Rückmeldung

Die Rückmeldung ist eine Anmeldung für das nächste Semester. Durch die Rückmeldung erklären Sie, dass Sie das Studium auch im kommenden Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung muss jedes Semester neu beantragt werden.
reguläre Rückmeldung
Wintersemester:
1. Juni - 31. Juli
Sommersemester:
1. Dezember - 31. Januar
Antrag auf Rückmeldung mit Änderung
Innerhalb der regulären Rückmeldefrist (01.12.2023-31.01.2024) für das Sommersemester 2024, stehen Ihnen hier die Rückmeldeoptionen wieder zur Verfügung.
Rückmeldung im begründeten Härtefall (mit Verspätungsgebühren)
Wintersemester:
16. August - 30. September
Sommersemester:
16. Februar - 31. März
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Rückmeldung im bisherigen Studiengang und Hörerstatus
Sofern Sie die Rückmeldung aufgrund einer Härtefallsituation bisher nicht durchführen konnten, können Sie die Rückmeldung bei Vorlage entsprechender Nachweise in Ihrem bisherigen Studiengang/Hörerstatus oder im bisherigen Akademiestudium beantragen.
Hinweis zu Verspätungsgebühren:
- 15,00 EUR für verspätete Rückmeldung im begründeten Härtefall
Antrag:
- Rückmeldeantrag im begründeten Härtefall (PDF 1019 KB)
- Erläuterungen für den Rückmeldeantrag im begründeten Härtefall (PDF 78 KB)
Den Antrag können Sie uns auf folgenden Wegen zusenden:
- per E-Mail: studierendensekretariat
- per Fax: +49 2331 987-19246
- per Post: FernUniversität in Hagen, Studierendensekretariat, Universitätsstr. 47 in 58097 Hagen