Veranstaltungen

Verfassung - Parteien - Unionsgrundordnung

Termin: 06.05.2011 - 07.05.2011

Ort: Arcadeon – Haus der Wissenschaft und Weiterbildung Lennestr. 91, 58093 Hagen

Symposion des IEV Gedenksymposion für Dimitris Th. Tsatsos


Veranstalter

  • Institut für Europäische Verfassungswissenschaften, Hagen
  • Rechtswissenschaftliche Fakultät der FernUniversität in Hagen
  • Centre for European Constitutional Law, Athen
  • Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Düsseldorf

Programm

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Verfassung - Parteien - Unionsgrundordnung

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Pressebericht

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Hagener Institut trägt jetzt den Namen von Dimitris Tsatsos

Symposion „Verfassung – Parteien – Unionsgrundordnung“ fand zu seinen Ehren statt

Eine ganz besondere Ehre lässt das Institut für Europäische Verfassungswissenschaften der FernUniversität in Hagen dem vor einem Jahr verstorbenen Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dimitris Th. Tsatsos zuteil werden: Es hat sich in „Dimitris Tsatsos Institut für Europäische Verfassungswissenschaften“ umbenannt. Das gab der Direktor des Instituts, Prof. Dr. Peter Brandt, während des Symposions „Verfassung – Parteien – Unionsgrundordnung“ bekannt, das zum Gedenken an den Staatsrechtler am 6. und 7. Mai in Hagen stattfand. Dimitris Tsatsos war von 1980 an 18 Jahre Professor an der FernUniversität.


Rektor Prof. Helmut Hoyer würdigte in seiner Begrüßung die Bedeutung des großen Staatsrechtlers für die FernUniversität,
Foto: FernUniversität

Gemeinsame Veranstalter des Symposions waren das Institut für Europäische Verfassungswissenschaften und die Rechtswissenschaftliche Fakultät an der FernUniversität. Sie kooperierten dabei mit dem Centre for European Constitutional Law (Athen) und dem Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

In den beiden Podien des Eröffnungstages zu „Parteienrecht und -forschung“ ging es um die „Notwendigkeit und Grundzüge einer Parteienrechtsdogmatik“, „Parteien in der Unionsgrundordnung“, „Parteienrecht und Parteienforschung in Italien“ und „Die Parteienfinanzierung in den Mitgliedsstaaten des Europarats – Die GRECO-Einschätzung“ Diskussionsleiter waren Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Berlin (ehemaliger Professor und Rektor der FernUniversität) und Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider, Hannover. Referate schilderten Dimitris Th. Tsatsos als griechischen Staatsrechtslehrer und die Rolle des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und der europäischen Parteien. Von vielen Teilnehmenden gewünscht war die Gedenkfeier am Abend.

Im dritten Podium ging es am zweiten Veranstaltungstag unter der Diskussionsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas Fleiner, Fribourg, um die „Interpretation von Verfassung und Unionsgrundordnung“: „Die griechischen Schriften zur Verfassungsinterpretation von Dimitris Th. Tsatsos“, „Das Strafrecht in der Unionsgrundordnung – Status quo und Herausforderungen nach dem Vertrag von Lissabon“, „Unionsgrundordnung und vergleichendes Verfassungsrecht als Faktoren der Verfassungsinterpretation“. Das Podium „Zur Zukunft der Unionsgrundordnung“ hat „Konstitutionelle Aspekte der Europäischen Wirtschaftsregierung“, „Unionsgrundordnung und europäische Verfassungsperspektive“ und „Die Unionsgrundordnung als Grundrechtsordnung – Entwicklungsperspektiven nach Lissabon“ zum Thema. Diskussionsleiter war Prof. Dr. Klaus Hänsch, Präsident des Europa-Parlaments a.D. Den Abschlussvortrag „Leben, Werk und Wirkung von Dimitris Tsatsos“ hielt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle, Bayreuth.

„Tsatsos ist ein deutscher Grieche oder ein griechischer Deutscher und sein Name gehört untrennbar zur Europäischen Union… Viele Autoren reisen ihren Büchern voraus, Dimitris Tsatsos gehört zu den wenigen, die ihren Büchern hinterher reisen.“ So hatte Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Häberle von der Universität Bayreuth den Emeritus der FernUniversität in seiner Laudatio anlässlich dessen 75. Geburtstages charakterisiert. Mit diesem Zitat leitete Rektor Prof. Dr.-Ing. Helmut Hoyer seine Begrüßung beim Gedenksymposion „Verfassung – Parteien – Unionsgrundordnung“ für Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dimitris Th. Tsatsos ein, das am 6. und 7. Mai in Hagen stattfand. Tsatsos starb am 24. April 2010 in Athen im Alter von fast 77 Jahren. Rektor Hoyer charakterisierte ihn als „wegweisenden Staatsrechtler, als überzeugten Demokraten, als ausstrahlende Persönlichkeit und als Mensch mit messerscharfem Verstand und trefflichem Humor“.

1980 kam Tsatsos als Professor für Deutsches und Ausländisches Staatsrecht und Staatslehre zur FernUniversität. Er leitete von 1991 bis 1997 als Direktor das von ihm gegründete Institut für Deutsches und Europäisches Parteienrecht. Seit 1998 – dem Jahr, in dem er emeritiert wurde – saß er dem Kuratorium dieses Instituts vor.

Auch als Emeritus arbeitete er tatkräftig an der Aufarbeitung grundsätzlicher Fragen der Europäischen Union und ihrer Verfassung mit. Den Raum hierfür bot ihm das interdisziplinäre Institut für Europäische Verfassungswissenschaften, das nach dem Weggang des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht an der FernUniversität von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften in Hagen neu gegründet wurde. Seit Mai 2003 war Dimitris Tsatsos Vorstandsmitglied. 2008 wurde er zu seinem Ehrendirektor ernannt.


Dekan Prof. Andreas Haratsch ging auf die Verdienste des Kollegen für die Hagener Rechtswissenschaftliche Fakultät ein, Foto: FernUniversität

Von 1994 bis 2004 war Dimitris Tsatsos, der von der griechischen Militärjunta verfolgt und inhaftiert worden war, Europa-Abgeordneter in der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas. Nach dem Ende der Obristenherrschaft war er als Vizekultusminister auch für das Hochschulwesen zuständig. Damals wurde das erste griechische Hochschulgesetz ausgearbeitet und die Demokratisierungsaktion gegen jene Hochschullehrer durchgeführt, die mit der Junta zusammengearbeitet hatten. Bis 1977 war er Mitglied des ersten Nachdiktaturparlamentes und prägte als Generalreferent aller Oppositionsparteien für die demokratische Verfassungsreform die Arbeit an der neuen griechischen Verfassung.

In Thessaloniki war er von 1974 bis 1980 Professor für Verfassungsrecht, an der Athener Panteion-Universität von 1980 bis 1989 Inhaber des Lehrstuhls für Verfassungsrecht. Seit 2003 war er Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf.

Für seine vielfältigen Verdienste wurde Tsatsos mehrfach geehrt, mit dem „Kulturpreis Europa “ (1995), mit dem Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse (1998) und mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2002). Die Universitäten Thessaloniki, Kreta und die Universität des Peloponnes verliehen ihm Ehrendoktorwürden.

In der juristischen Fachwelt wurde er auch als Begründer und Mitherausgeber der beim Nomos-Verlag erscheinenden „Schriften zum Parteienrecht“ und als Präsident der griechischen Staatsrechtslehrer-Vereinigung (1989 bis 1992) bekannt.

Untrennbar mit seinem Namen verbunden sind besonders die rechtswissenschaftlichen Symposienreihen in Hagen. „Sie waren und sind Höhepunkte im Wissenschaftskalender der FernUniversität“, unterstrich Prof. Hoyer. Nach dem Weggang des Instituts für Deutsches und Europäisches Parteienrecht setzt das Institut für Europäische Verfassungswissenschaften diese Tradition seit 2004 fort.

„Ein Mensch ist wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt – in diesem Sinne ist Dimitris Tsatsos nicht gestorben!“ Dekan Prof. Dr. Andreas Haratsch schloss sich den Worten des Rektors nahtlos an. Tsatsos’ „große, zusammenführende Kraft“ beweise sich auch noch nach seinem Tod. Andreas Haratsch wies nicht nur auf die menschlichen Qualitäten von Tsatsos hin – seine Zuverlässigkeit, seinen Einsatz für andere, seinen Humor –, sondern vergaß auch nicht dessen taktische Finesse bei der Herauslösung der Rechtswissenschaft aus dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaft der FernUniversität. Für den neuen Fachbereich engagierte er sich nicht zuletzt als Dekan.

Gerd Dapprich | 16.05.2011

Tagungsbericht

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IEV-Symposion 2011

Verfassung - Parteien – Unionsgrundordnung

Gedenksymposion für Dimitris Th. Tsatsos

„Verfassung – Parteien – Unionsgrundordnung“ lautete der Titel eines zweitägigen Gedenksymposions zu Ehren von Dimitris Th. Tsatsos, das sich mit seinen zentralen Forschungsschwerpunkten beschäftigte. Aus Anlass seines ersten Todestages trafen sich in Hagen Kollegen, Schüler und Weggefährten aus ganz Europa.

Dimitris Tsatsos wirkte von 1980 bis 1998 als Professor für deutsches und ausländisches Staatsrecht und Staatslehre an der FernUniversität in Hagen. Von 1991 bis 1997 leitete er das von ihm gegründete Institut für Deutsches und Europäisches Parteienrecht und von 1994 bis 2004 war er Abgeordneter im Europäischen Parlament. 2001 initiierte er an der FernUniversität in Hagen die Gründung des Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften. Helmut Hoyer, der Rektor der FernUniversität in Hagen, charakterisierte Dimitris Tsatsos als wegweisenden Staatsrechtler, überzeugten Demokraten und ausstrahlende Persönlichkeit. Der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen, Andreas Haratsch, schloss sich ihm mit den Worten an: „Ein Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.“ Tsatsos habe die Gabe gehabt, Freunde zu gewinnen und Menschen zum Lachen zu bringen.

Das erste Podium beschäftigte sich mit Parteienrecht und –forschung. Martin Morlok, Düsseldorf, referierte zu „Notwendigkeit und Grundzüge einer Parteienrechtsdogmatik“. Er hält eine Sonderrechtsdogmatik für das lange unterentwickelte Parteienrecht für erforderlich, da es als machtbezogenes Recht besonders anfällig für Manipulationen sei. Morlok erinnerte in diesem Zusammenhang an die CDU-Parteispendenaffäre. Als von Laien getragenes Recht reguliere das Parteienrecht den demokratischen Kampf um die Macht. Er sprach sich für die Europäisierung des Parteienrechts als Hauptaufgabe für die Zukunft aus.

Im Anschluss untersuchte Christine Landfried, Hamburg, „Parteien in der Unionsgrundordnung“. Sie stellte kritisch fest, dass die europäischen politischen Parteien mit dem Vertrag von Lissabon keinen eigenen Artikel mehr hätten. Gerade die Parteien seien als Mittel zur Polarisierung und Auseinandersetzung für den Fortschritt der europäischen Integration notwendig. Dieser Aufgabe kämen sie jedoch nicht nach. Sie griff zur Lösung dieser Problematik die Gedanken von Dimitris Tsatsos auf, der es als Aufgabe der nationalen Parteien ansah, Themen europäischer Art verstärkt aufzunehmen. Die nationalen Parteien müssten sich demnach europolitisieren.

In der anschließenden Diskussion debattierten die Teilnehmer über die generellen Vor- und Nachteile von Sonderrecht. Des Weiteren gingen sie der Frage nach, wie die Parteiendemokratie derzeit auf europäischer und nationaler Ebene verfasst sei und wo sie ihre Grenzen fände. Andreas Haratsch nahm Bezug auf Martin Morloks These von der Laientauglichkeit des Parteienrechts. Er vertrat hierzu die Auffassung, jedes Recht, auch das bürgerliche Recht und das Verfassungsrecht, müsse laientauglich sein.

Das zweite Podium zum gleichen Thema eröffneten Dian Schefold, Bremen, und Paolo Ridola, Rom, mit ihrem gemeinsamen Vortrag über „Parteienrecht und Parteienforschung in Italien“. Dian Schefold warf die Kernfrage auf, ob die Institutionalisierung der politischen Parteien mit bestimmten Rechten und Pflichten und vor allem mit staatlicher Finanzierung auch die Regelung ihrer inneren Ordnung berühre und folgerichtig bestimme. Parteien seien immer Instrumente der Bürger, um sich am Staat zu beteiligen, denen durch das Recht Grenzen gesetzt werde, ergänzte Paolo Ridola. Abschließend konstatierte er, dass in Italien die starke Verflechtung zwischen Wirtschaft und Politik in den letzten Jahren zu einer stetig wachsenden Politikverdrossenheit geführt habe. Er mahnte eine Reform des Parteien- und Wahlrechts an und plädierte für eine Finanzierung der Politik und nicht nur der Parteien.

Yves-Marie Doublet, Paris, referierte zum Thema „Die Parteienfinanzierung in den Mitgliedstaaten des Europarats – Die Greco-Einschätzung“. Er beleuchtete die Arbeit und Struktur von GRECO, der Initiative im Europarat gegen Korruption, und stellte eine darauf aufbauende Empfehlung des Europarates aus dem Jahre 2003 über die Parteienfinanzierung vor. Seit dem Jahr 2007 bildet diese die Grundlage zur Bewertung der Parteienfinanzierungssysteme der Mitgliedstaaten. Seine Analyse des Prozesses ergab eine in Europa weitgehend uneinheitliche Regelung. Eines der vielen Problemfelder sei das Sponsoring, das zukünftig einen Königsweg darstelle. Im Zentrum der anschließenden Diskussion standen Fragen zur besonderen Rolle von Wählervereinigungen und zur praktischen Umsetzung der Empfehlungen des Europarates. Christine Landfried resümierte die Folgen der GRECO-Einschätzung am Beispiel der Höchstgrenze für Parteispenden und kam zu dem Ergebnis, dass es nicht vorstellbar sei, auf europäischer Ebene etwas zu erreichen, was auf nationaler Ebene schon lange versucht würde.

Im Vorfeld der am Abend stattfindenden Gedenkfeier referierten Kostas Chryssogonos, Thessaloniki, zu „Dimitris Th. Tsatsos als griechischer Staatsrechtslehrer“ und Elmar Brok, Brüssel, „Für ein demokratisches Europa – Die Rolle des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente und der europäischen Parteien – Vermächtnis und Auftrag von Dimitris Tsatsos“.

Kostas Chryssogonos gab einen Überblick über die Themenfelder der umfangreichen Schriften in griechischer Sprache von Dimitris Tsatsos und nahm eine kritische Einschätzung vor. Dabei ging er auch auf „Politeia“ ein, Tsatsos’ letztes und wahrscheinlich wichtigstes Werk über Sinn und Wesen des Staates. Im Weiteren stellte Chryssogonos die Gedanken von Dimitris Tsatsos zu politischen Parteien als Mittler zwischen Staat und Gesellschaft vor. Er erinnerte abschließend an das Plädoyer von Dimitris Tsatsos für die innerparteiliche Demokratie, das unter Berücksichtigung der aktuellen griechischen Parteienkrise sowohl als ein politisches Kampfziel als auch ein unerfülltes Verfassungsgebot aufgefasst werden könne.

In der sich anschließenden Diskussion stand die aktuelle politische Krise Griechenlands im Fokus. Die Teilnehmer sahen die Zukunft des Landes überwiegend kritisch.

Elmar Brok, langjähriger politischer Weggefährte im Europäischen Parlament, charakterisierte Dimitris Tsatsos als Vorbild und gestaltenden Europapolitiker. Europa brauche immer auch Verfechter der Rechte und Theoretiker der öffentlichen und politischen Institutionen. Überdies habe sich Tsatsos im Europäischen Parlament für die Gemeinschaftsmethode besonders stark gemacht und sei der Erfinder der Konventsmethode.

Der zweite Tag begann mit dem dritten Podium „Interpretation von Verfassung und Unionsgrundordnung“. Xenophon Contiades, Athen, hielt den Vortrag des verhinderten Philippos Spyropoulos „Die griechischen Schriften zur Verfassungsinterpretation von Dimitris Th. Tsatsos“. Spyropoulos bezeichnete Dimitris Tsatsos als Pionier der Verfassungsinterpreten Griechenlands. Seine Analyse der Verfassungsauslegung habe stets mit einer dynamischen Interpretation von Verfassungsnormen begonnen. Verfassungsinterpretation sei ein Sonderproblem der Auslegung des Rechts, da diese unter anderem aufgrund ihrer höheren Geltungskraft und längeren Dauerperspektive eine besondere Position in der Rechtsordnung genieße.

Maria Kaiafa-Gbandi, Thessaloniki, führte das Podium mit ihrem Referat „Das Strafrecht in der Unionsgrundordnung – Status quo und Herausforderungen nach dem Vertrag von Lissabon“ fort. Sie stellte die Grundachsen der Strafverfolgung in der EU, ihre Hauptmerkmale und Defizite vor. Den Vertrag von Lissabon kritisierte sie dabei im Hinblick auf die europäische Strafverfolgung als teilweise zu unbestimmt. Als primäre Herausforderung für die Zukunft sieht sie eine ausgeglichene Entwicklung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, die die Grundrechte, die Prinzipien des Rechtsstaates und den Begriff der Gerechtigkeit im Allgemeinen nicht verletze.

Das dritte Podium schloss Lina Papadopoulou, Thessaloniki, mit ihrem Beitrag „Unionsgrundordnung und vergleichendes Verfassungsrecht als Faktoren der Verfassungsinterpretation“. Zu Beginn führte sie aus, dass sowohl gemeinsame Werte und Verfassungsüberlieferungen als auch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte die nationalen Verfassungen beeinflusse. Zwischen dem nationalen Recht und dem Unionsrecht bestünde ein Verhältnis von normativer Koexistenz und Kooperation. Dieses ließe sich nur durch eine europakonforme Verfassungsauslegung bestimmen. Tsatsos habe dieses Dilemma durch eine gegenseitige Einbindung beider Ebenen gelöst.

Im Anschluss erläuterte Lina Papadopoulou den Begriff der Sympoliteia. Darunter habe man im antiken Griechenland die Vereinigung von mehreren Städten unter Wahrung der Autonomie verstanden. Dieses Modell sei auf die Europäische Union übertragbar.

Im Mittelpunkt des letzten Podiums stand die „Zukunft der Unionsgrundordnung“ mit Referaten von Peter Schiffauer, Hagen, Ingolf Pernice, Berlin, und Markus Kotzur, Leipzig.

In seinem Beitrag „Konstitutionelle Aspekte der Europäischen Wirtschaftsregierung“ widmete sich Peter Schiffauer der Dialektik von Gefahren und Chancen für die europäische Sympoliteia. Diese erhalte und sichere die Vielfalt geistiger und wirtschaftlicher Kreativität. Er warf in diesem Zusammenhang jedoch auch die Frage auf, ob das Modell der Sympoliteia vor den aktuellen europäischen Herausforderungen, wie beispielsweise der Entwicklung der Finanzmärkte, der Energieversorgung, der Demographie und der sozialen Lage, Bestand haben könne, oder ob die Geschichte Europa zu einem echten föderalen Zusammenschluss zwinge. Peter Schiffauer schloss mit den Worten von Dimitris Tsatsos: „Wer die Realitäten verkennt, den straft die Geschichte.“

„Unionsgrundordnung und europäische Verfassungsperspektive“ lautete der Vortrag von Ingolf Pernice. Zu Beginn würdigte er den von Dimitris Tsatsos geprägten Begriff der Unionsgrundordnung, der politische Klugheit und Vorsicht widerspiegele. Ingolf Pernices Beitrag orientierte sich an den zentralen Fragen, ob das europäische Verfassungsprojekt gescheitert sei und welche verfassungsrechtlichen Perspektiven aktuell bestünden. Den Verzicht auf die Bezeichnung „Europäische Verfassung“ sieht er unter Zugrundelegung eines postnationalen Verfassungsverständnisses nicht als Scheitern des Verfassungsprojektes an. Die Europäischen Verträge seien schon immer „Verfassung“ gewesen und würden es immer sein.

Die normativen Strukturen von Grundrechten untersuchte Markus Kotzur in seinem Referat „Die Unionsgrundordnung als Grundrechtsordnung – Entwicklungsperspektiven nach Lissabon“. Sie gründeten auf prätorisch entwickelten Grundrechten, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta. Die Unionsgrundordnung als Grundrechtsordnung zeige sich in der Gründung der Europäischen Grundrechteagentur sowie der Grundrechtspolitik als Bildungspolitik. Die gesamte Grundrechtsgemeinschaft lebe dabei vom Pluralismus, wofür das Gesamtwerk von Dimitris Tsatsos stehe.

Die das vierte Podium abschließende Diskussion widmete sich schwerpunktmäßig der Verfassungsqualität der Unionsgrundordnung. Hans-Peter Schneider, Hannover, sah keine Notwendigkeit und keinen Grund, die Unionsgrundordnung als Verfassung zu charakterisieren. Die konstitutiven Verfassungselemente, wie zum Beispiel ein verfassungsgebendes Volk, lägen nicht vor. Peter Brandt, Hagen, warf die Frage auf, ob man in diesem Zusammenhang letztendlich nicht an einen Punkt gelange, an dem ein europäisches Volk nicht zumindest begrifflich konstruiert werden müsse. Roland Bieber, Lausanne, erinnerte an die grundlegenden Gedanken von Dimitris Tsatsos, der den Begriff der Verfassung auf die Ebene der Unionsgrundordnung verschoben hätte und die Auffassung vertreten habe „Wo Hoheitsgewalt ist, da muss auch Verfassung sein!“.

Zum Abschluss würdigte Peter Häberle, Bayreuth, „Leben, Werk und Wirkung von Dimitris Tsatos“. Er beschrieb seinen langjährigen Weggefährten als deutsch-griechischen Pontifex, als europäischen Juristen und politischen Professor in Europa und forderte: „Berühmt muss seine sogenannte ’Verbotene Frage’ nach der Finalität der EU werden.“

Das Gedenksymposion wurde veranstaltet vom Institut für Europäische Verfassungswissenschaften und der rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen, dem Centre for European Constitutional Law, Athen, und dem Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung, Düsseldorf. Das von Dimitris Tsatsos gegründete Institut für Europäische Verfassungswissenschaften heißt künftig Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV). Die Beiträge des Gedenksymposions werden in einem Tagungsband dokumentiert und im Berliner Wissenschafts-Verlag erscheinen.

Einen Kurzlebenslauf zum Leben und Wirken von Dimitris Tsatsos finden Sie auf dieser Internetseite des DTIEV.

Dieser Beitrag erschien unter dem Titel "Verfassung - Parteien - Unionsgrundordnung, Gedenksymposion des Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften für Dimitris Th. Tsatsos, Tagungsbericht", in: DÖV 2011, S. 971-973 Ingrid Piela und Thomas Herwig.

DTIEV | 13.08.2021