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Das Bundesverfassungsgericht als europarechtsfreundliche Superrevisionsinstanz - Der Fall "Egenberger"

Termin: 12.03.2026 / 17:00 Uhr

Ort: Der Vortrag findet als Online-Veranstaltung statt.

Referent: Prof. Dr. Andreas Harasch, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht und Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften, FernUniversität in Hagen


Der Zoom-Link lautet: https://fernuni-hagen.zoom-x.de/j/63799617431?pwd=uyffaqNrBTyAWJ9aYUufcS25oLFRj4.1

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Es referiert Prof. Dr. Andreas Haratsch, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht und Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften, FernUniversität in Hagen,

zum Thema

Das Bundesverfassungsgericht als europarechtsfreundliche Superrevisionsinstanz - Der Fall "Egenberger".

Das Verhältnis zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof ist keineswegs spannungsfrei. Zwar anerkennt das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich den Anwendungsvorrang des Europäischen Unionsrechts vor nationalem Recht, auch vor dem Grundgesetz. Jedoch hat das Gericht in seiner Rechtsprechung drei Vorbehalte entwickelt. Greift einer dieser Vorbehalte darf Europäisches Unionsrecht in Deutschland nicht angewendet werden und geht dem nationalen Recht nicht vor. Hierbei nimmt das Bundesverfassungsgericht für sich in Anspruch, selbst Wächter über die Einhaltung der Verträge und der Europäischen Grundrechte-Charta zu sein. Dass das Bundesverfassungsgericht sich damit in Konkurrenz zur Rechtsprechungsfunktion des Europäischen Gerichtshofs setzt, liegt auf der Hand. Der Europäische Gerichtshof leitet seine Wächterfunktion aus Art. 19 Abs. 1 EUV ab, wonach es seine Aufgabe ist, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge zu sichern. Demgegenüber greift das Bundesverfassungsgericht, dessen zentrale Aufgabe darin besteht, Wächter über die Einhaltung des nationalen Verfassungsrechts zu sein, auf Art. 23 Abs. 1 GG und das Zustimmungsgesetz zu den Unionsverträgen zurück, um eine Befugnis zur Überprüfung und Auslegung des Unionsrechts zu begründen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2025 im Fall "Egenberger", der sich um die Frage drehte, ob ein kirchlicher Arbeitsgeber die Kirchenzugehörigkeit zu einer Einstellungsvoraussetzung machen darf, offenbart exemplarisch, in welchem Umfang sich das höchste deutsche Gericht inzwischen mit der Anwendung und Auslegungen von Bestimmungen des Europäischen Unionsrechts befasst und auch überprüft, ob Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof rechtlich vertretbar sind.

Andreas Haratsch hat in Mainz Rechtswissenschaften studiert und war von 1992 bis 1997 wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Von 1994 bis 1997 war er Lehrbeauftragter an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie von 1996 bis 2008 Gastdozent an der Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern. Nach seiner Promotion an der Universität Mainz im Staatsrecht war er von 1997 bis 2003 wissenschaftlicher Assistent an der Universität Potsdam, wo er sich 2003 mit einer verfassungs- und europarechtlichen Schrift habilitierte. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Referent am Zentrum für Europäische Integrationsforschung an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (2003 – 2005), nach Lehrstuhlvertretungen an der Universität Konstanz (SS 2005) und der FernUniversität in Hagen (WS 2005/06 – WS 2006/07) ist er seit 2007 Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht an der FernUniversität in Hagen. Seither gehört er dem Vorstand des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften an, war von 2008 bis 2017 dessen stellvertretender Direktor und ist seit November 2017 dessen Direktor. In den Jahren von 2008 bis 2010 war er Visiting Fellow an der Doshisha Law School in Kyoto / Japan. Im SS 2019 hatte er eine Gastprofessur an der Universität La Sapienza in Rom inne. Von seinen zahlreichen Publikationen zum Verfassungs- und Europarecht ist vor allem das Lehrbuch zum Europarecht (Haratsch/Koenig/Pechstein, Europarecht, 13. Auflage 2023) zu nennen, das zu den Standardlehrbüchern in diesem Bereich zählt.

DTIEV | 26.02.2026