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Das Bundesverfassungsgericht und die Sperrklauseln bei Europawahlen - Europarechtsfreundlichkeit, Unionstreue und der kategorische Imperativ

Termin: 14.03.2019 / 17:00 Uhr

Ort: Gebäude 2 der FernUniversität, Raum 4+5 (1. OG), Universitätsstr. 33, 58097 Hagen

Referent: Prof. Dr. Andreas Haratsch, Direktor des DTIEV, FernUniversität in Hagen


Veranstalter: Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften (DTIEV)

Moderator: Prof. Dr. Peter Schiffauer, stellv. Direktor des Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften, FernUniversität in Hagen

Im Mai dieses Jahres finden Wahlen zum Europäischen Parlament statt. In Ermangelung eines europaweit einheitlichen Wahlrechts wenden die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Wahlen weitgehend nationales Recht an, in Deutschland das Europawahlgesetz (EuWG). Dieses enthält, nachdem das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen zunächst eine Fünf-Prozent-Hürde und später auch eine Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig erklärt hat, keine Sperrklausel für eine Sitzvergabe im Europäischen Parlament. Im Juli 2018 hat der Rat der Europäischen Union allerdings eine Änderung des Europäischen Direktwahlakts beschlossen, wonach den größeren Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgegeben wird, Sperrklauseln in ihrem nationalen Europawahlrecht vorzusehen. Die Änderung ist freilich noch nicht in Kraft getreten, da sie der Ratifikation durch alle Mitgliedstaaten bedarf. Der Vortrag geht der Frage nach, wie tragfähig die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Unzulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen sind und welche Auswirkungen diese Rechtsprechung auf eine Umsetzung der Änderung des Direktwahlakts haben könnte.

Andreas Haratsch hat in Mainz Rechtswissenschaften studiert. Nach zwei bestandenen rechtswissenschaftlichen Staatsexamina war er von 1992 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, von 1994 bis 1997 Lehrbeauftragter an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie von 1996 bis 2008 Gastdozent an der Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern. Nach seiner Promotion an der Universität Mainz im Staatsrecht war er von 1997 bis 2003 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Potsdam, wo er sich 2003 mit einer verfassungs- und europarechtlichen Schrift habilitierte. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (2003 – 2005), nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Konstanz (SS 2005) und der FernUniversität in Hagen (WS 2005/06 – WS 2006/07) ist er seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht an der FernUniversität in Hagen. Seither gehört er dem Vorstand des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an, war von 2008 bis 2017 dessen stellvertretender Direktor und ist seit November 2017 dessen Direktor. In den Jahren von 2008 bis 2010 war er Visiting Fellow an der Doshisha Law School in Kyoto / Japan. Im SS 2019 wird er eine Gastprofessur an der Universität La Sapienza in Rom wahrnehmen. Von seinen zahlreichen Publikationen zum Verfassungs- und Europarecht ist vor allem das Lehrbuch zum Europarecht (Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 11. Auflage 2018) zu nennen, das zu den Standardlehrbüchern in diesem Bereich zählt.

Siehe dazu auch: Andreas Haratsch, Das Bundesverfassungsgericht und die Sperrklauseln bei Europawahlen - Europarechtsfreundlichkeit, Unionstreue und der kategorische Imperativ, in: EuGRZ 2019, S. 177-185

Foto: FernUniversität

Ort: Gebäude 2 der FernUniversität, KSW, Raum 4 + 5, Universitätsstr. 33, 58097 Hagen

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