Ihre Rückmeldung zum Wintersemester 2025/26

Damit Sie Ihr Studium im nächsten Semester nahtlos weiterführen können, müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. In studyPort geht das schnell und einfach mit nur einem Klick. Möchten Sie jedoch auch Ihren Studiengang oder Hörerstatus zum nächsten Semester ändern, so stellen Sie einen Antrag auf Rückmeldung mit Änderungen.
Antrag auf Härtefall-Rückmeldung
Unerwartete Ereignisse können die Rückmeldung verhindern. Haben Sie den Grund nachweislich nicht zu vertreten, können Sie einen Antrag auf Rückmeldung im Härtefall stellen. Wir benötigen einen entsprechenden Nachweis (z.B. ärztliches Attest).
Antrag auf Rückmeldung im Härtefall (PDF)
Verwaltungsgebühr: 15 Euro zuzüglich ggf. 5 Euro für die Belegung
Bitte Erläuterungen beachten:
Bitte Antrag mit Nachweis senden an:
Die Rückmeldefristen der FernUniversität auf einen Blick
Die Tradition der Rückmeldung hat historische Wurzeln: Wer zu Goethes Zeiten aus der abenteuerlichen Sommerfrische unversehrt zurückkehrte, meldete sich an seiner Uni zurück. Damals wie heute signalisiert die Rückmeldung: Ich studiere weiter!
So kann die Universität Ressourcen und Kapazitäten planen. Heute ist die Rückmeldung zum Glück sehr komfortabel und meist nur einen digitalen Klick entfernt. Nach Semesterbeginn ist eine Rückmeldung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Die FernUniversität unterscheidet folgende Arten der Rückmeldung:
Reguläre Rückmeldung
Mit Ihrer Rückmeldung melden Sie sich für das kommende Semester an. Die Online-Rückmeldung ist jeweils zwei Monate lang verfügbar: vom 1. Dezember bis 31. Januar für das neue Sommersemester und vom 1. Juni bis 31. Juli für das neue Wintersemester.
Verspätete Rückmeldung
Nach Ablauf der Frist ist eine verspätete Rückmeldung möglich: für das Sommersemester bis zum 15. Februar, für das Wintersemester bis zum 15. August. Online über StudyPort fällt eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro an, über das Studierendensekretariat 15 Euro.
Härtefall-Rückmeldung
In Härtefällen ist eine Rückmeldung vor Semesterbeginn – vor dem 1. April für das Sommersemester bzw. vor dem 1. Oktober für das Wintersemester – noch möglich, wenn Sie einen stichhaltigen Grund nachweisen, der Sie während der gesamten Rückmeldefrist an der Rückmeldung gehindert hat, etwa einen Unfall oder eine schwere Erkrankung.
Weitere Fragen und Antworten
Sie möchten noch mehr über die Rückmeldung an der FernUniversität erfahren? In unserem FAQ helfen wir weiter.
Kontakt
Sie haben noch Fragen zum Fernstudium an der FernUni? Melden Sie sich gerne bei uns!

Studienservice
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Telefon: +49 2331 987-2444
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Fr. 08:00 – 16:00 Uhr