstag ausgestellte und auf ihn bezogene) ärztliche Bescheinigung vorgelegt, wird der Rücktritt nicht anerkannt. Rückwirkend ausgestellte ärztliche Bescheinigungen werden nicht akzeptiert. Gleiches gilt, wenn aufgrund akuter vorübergehender Erkrankung – maximal 50% der gesamten Bearbeitungszeit – statt eines Rücktritts eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Bearbeitungszeit. Aus Kulanz kann die Bearbeitungszeit um die Dauer der Krankschreibung – jedoch längstens um 50% der gesamten Bearbeitungszeit – verlängert werden. Wird eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt, die Sie länger als 50% der gesamten Bearbeitungszeit „prüfungsunfähig“ krankschreibt, kann keine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt werden. 

Studierende mit Verantwortung für akut erkrankte Kinder (nicht älter als 12 Jahre): Sofern Sie nicht selber, sondern Ihr Kind (nicht älter als 12 Jahre) akut erkrankt und auf Ihre Pflege angewiesen ist, können Sie als Nachweis einen sogn. Kinderkrankenschein einreichen, um eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder einen Rücktritt zu beantragen. Aus der ärztlichen Bescheinigung muss der betreuende Elternteil hervorgehen. Darüber hinaus gelten die oben beschriebenen Bedingungen bzgl. der Unverzüglichkeit der Erklärung und der Zusendung sowie der Begrenzung der Verlängerung.  

FernUniversität in Hagen
Prüfungsamt KSW
M.A. NDL
58084 Hagen

E-Mail: diana.riks

Ob der Rücktritt akzeptiert oder eine Verlängerung der Bearbeitungszeit genehmigt wurde, können Sie anhand der ggf. geänderten Angabe des Abgabetermins online im Prüfungsportal einsehen.

Die FernUniversität berücksichtigt mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Bedürfnisse Studierender mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung (Nachteilsausgleich) oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf. Nähere Informationen finden Sie hier: Sonderregelungen.  

Formalia

Alle Studierenden sind zu wissenschaftlicher Redlichkeit verpflichtet. Hierzu sind die allgemein anerkannten Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten.

Hinweise zu den Formalia finden Sie in der Prüfungsordnung und in der Studienordnung. Bitte beachten Sie auch ggf. prüfer- bzw. fachspezifische Vorgaben.

Der in den Prüfungs- bzw. Studienordnungen geregelte Umfang einer Hausarbeit von ca. 20 DIN A 4 Seiten bei ca. 2.500 Zeichen pro Seite (inkl. Satz- und Leerzeichen) bezieht sich auf den reinen Text (ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang). Die Seitenanzahl darf maximal um 2 Seiten über- bzw. unterschritten werden. Darüber hinausgehende Über- oder Unterschreitungen der Seitenanzahl klären Sie bei Bedarf bitte mit der/dem jeweiligen Prüferin/Prüfer.

Seiten-Layout: Lassen Sie einen Korrekturrand (rechts ca. 5 cm, links ca. 2,5 cm) frei. Vermeiden Sie es, den Text „zusammenzuquetschen“ oder „auseinanderzuzerren“ mit dem Ziel, doch noch auf die richtige Seitenzahl zu kommen. Gut lesbar ist die Schriftart Times New Roman mit einer 12-Punkt-Schriftgröße oder die Schriftart Arial mit einer 11-Punkt-Schriftgröße mit einem anderthalbzeiligen Zeilenabstand. Denken Sie an die fortlaufende Seitennummerierung.

Deckblatt: Bezeichnung des Studiengangs und des Moduls, Thema der Hausarbeit, Ihr Name, Ihre Matrikel-Nr., Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse, Name der Prüferin/des Prüfers sowie der Modulbetreuerin bzw. des Modulbetreuers

Abgabe

Die Hausarbeiten sind elektronisch über das Online-Übungssystem abzugeben. Bei elektronischer Abgabe wird die Einhaltung der für die Hausarbeit festgelegten Abgabefrist durch den Zeitpunkt der vollständigen Datenübertragung nachgewiesen.

Gutachten

Prüfungsergebnis/Notenbescheid/Notenabfrage

Über die bestandene oder nicht bestandene Prüfung bekommen Sie einen Bescheid des Prüfungsamtes per Post. Die Bewertung einer Hausarbeit wird i.d.R. spätestens acht Wochen nach dem Eingang der Hausarbeit beim Prüfungsamt mitgeteilt.

Über das Prüfungsportal können Sie Ihre Prüfungsergebnisse online abfragen. Dazu klicken Sie dort im Menü „Ihre Funktionen“ auf „Notenübersicht“.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden.

Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartnerin im Prüfungsamt.

Fakultät KSW | 03.07.2023
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